Steuerklärung – Die wichtigsten Steuern in der Schweiz

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Einkommenssteuer in der Schweiz

Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz von allen natürlichen Personen erhoben. Besteuerungsgrundlage für die Einkommenssteuer, in der Steuererklärung, ist das gesamte Einkommen einer Person. Grundsätzlich unterliegen sowohl alle wiederkehrenden als auch alle einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer.

Wie in den meisten anderen Ländern unterliegt auch die Schweizerische Einkommenssteuer einer sogenannten Steuerprogression. Je höher die Einkünfte einer Person sind, desto höher ist auch der darauf angewandte Steuersatz.

Das der Steuer zugrundeliegende Einkommen summiert sich aus vier Kategorien:

  1. Erwerbseinkommen
  2. Ertragseinkommen
  3. Ersatzeinkommen
  4. Übrigens Einkommen.

Des weiteren sieht das Schweizerische Einkommenssteuerrecht eine Vielzahl von Sonderabzügen vor (mehr dazu weiter unten).

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine landesweit einheitliche Einkommenssteuer. Sie wird nämlich an drei getrennten Stellen erhoben: Dem Bund, dem Kanton und der Gemeinde. Der Bund erhebt die Einkommenssteuer in Form einer direkten Bundessteuer. Die Kantone haben gemäss ihrer jeweiligen Steuergesetze eine Staatssteuer. Und die Gemeinden sammeln eine Gemeindesteuer ein, die als prozentualer Steuerfuss ausgestaltet ist, welcher sich auf die Höhe der Staatssteuer des Kantons bezieht.


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Schweiz als Steuerparadies?

Trotz der dreifachen einkommenssteuerlichen Belastung natürlicher Personen, wird die Schweiz im internationalen Vergleich oft als Steuerparadies angesehen. Grund dafür ist, dass viele der Schweizer Kantone und Gemeinden untereinander einen harten Steuerwettbewerb austragen. Sie bemühen sich, mit niedrigen Einkommenssteuersätzen gezielt neue und vor allem wohlhabende Bürger aus anderen Teilen der Schweiz und aus dem Ausland anzulocken.

International bekannt ist diesbezüglich der Kanton Zug, wo die Einkommenssteuer oftmals im niedrigen einstelligen Bereich liegt. Die Einkommenssteuerbelastung in den grösseren Schweizer Städten wie Zürich, Basel, Bern und Genf liegt für die meisten Bürger über dem landesweiten Durchschnitt.

Besonderheiten der Einkommenssteuer in der Schweiz

Personen, die zwar in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, dort jedoch nicht erwerbstätig sind, zahlen die Einkommenssteuer nicht auf Grundlage des tatsächlich erzielten Einkommens. Der Berechnung der Einkommenssteuer dient hierbei eine pauschale Schätzung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz.

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, in denen die Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das zuständige Steueramt abgeführt wird, sind natürliche Personen in der Schweiz selbst für die Erklärung ihrer Einkommenssteuer verantwortlich.

Jede in der Schweiz wohnhafte Privatperson macht in den ersten fünf Monaten eines Jahres ihre private Steuererklärung und sendet diese an das Steueramt ihrer Wohngemeinde. Im Anschluss berechnet das Steueramt die Steuerlast für die betreffende Person und schickt ihr eine Rechnung über die zu zahlende Steuer.

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Vermögenssteuer in der Schweiz

Wie bereits oben erwähnt, ist die Schweiz punkto Einkommenssteuer ein Steuerparadies. Was hingegen die Vermögenssteuer angeht, wird die Schweiz dem Ruf des Steuerparadies jedoch nicht gerecht. Während in fast allen Ländern Europas die Vermögenssteuer abgeschafft wurde, wird in sie in Frankreich, Norwegen, Spanien und eben auch der Schweiz weiterhin erhoben.

Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist kantonal geregelt. Die Mehrheit der Kantone erhebt eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,2 bis 1,0 Prozent auf Vermögensteile über CHF 200’000.-

Details zur Abgabe der Steuererklärung 2021

Alle in der Schweiz steuerpflichtigen Personen müssen die Steuererklärung ausfüllen und beim lokalen Steueramt einreichen. Die Abgabe der Steuererklärung kann über drei Wege erfolgen: Von Hand, mit einer speziellen Steuersoftware oder online.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung

In fast allen Schweizer Kantonen und Gemeinden muss die Steuererklärung bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Ausnahmen stellen lediglich die Kantone Jura und Neuenburg (Frist bis zum 28.02.) sowie die Kantone Appenzell Innerrhoden und Tessin (Frist bis zum 30.04.) dar.

Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig fertiggestellt hat, kann eine Fristverlängerung beantragen. Während im Kanton Nidwalden eine Fristverlängerung bis maximal zum 30.06. möglich ist, kann man sich in Schwyz und Zug bis zum Ende des Jahres Zeit lassen. Auch die Kosten für die Fristverlängerung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. In vielen Kantonen ist eine Fristverlängerung kostenlos. Manche Kantone verlangen jedoch zwischen 20 und 40 Franken dafür.

Die 10 wichtigsten Unterlagen für die Steuererklärung

  1. Der Lohnausweis
  2. Kontoauszüge
  3. Belege zu Wertschriften (z.B. Aktien)
  4. Belege für Beiträge in die freiwillige Vorsorge (Säule 3a)
  5. Belege für Beiträge in die 2. Säule
  6. Summe der Krankheitsauslagen
  7. Zusammenstellung der Berufskosten
  8. Belege zu Weiterbildungen
  9. Spendenbelege.
  10. Unterlagen zur Liegenschaftssteuer, den Schuldzinsen sowie Rechnungen für Renovierungsarbeiten und Betriebs- und Verwaltungskosten (Nur für Wohneigentümer)

Eine gute Vorbereitung ist hierbei die halbe Miete. Idealerweise sammelt man bereits im Laufe des aktuellen Steuerjahres alle relevanten Unterlagen. Damit erspart man sich viel Zeit bei der späteren Zusammenstellung der Steuerdokumente.

Familientarif - Steuererklärung ausfüllen

Abzüge von der Einkommenssteuer

Steuerpflichtige Personen können eine Vielzahl von Leistungen bzw. Zahlungen von der Einkommenssteuer absetzen. Die nachfolgende Übersicht stellt die wichtigsten Abzugspositionen vor:

Aktienkäufe

Auf Dividenden von Ausländischen Aktiengesellschaften fällt die Quellensteuer an, welche 30% der Dividende beträgt. Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit vielen Ländern, kann aber 15% wieder zurückverlangt werden.

Arbeitsweg

Hierbei können nur Kosten abgezogen werden, welche für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Tram und Zug anfallen. Der Abzug der Pendlerkosten ist jedoch auf CHF 3’000.- jährlich beschränkt. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, darf jährlich CHF 700.- von der Steuer abziehen.

Fahrt- und sonstige Kosten für ein Privatfahrzeug (dazu zählen auch Leasingraten) können nicht abgezogen werden. Ausnahmen werden denjenigen gewährt, welche mit dem öffentlichen Verkehr deutlich länger zum Arbeitsort brauchen als mit dem eigenen Auto. In diesem Fall können die Kosten für das Auto von der Steuer abgesetzt werden.

Arzt- und Krankheitskosten

Häufige Arzt- und Zahnarztbesuche sind zwar ärgerlich, aber wenigstens können diese angefallenen Kosten von der Steuer abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur für diejenigen Beträge, die die Krankenkasse nicht übernimmt (Selbstbehalt). In den meisten Kantonen beläuft er sich auf fünf Prozent des Nettoeinkommens und liegen die Kosten für Arztbesuche darunter, können sich leider nicht abgezogen werden.

Ausbildung

Seit 2016 besteht in der Schweiz die Möglichkeit eines Steuerabzugs für Bildungskosten. Seitdem können Sie alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten sowie Auslagen für Umschulungen von der Steuer abziehen. Vom Steuerabzug ausgenommen ist jedoch eine Erstausbildung. Der Steuerabzug für Ausbildungskosten beträgt maximal CHF 12’000.- pro Jahr bei der Bundessteuer. Die Kantone können jedoch andere Höchstbeträge festsetzen.

Berufsbedingte Zusatzkosten

Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz darf jährlich eine Pauschale für berufsbedingte Zusatzkosten von seiner Steuer abziehen – und dies sogar ohne Nachweis. Der Pauschalabzug beträgt bei der direkten Bundessteuer drei Prozent des Nettolohns, jedoch maximal CHF 4’000.-

Bewerbungskosten

Kosten die im Zusammenhang mit einer Bewerbung auf eine neue Arbeitsstelle anfallen wie beispielsweise für Kopien und Porto, können als Berufsauslagen von der Steuer abgezogen werden. Alle Kosten müssen jedoch auf Nachfrage des Steueramts belegt werden können.

Bürokosten

Kosten für ein Büro in der Wohnung oder Haus können nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um den einzigen Arbeitsplatz handelt. Sofern die Firma einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, können die Bürokosten zu Hause (einschliesslich der Kosten für Internet, Telefon und Strom) nicht in Abzug gebracht werden.

Haus- oder Wohnungskauf

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung über ein Immobiliendarlehen muss nicht zwangsläufig eine steuerliche Belastung darstellen. Zwar muss als Haus- und Wohnungsbesitzer in der Schweiz der sogenannte Eigenmietwert versteuert werden, dafür darf die Hypothek vom Vermögen abgezogen werden.

Kosten für Privatschulen und Nachhilfe

Kosten für Privatschulen, Nachhilfe, Sprachschulen und sonstige Bildungsleistungen der Kinder können Eltern nicht von der Steuer abziehen. Denn der Gesetzgeber berücksichtigt die finanzielle Belastung von Eltern durch Kinder bereits mit dem allgemeinen Abzug bei der Bundes- und Kantonssteuer.

Jedoch besteht eine Ausnahme bei Kindern, die aus schulpsychologischen Gründen eine Privatschule besuchen müssen. Deshalb darf man die Schulkosten in solch einem Fall, als behinderungsbedingte Kosten steuerlich geltend machen.

Lebenshaltungskosten

Entgegen der weitverbreiteten Meinung kann man viele, der zur allgemeinen Lebenshaltung zählenden Kosten, nicht steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für eine Putzfrau und Umzugskosten.

Pensionskasse und Säule 3a

Das grösste Potenzial, das Vermögen zu reduzieren und somit die Steuerbelastung zu senken, ist durch Einkäufe in die Pensionskasse geboten. Wer zum Jahresende noch über freies Vermögen verfügt, kann viel Steuern sparen, indem so viel Geld wie möglich in die Pensionskasse eingezahlt wird.

Massgeblich für den Steuerabzug ist immer der Zeitpunkt, an dem man sich in die Pensionskasse eingekauft hat.

Ein weiterer Steuerspartipp die Steuerprogression zu vermeiden ist, sich das Geld aus mehreren Säule 3a Konten bereits vor der Pension auszahlen zu lassen. Wer im Besitz mehrerer 3a-Konten ist, kann sich das darauf angelegte Geld bereits fünf Jahre vor dem Pensionseintritt gestaffelt auszahlen lassen.

Renovierungen

Die Renovierung des Hauses oder Wohnung macht sich ebenfalls steuerlich bezahlt. Kosten für eine neue Toilette, Spül- oder Waschmaschine sowie für die Verlegung eines neuen Bodenbelags können steuerlich geltend gemacht werden. Aufpassen muss man jedoch bei sogenannten wertvermehrenden Investitionen. Der Bau eines Wintergartens oder einer Garage gilt nämlich als wertvermehrend und wird folglich versteuert.

Spenden

Auch Grosszügigkeit zahlt sich in der Schweiz steuerlich aus. Spenden an kirchliche Organisationen und Hilfswerke stellen Abzugspositionen dar.

Steuerkalkulation

Verpflegung

Auswärtiges Essen kann von der Steuer abgesetzt werden. Wer mindestens 15km vom Arbeitsort entfernt wohnt, kann täglich CHF 15.- für Verpflegung abziehen.

Gibt es in der Firma eine Kantine, darf die Hälfte der Kosten in abgzug gebracht werden. Wohingegen bei Teilzeitarbeit, der mögliche Steuerabzug der Verpflegungskosten von den Arbeitszeiten abhängt.

Wer z.B. an zwei Tagen Vollzeit arbeitet, kann die Verpflegungskosten für beide Tage abziehen. Arbeitet man jedoch nur am Vor- oder Nachmittag, ist kein Abzug der Verpflegungskosten möglich.

Versicherungsprämien Säule 3b

Prämien für eine Lebensversicherung können in der Regel nicht von der Steuer abgezogen werden. Diese Zahlungen dürfen als allgemeiner Versicherungsabzugs geltend gemacht werden, welcher jedoch in fast allen Fällen bereits durch die Krankenkassenprämien vollständig ausgeschöpft ist.

Steuererklärung für Selbständige – lukrativste Abzüge

Als Selbständiger profitiert man von einer Reihe zusätzlicher Steuerabzugsmöglichkeiten, die Steuerlast durch Abzüge zu senken. Die wichtigsten sind:

Abschreibungen

Die jährliche Wertminderung auf Autos, Gebäude, Einrichtungen oder Werkzeug können abgezogen werden.

Gründung einer Aktiengesellschaft

Auch die Gründung einer AG ist für Selbständige aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Ab einem Aktienanteil von zehn Prozent bekommen man nämlich einen Steuerrabatt auf Dividendenzahlungen der Aktiengesellschaft. Ja nach Kanton beträgt der Rabatt zwischen 30 und 65 Prozent.

Geschäftsauslagen

Geschäftsauslagen wie beispielsweise Bewirtungen im Restaurant, Einladungen und Reisen können steuermindernd geltend machen. Grosszügigkeit gegenüber Kunden und Mitarbeitern zahlt sich somit aus.

Ökologische Investitionen

Investitionen zur Verbesserung der Ökobilanz machen sich ebenfalls bezahlt. Wenn Sie zum Beispiel dank einer Investition Energie sparen, können Sie in den ersten beiden Jahren 50 Prozent davon steuerlich geltend machen.


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