Kapitalauszahlungssteuer

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Was ist die Kapitalauszahlungssteuer?

Die Kapitalauszahlungssteuer wird entrichtet, wenn das für die Altersvorsorge angesparte Kapital aus der zweiten (Pensionskasse) und dritten Säule ausbezahlt wird.

Wie die Einkommens- und Vermögenssteuer wird die Steuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben. Auch die Kirche erhält ihren Anteil.

Grosse Unterschiede bei Steuerlast und Progression

Die Steuerbelastung variiert stark von Wohnort zu Wohnort. In Schaffhausen zum Beispiel zahlt man CHF 31’400.- für CHF 500’000.-, in Zürich ist es fast doppelt so viel: CHF 56’300.-

Auch die Gemeinden verlangen eine Abhebungsgebühr. Allerdings sind die Unterschiede auf Gemeindeebene in der Regel deutlich geringer als in den Kantonen.

Es gibt grosse Ungleichheiten in Form von Steuerprogression. In Bern bezahlst du für CHF 500’000.- fast zehnmal mehr an Steuern als für CHF 100’000.-!

Um die Gesamtsteuerbelastung zu analysieren, muss deshalb der absolute Betrag sowie auch die Progressionserhöhung mit einbezogen werden.

Eine Auflistung von Kapitalauszahlungssteuern in den verschiedenen Kantonen findest du hier:

Gemeinde CHF 25’000 CHF 100’000 CHF 250’000 CHF 500’000
Aarau (AG) 1’633 4’965 17’945 41’293
Appenzell (AI) 1’308 3’623 12’382 27’332
Herisau (AR) 3’739 7’875 22’282 49’565
Bern (BE) 1’800 4’782 16’791 42’486
Liestal (BL) 1’739 3’875 12’282 33’732
Basel (BS) 1’839 5’325 20’782 47’382
Fribourg (FR) 2’087 5’660 23’282 57’122
Genève (GE) 1’503 4’682 16’849 39’453
Glarus (GL) 2’449 5’295 15’832 34’232
Chur (GR) 1’969 4’335 13’432 47’809
Delémont (JU) 2’701 6’252 21’731 48’518
Luzern (LU) 2’049 5’409 18’425 41’700
Neuchâtel (NE) 2’464 6’064 20’470 43’695
Stans (NW) 2’133 5’668 18’085 38’737
Sarnen (OW) 2’649 5’694 16’830 36’228
St. Gallen (SG) 2’938 6’273 18’277 39’122
Schaffhausen (SH) 1’248 3’933 14’427 31’422
Solothurn (SO) 1’833 5’111 17’883 38’982
Schwyz (SZ) 756 2’772 16’623 49’219
Frauenfeld (TG) 3’245 6’887 19’812 42’192
Bellinzona (TI) 2’039 4’475 13’782 37’288
Altdorf (UR) 1’941 4’280 13’295 29’157
Lausanne (VD) 2’786 7’473 26’827 63’490
Sion (VS) 2’189 4’775 15’944 46’291
Zug (ZG) 954 3’517 12’914 30’874
Zürich (ZH) 2’279 4’955 17’260 56’338

Steuerprogression – zweite und dritte Säule zusammengezählt

Wie die Einkommensteuer unterliegt auch die Kapitalauszahlungssteuer in vielen Kantonen der Progression. Alle Zahlungen der 2. Säule und der Säule 3a sind kumulativ.

Bei einer Abhebung von CHF 250’000.- beträgt die Steuer in Zürich CHF 15’262.- Für einen Bezug in doppelter Höhe müssten CHF 2’830.- bezahlt werden.

Auch Ehegatten oder Personen in einer eingetragenen Partnerschaft stehen im selben Jahr Zahlungen zu.

Kapitalauszahlungssteuer optimieren

Die Kapitalauszahlungssteuer wird getrennt vom Einkommen berechnet. Es spielt also keine Rolle, ob du im Bezugsjahr ein hohes oder ein niedriges steuerpflichtiges Einkommen hast.

Die Rentensteuer unterliegt wie die Einkommensteuer der Progression. Damit ist beispielsweise die Steuer bei einem Betrag von CHF 500’000.- mehr als doppelt so hoch wie bei einem Betrag von CHF 250’000.-

In den allermeisten Kantonen werden die Bezüge aus der Pensionskasse den Bezügen aus der Säule 3a zugerechnet, um den Progressionsgrad zu bestimmen.

Deshalb empfehlen sich zwei Möglichkeiten zur Optimierung:

  • Staffelung
  • Wohnsitz verlegen

In Zürich sparst du bei einem Kapital von CHF 500’000.-, über CHF 20’000.- an Steuern durch die Staffelung.

Ebenfalls solltest du niemals das Kapital der Pensionskasse im gleichen Jahr wie das Kapital der 3. Säule beziehen, da wie oben genannt die Beträge zusammengerechnet werden und eine höhere Besteuerung resultiert.

Der Bezug des Kapitals auf deinem Freizügigkeitskonto kannst du bis zu fünf Jahre aufschieben.

Den Wohnsitz zu verlegen lohnt sich erst ab einem grossen Betrag und ist entsprechend aufwendiger.

Wohnsitzwechsel – Umzug in einem anderen Kanton oder Gemeinde

Wenn du einen Umzug vor der Pensionierung in Erwägung ziehst, solltest du dies im Vorfeld sorgfältig planen, um am neuen Standort von niedrigeren Steuern zu profitieren.

Zudem ist es wichtig, den Lebensmittelpunkt nicht nur wegen der Kapitalauszahlungssteuer ins Auge zu fassen.

Zieht man um, bezieht das Kapital und zieht dann wieder zurück, muss man sich oftmals mit dem Finanzamt auseinandersetzen.

Planung – je früher, desto besser

Um die anfallenden Steuern bei der Auszahlung des Vorsorgekapitals zu optimieren, ist eine frühzeitige Planung empfehlenswert.

Im Idealfall solltest du dich spätestens 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung auf das „Wie“ konzentrieren, denn einiges lässt sich kurz vor der Pensionierung nicht mehr optimieren.

Wir unterstützen dich bei der Planung damit so viel von deinem Geld wie möglich bei dir bleibt, statt es dem Staat abgeben zu müssen.

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