Welche Risiken tragen Selbstständige mit einer Einzelfirma?

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Wer eine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft führt, ist selbst für sich verantwortlich – Im wahrsten Sinne des Wortes.

Da für den Besitzer einer Einzelfirma nur die AHV/IV sowie die EO Pflicht sind, geht oftmals der Schutz gegen Unfall oder Krankheit vergessen – Oft mit verheerenden finanziellen Folgen.

25% aller Selbstständigen in der Schweiz sind nur in der ersten Säule versichert. Weder haben Sie eine Pensionskasse noch zahlen sie in die Säule 3a ein.

Die AHV/IV deckt im Alter, bei Invalidität und Tod nur das absolute Minimum ab. Es ist einem nicht zu wünschen das er in die Situation gerät, in welcher er ein Leben in der Schweiz allein mithilfe der 1. Säule bestreiten muss.

Die Zahl der Schweizerinnen und Schweizer, die eine IV-Rente beziehen müssen, ist in den letzten 25 Jahren um satte 35% gestiegen!

Ein grosser Teil davon ist psychischen Erkrankungen wie Burnouts und Depressionen geschuldet.

Die 1. Säule deckt durchschnittlich nur 30-35% des Erwerbsausfalles bei Invalidität.

Schliesst sich der Einzelunternehmer einer Pensionskasse an, wird ca. 60% seines Lohnes abgesichert.

Wer nicht ausschliesslich selbstständig ist, sondern nebst seiner Einzelfirma einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, auf diesen trifft die oben genannte Situation nicht zu. Denn in diesem Fall wäre der selbstständig erwerbende bei seinem Arbeitgeber gegen Unfall und Krankheit obligatorisch versichert.

Wie kann ich mich als Einzelunternehmer schützen, ohne mein Budget zu sprengen?

Folgende Möglichkeiten stehen dem Einzelunternehmer zur Verfügung:

  • Krankentaggeld
  • Unfalltaggeld
  • Pensionskasse
  • 3. Säule

Krankentaggeld für Selbstständige

Das Krankentaggeld ist sogar für unselbstständig Erwerbende nicht pflichtig, sondern optional. Viele Arbeitgeber möchten jedoch nicht darauf verzichten, da die Prämien im Verhältnis zu dem was sie absichern, recht tief sind.

Denn in ca. 8 von 10 Fällen tritt Invalidität infolge Krankheit, statt Unfall auf. Um sich und seine Arbeitnehmer zu schützen, wird das KTG fast immer vom Arbeitgeber abgeschlossen und in einigen Fällen auch vom Arbeitgeber bezahlt.

Selbstständig Erwerbende sollten unbedingt diese kostengünstige Versicherung für sich abschliessen, um sich gegen längerfristige Ausfälle zu schützen.

Um sich vor hohen Prämien zu schützen, kann eine längere Wartefrist gewählt werden, sodass diese Versicherung quasi nur für den Notfall greift, sollte der selbstständig Erwerbende länger ausfallen.

Übliche Krankentaggeld Wartefristen bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind: 30, 45, 60, 90 oder 120 Tage.

Unfallversicherung für Selbstständige

Bei der Unfallversicherung wird zwischen Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU) unterschieden.

Ein Einzelunternehmer kann sich entscheiden nur die Berufsunfallversicherung abzuschliessen, da diese meistens viel günstiger ist als die Nichtberufsunfallversicherung.

Wieso ist die Nichtberufsunfallversicherung teurer?

Statistiken zeigen ganz deutlich, dass sich die meisten Unfälle während der Freizeit ereignen. Für risikoarme Berufe wie z.B. Bürojobs ist es nicht unüblich, dass die Prämie für die Berufsunfallversicherung 10-15x tiefer ist als die der Nichtberufsunfallversicherung.

Die Wartefrist gemäss Unfallversicherungsgesetz beträgt 2 Tage. Sprich die Unfallversicherung zahlt Taggelder ab dem 3. Tag.

Pensionskasse für Selbstständige

Der Anschluss an die Pensionskasse ist für selbstständige Einzelunternehmer freiwillig.

Der Anschluss an die Pensionskasse macht aus unserer Sicht ohnehin nicht viel Sinn. Wieso?

  1. Verzinsung des Kapitals ist mager
  2. Sinkender Umwandlungssatz

Schlechte Verzinsung des Kapitals

Die Pensionskasse ist vom Grundprinzip her ähnlich aufgebaut wie die 3. Säule – Kapital zur Seite legen und Vermögen aufbauen.

Einen ganz grossen Unterschied gibt es jedoch, wie Pensionskassengelder angelegt werden dürfen. Die Vorgaben für die Anlage von Pensionskassengeldern sind sehr streng.

Der Grund dafür ist ganz logisch: Millionen von Menschen müssen sich auf eine stabile Rente oder Kapitalauszahlung bei Rentenantritt verlassen können.

Eine zu hohe Volatilität der Pensionskassengelder könnte dazu führen, dass ein Rentner z.B. 15% weniger Rente erhält, nur weil der Aktienmarkt gerade in seinem Pensionierungsjahr eingebrochen ist.

Sinkender Umwandlungssatz

Als das BVG im Jahre 1985 eingeführt wurde, lag der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil bei 7.2%. Im Jahr 2021 lag er bei 6.8% und wird bis 2025 durchschnittlich auf ca. 5.5% sinken.

In 20-30 Jahren wird der Umwandlungssatz laut Statistiken bei ca. 4% liegen. Der Grund ist simpel:

Die Lebenserwartung ist gestiegen und die Rendite für festverzinste Anlagen ist gesunken.

Um die Senkung des Umwandlungssatzes zu umgehen, müssten Pensionskassen also mehr Risiken mit den Geldern eingehen, was sich jedoch aufgrund oben beschriebener Problematik als schwierig erweist.

3. Säule für Selbstständige

Bei der 3. Säule sind punkto Anlagestrategie keine Grenzen gesetzt. Als risikoscheuer Anleger können Sie Ihr Geld hauptsächlich in Obligationen investieren während nur ein kleiner Teil in Aktien geht.

Als risikofreudiger Einzelunternehmer können Sie Ihr Kapital gewinnbringend in bis zu 100% Aktienanteile investieren und später im Alter, wenn mehr Stabilität gewünscht ist, in ein risikoärmeres Portfolio umschichten lassen.

Ebenso können Sie entscheiden, ob Sie die Bausteine Erwerbsunfähigkeitsrente und Todesfallkapital einschliessen möchten oder nicht. Sie können somit die Versicherungsprämien tief halten und mehr Sparkapital aufbauen.

Dazu können Sie die 3. Säule für die Indirekte Amortisation Ihrer Hypothek nutzen, welche Ihnen Türen zu noch mehr Steuervorteilen öffnet.

Fazit

Prüfen sie, ob sich eine freiwillige Unfall- und Krankentaggeldversicherung für Sie lohnt. Dies schützt Sie in den ersten 2 Jahren, wenn Sie arbeitsunfähig werden.

Eine Pensionskasse macht nur Sinn wenn Sie Unfallversicherung und Kapitalaufbau in einem wünschen.

Da das Kapital in der Pensionskasse jedoch nicht sehr ertragsreich ist, sind wir persönlich nicht Fan der Pensionskasse für den Kapitalaufbau – Eine 3. Säule für Selbstständige könnte unter Umständen mehr Sinn machen.

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