Lohn vs. Dividende

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Als Unternehmer, der selbst angestellt ist, hat man die Möglichkeit sich die Arbeitsleistungen in Lohn oder Dividende auszahlen zu lassen.

Da man zugleich Inhaber, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, hat die Wahl Auswirkungen für die private und Unternehmens Steuer. Pauschal lässt sich nicht sagen welches vorteilhafter ist. Es kommt immer auf die Situation und Umstände an.

Lohn

Entscheidet man sich dazu die Gewinne als Lohn auszuzahlen, steigen die Beiträge an die Sozialversicherungen und die Einkommensteuer wird auch höher ausfallen. Hingegen für das Unternehmen der höhere Lohn und dazugehörigen Sozialabzüge vom Gewinn abgezogen werden können und somit eine tiefere Gewinnsteuer ausfällt.

Ausserdem gibt ein höherer Lohn mehr Spielraum für Pensionskasse Beiträge und Einkäufe. Bedeutet, dass man für die Vorsorge besser versichert ist. Doch auch hier gibt es Richtwerte, die vom Gesetzgeber festgelegt sind.

Zu hoher Lohn

Ob ein zu hoher Lohn vorliegt, wird anhand eines Drittvergleiches ermittelt. Folgende Kriterien sind für den Einzelfall entscheidend:

  • Branchenvergleich
  • Finanzielle Mittel des Unternehmens
  • Innerbetrieblicher Lohnvergleich
  • Höhe und Umfang der bisherigen Dividendenauszahlungen
  • Ausbildung, Stellung und Funktion des Inhabers innerhalb des Unternehmens

Eine steuerliche Korrektur ist nur zulässig, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt.

Zu tiefer Lohn

Sich einen tiefen Lohn auszuzahlen, ist seit der Milderung der Doppelbesteuerung für den Inhaber sehr interessant geworden. Denn in vielen Kantonen führt dies zu geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast für den Inhaber.

Dennoch gibt es auch hier Regelungen, an die man sich halten muss.  Falls diese nicht eingehalten werden, führt die zu einer Umqualifizierung durch die Ausgleichskasse.

Dividende

Da Dividendenauszahlungen aus bereits versteuerten Gewinnen geleistet werden, gibt es keine Reduktion der Steuerbelastung des Unternehmens. Je nach Beteiligungshöhe werden diese privilegiert besteuert (Doppelbesteuerung).

Jedoch spart man sich durch Dividende die Sozialversicherungsabgaben, solang keine Umqualifizierung durch Ausgleichskasse erfolgt. Bedeutet aber auch dass Pensionskassen Beiträge nicht versichert sind. Allerdings ist ein zusätzlicher Einkauf in die Pensionskasse prüfenswert.

Die Sozialversicherungsbehörden gehen von einer angemessenen Dividende aus, wenn:

  • Der ausgeschüttete Betrag 10% des Steuerwertes der Unternehmung nicht übersteigt
  • Der Lohn der entrichteten Arbeit, Qualifikationen, Tätigkeit und Verantwortung entspricht.

Überhöhte Dividende

Wenn die Dividende 10% des Unternehmenswertes übersteigt, spricht man von einer überhöhten Dividende. Eine überhöhte Dividende muss nicht zu einer Umqualifizierung des Lohnes führen. Und zwar wenn es sich um eine Substanzdividende handelt und während der Thesaurierung der Gewinne ein branchenüblicher Lohn ausbezahlt worden ist.

Mit anderen Worten heisst das, dass auch in den Jahren der Reservebildung eine überhöhte Dividende nicht hätte in Lohn umqualifiziert werden dürfen. Schliesslich wurde während dieser Jahre ein branchenüblicher Lohn ausbezahlt. Ob im Jahr der Substanzdividendenauszahlung ein angemessener Lohn ausbezahlt wird, ist unerheblich.

Substanzdividende

Der Gewinn kann nicht nur aus dem Reingewinn des vorangehenden Geschäftsjahres ausbezahlt werden. Sie können Dividenden auch aus der Substanz ausschütten. Übrigens ist auch eine Dividendenausschüttung in einem Geschäftsjahr mit Verlust möglich, vorausgesetzt der Gewinnvortrag ist höher als der Verlust.

Umqualifizierung durch die Ausgleichskasse

Übersteigt der Betrag der Dividendenauszahlung 10% des Unternehmenswertes, wird der Lohn kontrolliert. Handelt es sich um einen unangemessenen Lohn, führ das zu einer Umqualifizierung durch die Ausgleichskasse. Für die Bestimmung eines angemessenen Lohnes wird auf den Lohnrechner des Bundes zurückgegriffen (Salarium).

Die Umqualifizierung des Lohnes hat auch Auswirkungen auf die Steuerlast. Somit muss das Steueramt diese berücksichtigen und die Steuern neu berechnen. Wurde das Unternehmen oder der Inhaber bereits definitiv veranlagt, gilt dies nicht. In dem Fall müssen nur die Sozialversicherungsabgaben inklusive Schuldzinsen nachgezahlt werden.

Thesaurierung

Anstatt die Gewinne auszuzahlen, kann man die Gewinne auch Einbehalten. Das nennt man Thesaurierung. Hat den Vorteil, dass man als Inhaber Steuern spart. Und für das Unternehmen sinken die Sozialversicherungsbeiträge.

Bleiben diese jedoch länger in einem Unternehmen und sind nicht betriebsnotwendig, wird das Unternehmen «schwer». Die vermeintliche Steuerersparnis der Thesaurierungsstrategie führt oft nicht zur erwünschten Einsparung.

Fazit

Eine Optimierung des Verhältnisses zwischen Lohn und Dividende lohnt sich immer für die privaten Steuerersparnisse. Die Lohn- und Dividendenauszahlung sollte unter Berücksichtigung einer Vollkostenrechnung betrachtet werden.

Dabei gilt es nicht nur eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden, sondern auch aus Sicht der Ausgleichskasse zu verhindern, dass einem Inhaber ein branchenunüblich tiefer Lohn und eine überhöhte Dividende gezahlt werden, welche zu einem offensichtlichen Missverhältnis von Arbeitsleistung und Lohn sowie Kapitaleinsatz und Dividendenzahlungen führen.

Des Weiteren ist die Berechnung der Dividende mit zahlreichen Ermessensspielräumen verbunden. Falls der Unternehmer möglichst tiefe Sozialversicherungsabzüge möchte, sollte er sich den Lohn eher tief, aber gerade noch branchenüblich festsetzen.

Und eine Dividende auszahlen, welche die 10%-Dividendenrendite knapp nicht erzielt. In diesem Fall entfällt die Prüfung, ob der Lohn branchenüblich ist.

Aus Sicht des Unternehmens gilt es ebenfalls zu beachten, dass wenn die Dividendenauszahlung maximiert und der Lohnbezug minimiert wird, auch die Beiträge in die 1. Säule und 2. Säule mindern.

Folge davon können zukünftig geringere Altersleistungen, Vorsorgeleistungen bei Erwerbsunfähigkeit sowie Hinterlassenenleistungen beim Ableben sein. Also ist aus Sicht der Gesellschaft die Auszahlung von Lohn die steuergünstigere Variante als die Ausschüttung von Gewinnen in Form von Dividende.

Aus Sicht des Anteilsinhabers kann sich die Sachlage hingegen umgekehrt darstellen. So stellt sich die Frage, wie sich eine Erhöhung der Parameter in der kurzen sowie auch in der langen Frist auf die private als auch unternehmerische Finanzsituation auswirkt. Erst dann ist eine Entscheidung zu treffen.

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