Einzelfirma gründen: Darauf musst du achten

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Eine Einzelfirma liegt vor, wenn eine natürliche Person eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Ziel ausübt, einen Gewinn zu erzielen.

Nebst der GmbH ist die Einzelfirma die am häufigsten gewählte Rechtsform in der Schweiz.

Berechtigung

Die Einzelfirma ist am besten geeignet für neue Unternehmer welche unkompliziert ein kleines Unternehmen gründen möchten. Die Person ist alleiniger Geschäftsinhaber, während alle weiteren Mitarbeiter als normale Angestellten gelten.

Wollen mehrere Personen ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, müssen sie sich für eine andere Rechtsform (z.B. Kollektivgesellschaft) entscheiden.

Einzelfirma Steuern

Der Gewinn der Einzelunternehmung gilt als Einkommen. Dieses Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit untersteht der Einkommenssteuer.

Einzelfirma Mehrwertsteuer

Jeder Einzelunternehmer muss selber abklären, ob er der MwSt. Pflicht unterliegt und sich bei Bedarf  bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Ab einem Umsatz von CHF 100’000.- pro Jahr ist dies der Fall.

Einzelfirma Haftung

Das Risiko der Einzelfirma trägt der Eigentümer. Diese Person haftet unbeschränkt mit ihrem Geschäfts- & Privatvermögen.

Bei einem HR Eintrag gilt die Betreibung auf Konkurs statt Betreibung auf Pfändung

Umwandlung

Sie kann jederzeit durch Vermögensübertragung oder Sacheinlage in eine Gesellschaft mit einer GmbH oder AG umgewandelt werden.

Handelsregister

Der Eintrag ins Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000.- Pflicht. Eine freiwillige Eintragung ist bereits davor möglich. Dies wirkt auch professioneller gegenüber von Kunden, Auftraggebern etc.

Vorteile

  • Kosten für Gründung sind tief
  • Geringe Kosten für die Buchhaltung, einfache Buchführung (Milchbüchlirechnung) reicht aus
  • Keine Doppelbesteuerung von Gewerbeeinkünften oder -vermögen

Nachteile

  • Im Handelsregister eingetragene Einzeleigentümer können Insolvenz anmelden (Art. 39 SchKG) und ihr Vermögen wird nicht eingezogen.
  • Der Nachname des Gründers muss im Firmennamen enthalten sein.
  • Der Firmenname darf keine Zusätze enthalten, die auf eine Geschäftsbeziehung hinweisen (z.B. M. Muller & Company)
  • Es gibt keine finanzielle Trennung zwischen Eigentum und Privateigentum

Einzelfirma Versicherung

Gründer einer Einzelfirma gelten als Selbstständige. Demensprechend unterliegen sie nicht den klassischen Pflichten von Unfallversicherung, BVG etc.

Durch die Gefahren des Arbeits- und Privatlebens empfiehlt es sich jedoch wenigstens Schutz für folgende Risiken in Erwägung zu ziehen:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Alter
  • Tod
  • Invalidität

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