Wie funktioniert die AHV und welche Leistungen erbringt die 1. Säule?

Teilen Sie diesen
Beitrag weiter!

Grundlagen der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)

3 Säulen Prinzip,
3 Säulen System Schweiz

Wozu die 1. Säule?

Die 1. Säule hat den Zweck die wirtschaftlichen Folgen von häufigen Risikofaktoren zu minimieren, nämlich:

  • Wirtschaftliche Folgen von Alter (AHV)
  • Wirtschaftliche Folgen bei Tod (AHV)
  • Wirtschaftliche Folgen bei Invalidität (IV)

Die Rente aus der AHV ist sehr klein und auf max. CHF 2’450 pro Monat begrenzt (Stand: 2023). Sie dient lediglich der Existenzsicherung.

Um auf diese CHF 2’450 in der 1. Säule zu kommen musst du gemäss Skala 44, während deiner Arbeitskarriere durchschnittlich einen Lohn von min. CHF 88’200 aufweisen und es dürfen keine der 44 Beitragsjahre (bei Frauen 43 Jahre) fehlen.

Kombiniert mit der 2. Säule beträgt die Rente ca. 60% des zuvorigen Erwerbseinkommens.

Da die Rente vorallem bei verheirateten Paaren zusammen bei max. CHF 3’675 liegt, entsteht eine enorme Einkommenslücke.

Diese Lücke kann und sollte mithilfe der 3. Säule geschlossen werden, um im Alter ein komfortables Leben zu gewährleisten.

Wer ist obligatorisch versichert?

  • Jeder der in der Schweiz lebt oder arbeitet (Grenzgänger)
  • Schweizer Bürger im Ausland welche für Staat oder Hilfsorganisationen arbeiten

AHV Beitragspflicht

  • Nur Erwerbstätige: Ab 1. Januar des Jahres in dem man 18 Jahre wird
  • Alle: Ab 1. Januar des Jahres in dem man 21 Jahre wird. Bis Rentenalter
    • Wer im Rentenalter noch arbeitet, für den gilt ein Freibetrag von CHF 1‘400 pro Monat.

Interessant: Die AHV wird auch durch Tabak, Alkohol, Spielkasinos, Teil der MwSt & Teil der Steuereinnahmen finanziert

Wie hoch ist die AHV Rente?

  • Max. Vorbezug der AHV Rente: 2 Jahre (6.8% Rentenabzug pro vorbezogenes Jahr, lebenslang)
  • Max. Aufschub der AHV Rente : 5 Jahre
  • Beiträge aus 18 – 20 Altersjahr können angerechnet werden (Jugendjahre)
  • 5 Jahre Nachzahlung möglich
  • Ehepaare erhalten max. 150% Altersrente (Stand 2023: CHF 3‘675 pro Monat)

Ebenfalls werden Erziehungs- und Betreuungsgutschriften gutgeschrieben wenn man sich zur Pensionierung anmeldet.

Die Erziehungsgutschriften werden automatisch gutgeschrieben, während die Betreuungsgutschriften selber gefordert werden müssen. In der 1. Säule gilt generell eine Hollschuld.

Am besten mindestens 6 Monate vor der Pensionierung anmelden, da sich dieser Prozess in die Länge ziehen kann.

Die AHV ist am Limit. Besonders heikel wird es ab 2030 sein, da dann die meisten Babyboomer pensioniert werden.

Was passiert mit meiner AHV Rente wenn ich ins Ausland ziehe?

Dies hängt davon ab ob das jeweilige Land ein Abkommen mit der Schweiz hat.

  • Land hat Abkommen mit der Schweiz = Kriegt Rente (nur Rentenbezug möglich, nicht Kapital)
  • Kein Abkommen = Keine Rente sondern muss ganzes einbezahltes Kapital abheben (ohne Zinsen)

AHV Hinterlassenenleistungen

80% Witwenrente – Min. 1 Kind (altersunabhängig)
– Oder 45 Jahre und min. 5 Jahre verheiratet
Rente bis zur Pension ausser sie heiratet nochmal
80% Witwerrente – Jüngstes Kind jünger als 18
Rente gilt nur bis das jüngste Kind 18 ist
40% Waisenrente
60% Vollwaise
– Bis 18 oder 25 Jahre (in Ausbildung)

Wichtig: Beim Konkubinat gibt es keine Hinterlassenenrente!

AHV Invalidenrente

  • Eingliederung hat Priorität vor Rente
  • 1 Jahr Wartefrist vor Antragsstellung
  • Zusätzliche Hilflosenentschädigung von 120 – 912Fr, je nach Schweregrad
  • Geburtsgebrechen: Die IV zahlt bis 20 Jahre med. Behandlungen. Danach ist die Krankenkasse zuständig.
  • IV-Kinderrente: Invaliden mit Kinder à 40% Kinderrente je Kind (Kind bis 18 oder 25 Jahre in Ausbildung)

Ergänzungsleistungen

Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat wer in der Schweiz wohnhaft und AHV-Rente oder Invalidenrente bezieht.

Der Antrag auf Ergänzungsleistungen muss selber gestellt werden.

Es gibt zwei Formen von Ergänzungsleistungen:

  • Geld bei zu wenig Einkommen
  • Krankheits- & behinderungsbedingte Auslagen werden bezahlt

Hilfsmittel

Die 1. Säule übernimmt auch Kosten für gewisse Hilfsmittel.

Zu diesen gehören unter anderem:

HörgeräteAlle 5 jahre
Rollstühle ohne MotorAlle 5 Jahre
PerückenJedes Jahr
Orthopädische SchuheAlle 2 Jahre

Schau dir unsere neusten Beiträge an.

Facebook
Twitter
LinkedIn
×