Ausländische Unternehmen können sich bei der Gründung eines Unternehmens hierzulande zwischen einer Tochtergesellschaft oder Eröffnung einer Zweigniederlassung in der Schweiz entscheiden.
Die bisher am häufigsten verwendete Gesellschaftsform war die Tochtergesellschaft. Jedoch beginnt die Zweigniederlassung in der Schweiz immer mehr an Popularität zu gewinnen.
Jedoch muss bei der Entscheidung über die Art der Struktur, die das Unternehmen in der Schweiz gründen will, auch der Zweck der Geschäftstätigkeit in der Schweiz und die Unabhängigkeit der neuen Niederlassung berücksichtigt werden.
Beide Strukturen sind im schweizerischen Handelsrecht geregelt. Jedoch gibt es einige Unterschiede zwischen diesen beiden Unternehmensformen. Deshalb werden die wichtigsten Unterschiede hier kurz erklärt.
Was ist eine Zweigniederlassung in der Schweiz?
Die Zweigniederlassung in der Schweiz ist ein Satellit der ausländischen Muttergesellschaft ohne rechtliche und eigenständige Identität. Die Muttergesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Schulden und Aktivitäten der Zweigniederlassung.
Die schweizerische Zweigniederlassung darf jede Tätigkeit ausüben, welche die Muttergesellschaft repräsentiert und im Rahmen der Geschäftszwecke der Muttergesellschaft liegt.
Auch werden Schweizer Zweigniederlassungen bei der Einkommenssteuer wie jedes andere Unternehmen behandelt, aber unter bestimmten Bedingungen wird keine Steuer auf Gewinne erhoben, die an die Muttergesellschaft übertragen werden.
Die schweizerische Zweigniederlassung muss im schweizerischen Handelsregister eingetragen sein und erfordert mindestens einen in der Schweiz wohnhaften Vorstand. Ebenfalls muss sie auch einen eingetragenen Sitz haben.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Schweizer Zweigniederlassung unter verschiedenen Geschäftsformen gegründet werden kann, wie z.B. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der Offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft.
Unser Team kann bei der Eröffnung jeder Art von Unternehmen helfen, Tochtergesellschaften gründen sowie den ganzen Prozess der Eröffnung eines Schweizer Bankkontos übernehmen.
Tochtergesellschaft vs. Zweigniederlassung in der Schweiz
Eine Zweigniederlassung ist keine Tochtergesellschaft.
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung, ist eine Schweizer Tochtergesellschaft ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Grunde genommen ist das Fehlen der eigenen Rechtspersönlichkeit der grösste Unterschied zur Tochtergesellschaft.
Denn die Tochtergesellschaft wird unter Einhaltung der schweizerischen Gesetzgebung gegründet und gilt als unabhängige Einheit. Somit beschränken sich die Verbindlichkeiten des Unternehmens auf ihr eigenes Vermögen.
Die Schweizer Tochtergesellschaft kann als ein unabhängiges Unternehmen mit einer Mehrheit der Aktionäre und der Geschäftsleitung in der Muttergesellschaft betrachtet werden.
Eine Tochtergesellschaft wird normalerweise als Schweizer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Ausserdem erfordert die Eröffnung einer Tochtergesellschaft in der Schweiz keine Geschäftsgenehmigung, sondern nur die Eintragung ins Handelsregister.
Eine Zweigniederlassung in der Schweiz kann sowohl von einem Inländischen als auch ausländischen Unternehmen gegründet werden.
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Vorteile einer Zweigniederlassung in der Schweiz
Bei der Entscheidung zwischen einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung in der Schweiz, sollten Unternehmer folgendes wissen:
- Zweigniederlassungen setzen kein Mindeststammkapital voraus
- Zweigniederlassungen profitieren von niedrigeren Steuerregelungen im Vergleich zur Tochtergesellschaft
Wenn die Muttergesellschaft steuerlich in einem Land ansässig ist, das mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen hält, können die Gewinne der Schweizer Niederlassung von der Besteuerung ausgenommen werden.
Des Weiteren kann die Zweigniederlassung in den Genuss der Befreiung von der Quellensteuer kommen, die für Zahlungen an die Muttergesellschaft gilt (mit einem Steuersatz von 35%).
„Vorteile der Zweigniederlassung in der Schweiz sind ein professioneller Auftritt an einem zusätzlichen Standort, geringe Gründungskosten, da kein Mindestkapital benötigt wird sowie eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit“
Schweizerische Zweigniederlassung durch eine ausländische Gesellschaft
Ausländische Unternehmen können eine Zweigniederlassung in der Schweiz gründen, welche dementsprechend auch dem schweizerischen Recht untersteht.
Jedoch wird nur das bei Rechtsbeziehungen gegen aussen das Schweizer Recht angewandt, denn die internen Verhältnisse richten sich immer noch nach ausländischen Recht.
Darüber hinaus muss ein Bevollmächtigter mit Schweizer Wohnsitz für die Gründung zur Verfügung stehen und im Handelsregister eingetragen werden. Das Schweizer Bürgerrecht ist dafür nicht erforderlich.
Was sind die wichtigsten Registrierungsanforderungen, die für eine Schweizer Zweigniederlassung gelten?
Bei der Registrierung einer Zweigniederlassung in der Schweiz müssen die Vertreter des ausländischen Unternehmens, den lokalen Behörden eine Reihe von Gesellschaftsdokumenten vorlegen, die für die Registrierung obligatorisch sind.
Dazu gehören:
- Nachweis über die Registrierung der Muttergesellschaft im jeweiligen Wohnsitzland sowie Auszug aus dem Handelsregister des Landes, in dem die Muttergesellschaft eingetragen ist.
- Gründungsbeschluss zur Gründung einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Zum Beispiel das Protokoll der Verwaltungsratssitzung.
- Dokumente, die belegen, dass die Zweigniederlassung die gleichen Tätigkeiten ausüben wird, die von der Muttergesellschaft entwickelt werden.
Darüber hinaus ist es erforderlich, einen geeigneten Handelsnamen zu wählen, der mit demjenigen der Muttergesellschaft identisch sein muss.
Ausserdem muss gleichzeitig der Handelsname den Hauptgeschäftssitz der Muttergesellschaft und die Schweizer Stadt/Region, in der die Zweigniederlassung tätig ist, widerspiegeln.