Für alle welche die Schweizer Staatsbürgerschaft oder die Niederlassungsbewilligung C haben, ist die Steuererklärung in der Schweiz Pflicht.

Für jene welche über CHF 120’000 Bruttojahreseinkommen verdienen ebenfalls.

Für fast alle anderen (z.B. wenn Sie die Aufenthaltsbewilligung B besitzen) ist die Steuererklärung in der Schweiz freiwillig, da die Steuern über die Quellensteuern bezahlt werden.

Sie können jedoch zur Steuererklärung wechseln indem Sie einen Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) stellen. Dies muss nur einmal bei Ihrem Wohnkanton gemacht werden und verpflichtet Sie für immer die Steuererklärung auszufüllen, solange Sie in der Schweiz leben.

Ein Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung kann je nach Kanton komplett online oder mit einem Formular gestellt werden. Unten finden Sie das NOV Formular für Ihren Wohnkanton.

Der Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung muss bis spätestens 31.03. gestellt werden. Sprich, Sie müssen den Antrag bis 31.03.24 beim Steueramt Ihres Wohnkantons (nicht Wohngemeinde) stellen, wenn Sie die Steuererklärung für das Jahr 2023 ausfüllen möchten.

A man checking the mail from his domicile address
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