Wie viel Steuern bezahle ich bei der Säule 3a Auszahlung?

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Die Säule 3a lohnt sich aufgrund der grossen Steuervorteile und um das Kapital längerfristig durch Zinsen zu erhöhen. Dieser Kapitalzuwachs innerhalb der 3. Säule ist komplett steuerfrei!

Bei der Auszahlung der 3. Säule, fallen jedoch Steuern an. Wann das Kapital bezogen werden kann und wie es versteuert wird, erfahren Sie in diesem Blog.

Kurz: Was ist eine 3. Säule?

Die 3. Säule ist ein «gesperrtes Konto» und alle Beiträge, welche Sie in die 3. Säule einzahlen, können Sie bis zu einem jährlichen Maximalbetrag (aktuell CHF 7’056), von der Einkommenssteuer abziehen.

Mit dem Kapital in diesem Konto können Sie in Wertschriften, Obligationen, Gold und andere Rohstoffe investieren, damit das Konto nicht nur Steuern spart, sondern auch Zinsen einbringt.

Sie können mit der 3. Säule optional auch eine zusätzliche Erwerbsunfähigkeitsrente oder Lebensversicherung einschliessen.

Steuern bei Säule 3a Auszahlung

Die 3. Säule ist nicht komplett steuerfrei, sondern wird bei der Auszahlung besteuert, jedoch zu einem viel tieferen Prozentsatz.

Damit Sie weniger Steuern zahlen, empfiehlt es sich, mehrere 3a-Konten oder -Verträge zu eröffnen und diese gestaffelt auszahlen zu lassen. So kann die Steuerprogression reduziert werden. Denn 1x CHF 100’000 wird höher besteuert als 2x CHF 50’000.

Das angesparte Kapital wird zum Zeitpunkt der Auszahlung als Einkommen besteuert, jedoch zu einem reduzierten Satz (1/5 des Einkommenssteuersatzes Ihrer Gemeinde) und getrennt von den anderen Einkünften. Das nennt sich Kapitalauszahlungssteuer.

Steuerbeispiel 3. Säule

Sie verdienen im letzten Jahr vor der Pensionierung CHF 100’000 und haben CHF 500’000 in der 3. Säule.

Nehmen wir als Beispiel an, dass in Ihrer Wohngemeinde der Einkommenssteuersatz für CHF 100’000 bei 25% liegt.

  • Sie bezahlen 25% Steuer auf Ihr Einkommen von CHF 100’000 = CHF 25’000 Steuer
  • Sie bezahlen 1/5 von 25% auf Ihr 3. Säule Kapital von CHF 500’000 = CHF 25’000 Steuer
  • Steuerlast gesamt = CHF 50’000

Wann ist die Säule 3a Auszahlung möglich?

Das angesparte Kapital kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Für Männer liegt das Rentenalter bei 65 Jahren, für Frauen bei 64 Jahren.

Heisst: Männer können ab 60 und Frauen ab 59 Jahren auf ihr 3a-Kapital zugreifen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie sich dazu entschließen, weiterhin erwerbstätig zu sein. In diesem Fall kann die Auszahlung um bis zu fünf Jahre hinausgeschoben werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine vorzeitige Auszahlung der Säule 3a möglich

1. Selbständige Erwerbstätigkeit: Wenn Sie sich selbständig machen und nicht mehr in der 2. Säule versichert sind, können Sie Ihr 3a-Kapital vorzeitig beziehen.

2. Auswanderung: Bei dauerhafter Auswanderung aus der Schweiz kann das angesparte 3a-Kapital sofort an Sie ausbezahlt werden.

3. Erwerb von Wohneigentum: Die vorzeitige Auszahlung des 3a-Kapitals ist möglich, wenn Sie damit Wohneigentum finanzieren oder Ihren bestehenden Hypothekarkredit amortisieren möchten.

4. Invalidität: Im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Invalidität kann das 3a-Kapital vorzeitig bezogen werden.

5. Teilpensionierung: Bei einer schrittweisen Reduzierung des Erwerbspensums bis zur Pensionierung kann das 3a-Kapital ebenfalls vorzeitig ausgezahlt werden.

Steuern sparen durch gestaffelte 3a Auszahlung

Um die Steuerersparnis zu verdeutlichen, nehmen wir das Beispiel von Michael und Sabrina, die beide in Luzern wohnen:

Michael lässt sich zu seiner Pensionierung mit 65 Jahren sein angespartes Vorsorgekapital von insgesamt CHF 450’000 auszahlen. Dabei fallen rund CHF 40’000 Steuern an, die vom Bund, Kanton und der Gemeinde eingehoben werden.

Sabrina hat ein Gesamtvorsorgeguthaben von CHF 450’000 auf zwei Konten verteilt, die sie bereits vor einiger Zeit eröffnet hatte. Sie entscheidet sich, ihre beiden Konten in zwei verschiedenen Jahren auszahlen zu lassen. Jedes Konto hat ein Guthaben von CHF 225’000.

Durch die unterschiedlichen Auszahlungszeitpunkte in zwei Jahren reduziert sich ihre Steuerbelastung auf insgesamt CHF 28’000 – obwohl sie, wie Michael, in Luzern lebt.

Sabrina hat durch die gestaffelte Auszahlung ihres 3a-Kapitals von mehreren Konten, verteilt auf verschiedene Jahre, im Vergleich zu Michael über CHF 12’000 gespart.

Es lohnt sich also, sich bei der Auszahlung des Vorsorgekapitals aus der Säule 3a Gedanken über die Optimierung der Steuern zu machen und das Geld auf mehrere Konten zu verteilen.

Fazit

Für Gutverdiener lohnt sich die 3. Säule ohnehin, da sonst zu viel Erspartes auf dem Bankkonto landet, wo es keinen Zins abwirft. So können Sie bis zu CHF 2’500 pro Person, pro Jahr einsparen.

Die 3. Säule ist nicht komplett steuerfrei, sondern wird bei der Auszahlung besteuert, jedoch zu einem viel tieferen Prozentsatz.

Beachten Sie die steuerlichen Aspekte bei der Auszahlung der Säule 3a und planen Sie frühzeitig, um Ihre finanzielle Zukunft bestmöglich abzusichern.

Bei Unsicherheiten oder Fragen empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

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