Eine Kollektivgesellschaft (KIG) ist die vertragliche Bindung zwischen verschiedenen Personen, unter einem bestimmten Namen eine Firma zu betreiben.
Anstatt das mehrere Personen verschiedene Einzelfirmen gründen, können sich diese zusammenschliessen und mit minimalen Kosten zusammenarbeiten.
Es sind min. 2 natürliche Personen und der Zusatz „KIG“ im Namen notwendig.
Eine Kollektivgesellschaft entsteht durch Gesellschaftsvertrag (mündliche Einigung genügt).
Handelsregister (HR) Eintrag ist Pflicht, die KIG entsteht jedoch auch ohne HR Eintrag.
Die wichtigsten Punkte bei einer Kollektivgesellschaft
Kollektivgesellschaften eignen sich besonders für mehrere Gründer, die gemeinsam kleine Unternehmen gründen wollen. Damit können Sie eine gemeinsame Tätigkeit aufnehmen, ohne Kapital in die GmbH oder AG einzubringen.
Im Allgemeinen wird eine GmbH oder AG nach einer erfolgreichen Operation gegründet oder umgewandelt.
Kollektivgesellschaft Steuern
Eine Kollektivgesellschaft ist keine juristische Person. Das heisst die Gesellschaft selber wird nicht besteuert.
Die einzelnen Gesellschafter selbst werden direkt besteuert anhand Ihres Einkommens (Lohn, Eigenkapitalzinsen, Gewinnanteile) sowie Ihres Vermögens.
Kollektivgesellschaft Haftung
Da die Gesellschaft keine juristische Person ist, haften alle Gesellschafter mit Ihrem privaten Vermögen.
Umwandlung
Die Umwandlung in eine GmbH oder AG ist jederzeit möglich.
Handelsregister
Der Eintrag ins Handelsregister ist bei einer Kollektivgesellschaft, unabhängig vom Umsatz, obligatorisch. KIG entsteht jedoch auch ohne HR Eintrag.
Vorteile:
Eine KIG kann ganz einfach von mehreren Personen ohne Mindestkapital gegründet werden und eignet sich durch die geringen Kosten bei der Gründung für den Start der gemeinsamen Tätigkeit.
Weitere Vorteile:
- Einfache und kostengünstige Organisation
- Freie Wahl des Firmennamens mit Zusatz „KlG“
Nachteile
Gesellschafter sind haftbar mit Ihrem eigenen Privatvermögen.
Weitere Nachteile:
- Interdependenz der Aktionäre
- Unbeschränkte Haftung und Solidarität
- Reduzierte Flexibilität zwischen Aktionären (Beispiel: Kein Wettbewerb)
Kollektivgesellschaft Versicherung
Gesellschafter innerhalb der KIG gelten als Selbstständige. Demensprechend unterliegen sie nicht den klassischen Pflichten von Unfallversicherung, BVG etc.
Durch die Gefahren des Arbeits- und Privatlebens empfiehlt es sich jedoch wenigstens Schutz für folgende Risiken in Erwägung zu ziehen:
- Krankheit
- Unfall
- Alter
- Tod
- Invalidität