Unfallversicherung – Diesen Fehler vermeiden und 10% Krankenkassenprämie sparen

Ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Jede in der Schweiz beschäftigte Person, wird durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Des Weiteren ist jeder der mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, auch obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.

Krankenversicherung vs Unfallversicherung

Grundsätzlich wird in der Schweiz zwischen Krankheit und Unfall unterschieden.

Dabei deckt die Krankenversicherung nur Krankheiten und Verletzungen ab, welche in Folge einer Krankheit entstehen.

Denn als Unfälle gelten jene Verletzungen, die durch äussere Umstände entstanden sind, wie z.B. ein Blumentopf vom Balkon der auf den Kopf fällt oder ein Sturz von der Leiter. Diese sind dementsprechend durch die Unfallversicherung gedeckt.

Zwei Arten der Unfallversicherung

  1. Berufsunfallversicherung
  2. Unfallversicherung durch die Krankenkasse

Wie oben erwähnt ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch. Ob Unfälle jedoch von der obligatorischen Krankenversicherung oder von der obligatorischen Unfallversicherung des jeweiligen Arbeitgebers gedeckt sind, hängt davon ab, ob man erwerbstätig ist oder nicht.

Berufsunfallversicherung

Wer bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt ist, kann unbesorgt sein. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Berufsunfallversicherung (BUV) für seine Arbeitnehmer abzuschliessen.

Denn diese deckt die Kosten für die medizinische Versorgung bei Arbeitsunfällen und berufsbedingten Gesundheitsgefahren. Ausserdem übernimmt der Arbeitgeber die Prämien der Arbeitsunfallversicherung.

Sofern man mindestens acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, ist man auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert. Jedoch muss man diese Prämie selber bezahlen, bzw. wird diese direkt vom Lohn abgezogen.

Automatisch in der Unfallversicherung untergebracht sind:

  • Lernende/Auszubildende
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Reinigungskräfte in Privathaushalten
  • In Lehr- und Invalidentätigkeiten beschäftigte Personen
  • Volontärinnen und Volontäre

Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bezieht, ist während dieser Periode ebenfalls in der Unfallversicherung des jeweiligen Arbeitsamtes versichert.

Das Arbeitsamt übernimmt einen Teil der Prämie in Höhe von 1% Ihres Arbeitslosengeldes während Arbeitssuchende 2% des Arbeitslosengeldes übernehmen.

Wer selbständig erwerbend ist, kann sich freiwillig der Arbeitsunfallversicherung anschliessen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

8 Leistungen der Arbeitsunfallversicherung (ohne Selbstbehalt):

  1. Medizinische Kosten für die Behandlung von Verletzungen, sowie Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
  2. Erwerbsausfallentschädigung in Höhe von 80% des versicherten Lohnes, wenn man durch die Verletzungen, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
  3. Invalidenrente, falls Arbeitswiederaufnahme durch den Unfall nicht mehr möglich ist. Die Rente richtet sich nach Ihrem Invaliditätsgrad und beträgt max. 80% des versicherten Lohnes (Vollinvalidität).
  4. Führt ein Unfall zu einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, kann die Versicherung eine einmalige Leistung, entsprechend dem Schweregrad auszahlen.
  5. Führt ein Unfall zum Tod, erhalten unterhaltsberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenrente.
  6. In bestimmten Fällen erhält der Ehepartner ebenfalls eine Hinterbliebenenrente, z.B wenn er unterhaltsberechtigte Kinder versorgen muss.
  7. Witwen oder Witwer erhalten eine Rente in Höhe von 40% des versicherten Lohnes.
  8. Leider erhalten Kinder mit einem überlebenden Elternteil nur eine Rente in Höhe von 15% des versicherten Lohnes und Vollwaisen ebenfalls nur 25%. Die Summe der Renten aller Hinterbliebenen darf 70% des versicherten Lohns nicht übersteigen.

Die Unfall-Übergangsversicherung ist eine freiwillige Versicherung, welche die Leistungen der arbeitgeberseitigen Unfallversicherung bis zu sechs Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit gewährt. Sie kann dazu verwendet werden, um zwischen zwei Arbeitsstellen gut abgesichert zu bleiben.

Unfallversicherung durch die Krankenkasse

Wer jedoch weniger als acht Stunden pro Woche beschäftigt ist, erhält nur eine Arbeitsunfallversicherung (Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz) von Arbeitgeber.

Nicht automatisch in der Unfallversicherung untergebracht sind:

  • Selbstständigerwerbende
  • Hausfrauen und -männer
  • Kinder
  • Studierende
  • Rentnerinnen und Rentner

In all diesen Fällen muss sich die jeweilige Person gegen die Kosten von Unfällen versichern, indem sie sich der Unfallversicherung der Krankenkasse anschliesst.

Der Unfallversicherungs-Reiter in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringt diese Leistungen:

  • Alle medizinische Kosten, welche durch einen Unfall verursacht wurden.

Des Weiteren ist wichtig zu wissen, dass der Selbstbehalt für die Krankenversicherung, auch auf Ansprüche aus der Unfallversicherung angewandt wird. Dementsprechend werden diese zusammengeführt.

Doppelversicherung vermeiden

Wer erwerbstätig wird und dementsprechend eine arbeitsplatzbezogene Unfallversicherung erhält, sollte infolgedessen unbedingt seine Krankenkasse informieren, damit diese die Unfallversicherung beenden kann.

Dadurch reduziert sich die obligatorische Krankenversicherungsprämie um ca. 10%. Denn dies geht in der Euphorie beim Beginn einer neuen Arbeitsstelle gerne mal vergessen.

Demgegenüber muss auch jeder der irgendwann arbeitslos oder selbständig erwerbstätig wird, die Krankenkasse darüber informieren und demzufolge eine Unfalldeckung zu abschliessen.

Unfallversicherung bereits in der Zusatzversicherung enthalten?

Bei einigen Krankenkassen ist die Unfallversicherung bereits in der Zusatzversicherung enthalten, weshalb oftmals kein separater Unfallschutz abgeschlossen werden muss.

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