Was ist eine Auffanggesellschaft in der Schweiz?

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In der Schweiz, einem Land mit einer robusten Wirtschaft und einem ausgeklügelten Finanzsystem, spielen Auffanggesellschaften eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen. Diese besondere Form der Unternehmenssanierung ermöglicht es wirtschaftlich angeschlagenen Betrieben, nicht in die Insolvenz abzugleiten und eine zweite Chance zu erhalten.

Im Folgenden werden wir näher auf die Funktionen, Benefits und rechtlichen Rahmenbedingungen von Auffanggesellschaften in der Schweiz eingehen.

Die Bedeutung der Auffanggesellschaft in Krisenzeiten

Eine Auffanggesellschaft ist eine bereits bestehende oder neu gegründete juristische Person, die dazu dient, Teile oder den gesamten Betrieb eines insolventen oder sanierungsbedürftigen Unternehmens zu übernehmen, indem sie bestimmte Aktiva der in Not geratenen Gesellschaft erwirbt. Das Ziel besteht darin, die profitablen Teile des Unternehmens zu sichern und unabhängig von den Altlasten weiterzuführen.

In Krisenzeiten können Illiquidität, Fehlinvestitionen oder unvorhergesehene Ereignisse wie die Covid-19-Pandemie Unternehmen schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. In solchen Fällen kann eine Auffanggesellschaft oft die letzte Rettung sein, um den Fortführungswert des Unternehmens zu wahren. Durch eine übertragende Sanierung mittels einer Auffanggesellschaft können nicht nur Arbeitsplätze und Produktionsstätten gesichert, sondern auch das betriebsspezifische Fachwissen erhalten bleiben.

Vorteile für Gläubiger und Investoren

Die Gründung einer Auffanggesellschaft hat nicht nur Vorteile für das betroffene Unternehmen, sondern auch für dessen Gläubiger und potenzielle Investoren. Die Auffanggesellschaft kann Dauerverträge, wie Mietverträge, übernehmen und andere Verträge, wie Kaufverträge, erfüllen.

Dadurch wird die Konkursmasse entlastet und die Zufriedenstellung der Gläubiger kann verbessert werden. Darüber hinaus erhöht die Ausgliederung unrentabler Betriebsteile den Reiz der Auffanggesellschaft für Investoren und Kreditgeber.

Rechtliche Herausforderungen und Sanierungsfähigkeit sind wesentliche Voraussetzungen, um das Unternehmen mithilfe der Auffanggesellschaft zu sanieren.

Es ist eine Rentabilitätsprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass die übernommenen Betriebsteile des Unternehmens in naher Zukunft rentabel werden können. Rechtliche Hindernisse, insbesondere bei der Übertragung von Vermögenswerten vor der Eröffnung des Konkursverfahrens, sollten sorgfältig berücksichtigt werden, um Anfechtungen zu vermeiden.

Sanierungsrechtsrevision in der Schweiz

Die Überarbeitung des Sanierungsrechts in der Schweiz, die als Reaktion auf den Swissair-Konkurs erfolgte und Anfang 2014 in Kraft trat, hatte zum Ziel, die Möglichkeiten zur Fortführung zahlungsunfähiger Unternehmen zu verbessern. Obwohl diese Überarbeitung einige Änderungen mit sich gebracht hat, bleibt die Auffanggesellschaft ein wesentliches Instrument in der Sanierungspraxis.

Durch ihre Fähigkeit, rentable Teile des Betriebs zu erhalten und neu zu strukturieren, bietet sie eine lebensfähige Option für Unternehmen, die ansonsten Insolvenz anmelden müssten. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass jedes Sanierungsvorhaben individuell geprüft und professionell begleitet wird. Unternehmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, sollten nicht zögern, sich an spezialisierte Experten zu wenden, um eine massgeschneiderte Lösung für ihre Bedürfnisse zu finden.

Die Auffanggesellschaft ist im Schweizer Wirtschaftsrecht ein unverzichtbares Instrument, von dem sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Gläubiger und potenzielle Investoren profitieren können. Die erfolgreiche Übernahme und Fortführung von Betriebsteilen durch eine Auffanggesellschaft kann erheblich dazu beitragen, die Konkursmasse zu entlasten und den Gläubigern bessere Möglichkeiten zur Rückgewinnung bieten.

Rechtliche Überlegungen bei Auffanggesellschaften

Bei der Einrichtung einer Auffanggesellschaft sind verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere die Einhaltung von Vorschriften zur Vermeidung einer sogenannten Paulianischen Anfechtung. Diese kann auftreten, wenn Vermögenswerte unter ihrem Marktwert übertragen werden. Dem kann vorgebeugt werden, indem die Auffanggesellschaft als Tochterunternehmen des verschuldeten Unternehmens fungiert und die Aktienanteile der Auffanggesellschaft erst beim Insolvenzverfahren der Muttergesellschaft verwertet werden.

Ausserdem sollte die Solidarhaftung gemäss Art. 333 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) beachtet werden, die die Haftung für bestimmte Forderungen von Arbeitnehmern regelt.

Erfolgsfaktoren und Herausforderungen

Eine schnelle Umsetzung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Sanierung mittels Auffanggesellschaft, da bei der Eröffnung eines Konkursverfahrens erhebliche Wertverluste bei den Betriebsteilen entstehen können. Daher ist eine sorgfältige und zügige Vorgehensweise von grosser Bedeutung.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei der Sanierung mittels Auffanggesellschaft die Geschwindigkeit der Umsetzung und die Vermeidung rechtlicher Risiken entscheidend für den Erfolg sind.

Darüber hinaus sollten rechtliche Risiken wie Misswirtschaft oder die Bevorzugung von Gläubigern vermieden werden.

Zusammenfassung

Die Schweizer Auffanggesellschaft ist ein wertvolles Instrument zur Rettung und Neuausrichtung von Unternehmensteilen, die sonst einem hohen Konkursrisiko ausgesetzt wären. Sie sichert Arbeitsplätze und erhält wertvolles Fachwissen, wodurch sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Schweizer Wirtschaft leistet. Darüber hinaus bietet sie Gläubigern die Möglichkeit, einen höheren Anteil ihrer Forderungen zu realisieren.

Eine erfolgreiche Umsetzung einer Auffanggesellschaft erfordert sorgfältige Planung, rechtliche Expertise und schnelles Handeln. Deshalb empfiehlt es sich für Unternehmen in Krisensituationen, frühzeitig fachliche Beratung einzuholen.

In einer zunehmend unvorhersehbaren Wirtschaftslandschaft sind Auffanggesellschaften ein unverzichtbares Instrument, um den Fortbestand wertvoller Unternehmensressourcen zu sichern. Obwohl sie keine Allheilmittel sind, bieten sie in vielen Fällen eine praktikable Lösung für Unternehmen, die sich in schwierigen Zeiten befinden.

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