Nachträgliche ordentliche Veranlagung – Lohnt sich die Steuererklärung für Quellensteuerpflichtige?

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Seit 01.01.2021 ist es erstmals für alle quellensteuerpflichtigen, auch jene ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz in der Schweiz, möglich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zu beantragen.

Berechtigt ist somit die Frage als quellensteuerpflichtige Person, wie viel Sie durch die nachträgliche ordentliche Veranlagung unter Umständen an Steuern sparen könnten.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)

Es gibt, nebst Ausnahmen, 3 Formen der nachträglichen ordentlichen Veranlagung:

  • Automatische nachträgliche ordentliche Veranlagung (über CHF 120’000 Bruttoeinkommen)
  • Frewillige nachträgliche ordentliche Veranlagung
  • Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung (ohne CHF 120’000 Bruttoeinkommen)

Bei der letzen Variante ist der Fall verzwickt: Sie müssen die nachträgliche ordentliche Veranlagung aufgrund gewisser Voraussetzungen beantragen, wissen es jedoch oft nicht. In solchen Fällen kann es passieren das sie noch 2-3 Jahre danach die Steuererklärung ausfüllen müssen.

Automatische nachträglich ordentliche Veranlagung

Wenn der Quellensteuerpflichtige ein jährliches Gehalt von über CHF 120’000 brutto bezieht, wird er automatisch ordentlich veranlagt und muss die Steuererklärung ausfüllen, trotz der Tatsache das er keinen Schweizer Pass oder eine C-Bewilligung besitzt.

Bei Ehepaaren gilt die obligatorische Veranlagung, sobald einer der beiden die Eintrittsschwelle von CHF 120’000 brutto überschreitet, das Einkommen wird hierbei nicht zusammengerechnet für die Eintrittsschwelle.

Frewillige nachträglich ordentliche Veranlagung

In 80-90% der Fälle lohnt es sich die freiwillge NOV zu beantragen. Denn vor allem wer hohe Abzüge wie einen weiten Arbeitsweg, Weiterbildungskosten, Säule 3a usw. geltend machen kann, wird in den meisten Fällen durch die Steuererklärung mehrere Tausend CHF an Steuern sparen. Achtung: Dies ist je nach Situation wie Wohnkanton, Einkommen und Abzüge indivduell.

Kalkulieren Sie dies im Vorraus sehr genau, da Sie ab dem frewilligen Antrag auf NOV, für immer die Steuererklärung ausfüllen müssen, solange Sie in der Schweiz leben.

Die oftmals aufwändige aber lohnenswerte Kalkulation können unsere Steuerexperten für Sie übernehmen, fragen Sie uns gerne an.

Ein freiwilliger Antrag muss im folgenden Jahr bis spätestens am 31. März einmalig beim Steueramt eingereicht werden. Sprich, wenn Sie für die Steuerperiode 2023 die Steuererklärung ausfüllen möchten, reichen Sie den Antrag für NOV bis 31.03.2024 ein (diese Frist kann nicht verlängert werden!)

Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden, in den Folgejahren erhalten Sie die Steuererklärung immer automatisch.

Obligatorische nachträglich ordentliche Veranlagung (ohne CHF 120’000 Bruttoeinkommen)

Wussten Sie das Sie einen Antrag auf NOV stellen müssen, wenn Sie Alimente erhalten, egal wie viel Sie verdienen?

Viele wissen solche Sachen nicht und so kommt es vor das Sie die Steuererklärung für ein Jahr ausfüllen müssen, welches bereits mehrere Jahre zurückliegt, sobald das Steueramt Wind davon bekommt.

Wann muss ich die nachträglich ordentliche Veranlagung beantragen auch wenn ich weniger als CHF 120’000 Brutto verdiene?

Wenn Sie nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen erzielen (Liste ist nicht abschliessend):

  • Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Mieteinnahmen aus Liegenschaften in der Schweiz
  • Alimente für minderjährige Kinder
  • Dividenden durch in- und ausländische Aktien
  • Rente aus AHV, IV oder Pensionskasse

oder wenn Sie über ein höheres weltweites Vermögen verfügen.

Im Gegensatz zum oben genannten Schwellenwert von CHF 120’000 welcher in der Quellensteuerverordnung geregelt ist, sind die Eintrittschwellen für nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen sowie weltweites Vermögen, kantonal unterschiedlich.

Eine kurze Auflistung der Eintrittsschwellen aus einigen Kantonen finden Sie hier:

Welche Umstände wirken sich auf die Höhe der Steuer aus?

Um nun zur Frage zurückzukommen, ob sich eine Steuererklärung mehr lohnt als die Quellensteuer.

Im Grossen und Ganzen lässt sich das nicht pauschal sagen. Es gibt viele Faktoren, die entscheidend sind und somit ist es wichtig immer den Einzelfall unter der Berücksichtigung dieser Faktoren auszurechnen.

Folgende Umstände könnten auf ein höheres Einsparpotential deuten:

  • Wohnsitz in einer steuergünstigen Gemeinde
  • Umzug zum Ende des Jahres in einen steuergünstigeren Kanton
  • Hohe Berufsauslagen
  • Hohe Fremdbetreuungskosten
  • Hohe Weiterbildungskosten
  • Alimentenzahlungen
  • Einkauf in die Pensionskasse und/oder in die Säule 3a

Folgende Umstände könnten auf einen negativen steuerlichen Effekt nach einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung deuten:

  • Gemeinde mit hohen Steuerfuss als Wohnsitz
  • Hohes Vermögen und/oder hohe Vermögenserträge

Neuberechnung der Quellensteuer

Ein Antrag zur Korrektur der Quellensteuer ist neu nur noch für die Anpassung des Quellensteuer unterliegenden Bruttolohns, des satzbestimmenden Einkommens oder aufgrund falscher Tarifanwendung möglich.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn Arbeitstage von der Schweizer Besteuerung freigestellt werden oder wenn Kinderabzüge nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigt worden sind.

Jedoch können seit 01. Januar 2021 keine zusätzlichen Abzüge wie Einkäufe in die Pensionskasse oder in die Säule 3a geltend gemacht werden.

Ein Antrag auf Quellensteuerkorrektur muss neu in allen Kantonen bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Und sie muss auch, sofern eine Korrektur notwendig ist, jedes Jahr neu gestellt werden.

Dabei behaltet das Steueramt es sich vor auf eine Neuberechnung zu verzichten und alternativ eine ordentliche Veranlagung zu beantragen. Das kann für den Steuerpflichtigen auch negative Auswirkungen haben, also das Nachzahlungen anstatt Rückerstattung fällig wird. Hier sind kantonale Regelungen unterschiedlich.

Ich würde gerne berechnen, ob ich durch die Steuererklärung Steuern sparen kann.

Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie zu viel Steuern bezahlen und durch die Steuererklärung einiges an Steuern sparen würden, können unsere Steuerexperten die Kalkulationen für Sie übernehmen, damit Sie Gewissheit haben.

Hierbei ziehen wir auch Faktoren in Betracht welche sich in Zukunft ändern könnten, z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Lohnerhöhung, Säule 3a Einzahlung etc.

Oft sparen unsere Kunden mehrere Tausend Franken an Steuern jedes Jahr, nur weil sie von der Quellensteuer zur ordentlichen Steuer wechseln. Oder wir bewahren Sie vor dem teuren Fehler in die ordentliche Besteuerung zu wechseln, da es sich in Ihrem Fall nicht lohnen würde.

Kommen Sie gerne auf uns zu oder vereinbaren sie einen Termin mit uns hier.

Wenn Sie sofort eine nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen möchten, ohne zuerst zu prüfen ob es sich lohnt oder Sie bereits sicher sind, dann finden Sie die NOV Antragsformulare HIER.

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