Steuerklärung – Jetzt in 6 Min. erledigen

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Erledigen Sie Ihren Teil der Steuererklärung innerhalb von nur 6 Min. mit dem online Steuerservice der ajooda AG, statt sich potenziell stundenlang durch die Steuersoftware Ihres Wohnkantons zu kämpfen.

Unser einfaches Formular führt Sie durch den Prozess: Relevante Kurzinfos angeben, Dokumente hochladen, fertig! Unsere Steuerexperten sorgen für die maximale Abzüge für Ihren Wohnkanton.

Innerhalb weniger Tage reichen wir Ihre Steuererklärung direkt beim Steueramt ein – kein Ausdrucken und keine Signatur erforderlich. Sie erhalten anschliessend eine Kopie der Steuererklärung sowie die Einreichungsbestätigung per E-Mail. Unser Online-Steuererklärungsservice ist in 21 Kantonen verfügbar!

Jährlich vertrauen schweizweit über 2’000 Kunden auf die Steuerexpertise von ajooda AG. Erfahren Sie hier, warum unsere Kunden so zufrieden sind und was sie über unseren Service sagen.

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Einkommenssteuer in der Schweiz

Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz von allen natürlichen Personen erhoben. Besteuerungsgrundlage für die Einkommenssteuer, in der Steuererklärung, ist das gesamte Einkommen einer Person.

Wie in den meisten anderen Ländern unterliegt auch die Schweizerische Einkommenssteuer einer sogenannten Steuerprogression. Sprich, je mehr Sie verdienen desto mehr Steuern zahlen Sie in Prozent.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine landesweit einheitliche Einkommenssteuer. Sie wird nämlich an drei getrennten Stellen erhoben:

  • Bund
  • Kanton
  • Gemeinde

Somit hat jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz und eigene Abzüge.

Schweiz als Steuerparadies?

Trotz der dreifachen einkommenssteuerlichen Belastung natürlicher Personen, wird die Schweiz im internationalen Vergleich oft als Steuerparadies angesehen. Grund dafür ist, dass viele der Schweizer Kantone und Gemeinden untereinander einen harten Steuerwettbewerb austragen.

Sie bemühen sich, mit niedrigen Einkommenssteuersätzen gezielt neue und vor allem wohlhabende Bürger aus anderen Teilen der Schweiz und aus dem Ausland anzulocken.

International bekannt ist diesbezüglich der Kanton Zug, wo die Einkommenssteuer oftmals im niedrigen einstelligen Bereich liegt. Die Einkommenssteuerbelastung in den grösseren Schweizer Städten wie Zürich, Basel, Bern und Genf liegt für die meisten Bürger über dem landesweiten Durchschnitt.

Einkommenssteuersätze Schweiz 2023

Einkommenssteuersaetze-Schweiz-2023-ajooda AG
Quelle: KPMG Schweiz

Besonderheiten der Einkommenssteuer in der Schweiz

Personen, die zwar in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, dort jedoch nicht erwerbstätig sind, zahlen die Einkommenssteuer nicht auf Grundlage des tatsächlich erzielten Einkommens. Der Berechnung der Einkommenssteuer dient hierbei eine pauschale Schätzung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz.

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, in denen die Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das zuständige Steueramt abgeführt wird, sind natürliche Personen in der Schweiz selbst für die Erklärung ihrer Einkommenssteuer verantwortlich (Gilt für Bürger mit Schweizer Pass und Niederlassungsbewilligung C).

Bei Personen mit der Aufenthaltsbewilligung B, wird Quellensteuer abgezogen. Es sei denn die Person verdient mehr als CHF 120’000 Brutto pro Jahr, dann ist Sie zur Ausfüllung der Steuererklärung verpflichtet.

Ebenfalls kann eine Person mit der Aufenthaltsbewilligung B freiwillig entscheiden ordentlich veranlagt zu werden, indem Sie das NOV Formular ausfüllt (Nachträgliche ordentliche Veranlagung). Dies ist vorallem lohnenswert wenn Sie beispielsweise einen langen Arbeitsweg oder eine Säule 3a haben.

Vermögenssteuer in der Schweiz

Wie bereits oben erwähnt, ist die Schweiz punkto Einkommenssteuer ein Steuerparadies. Was hingegen die Vermögenssteuer angeht, wird die Schweiz dem Ruf des Steuerparadies jedoch nicht gerecht.

Während in fast allen Ländern Europas die Vermögenssteuer abgeschafft wurde, wird in sie in Frankreich, Norwegen, Spanien und eben auch der Schweiz weiterhin erhoben.

Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist kantonal geregelt. Die Mehrheit der Kantone erhebt eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,2 bis 1,0 Prozent auf Vermögensteile über CHF 200’000.-

Wie & wann reiche ich die Steuererklärung ein?

Alle in der Schweiz steuerpflichtigen Personen müssen die Steuererklärung ausfüllen, egal ob Arbeitnehmer, Student oder Rentner. Dies ist von Hand möglich oder über eine spezielle Steuersoftware Ihres Wohnkantones. In den meisten Kantonen kann sogar komplett papierlos die Einreichung vollzogen werden, ohne das Sie eine Signatur machen müssen.

Steuererklärung Frist

In fast allen Schweizer Kantonen und Gemeinden muss die Steuererklärung bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden.

Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig fertiggestellt hat, kann eine Fristverlängerung beantragen. Während im Kanton Nidwalden eine Fristverlängerung bis maximal zum 30.06. möglich ist, kann man sich in Schwyz und Zug bis zum Ende des Jahres Zeit lassen.

In vielen Kantonen ist eine Fristverlängerung kostenlos. Manche Kantone verlangen jedoch zwischen 20 und 40 Franken dafür.

Wichtig: Personen mit Aufenthaltsbewilligung B, welche freiwillig eine Steuererklärung ausfüllen möchten, müssen bis spätestens 31.03. einen Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) stellen. Diese Frist kann nicht verlängert werden! Die Steuererklärung selbst, kann dann später erledigt werden.

Steuererklärung Checkliste:

Pflicht

  • Steuerdokument vom Steueramt
  • Lohnausweis
  • Kontoauszüge
  • Wertschriftbelege
  • Kosten- & Prämienübersicht Krankenkasse

Optional

  • Selbst getragene Kosten (z.B. Zahnarzt)
  • Belege zu Beiträgen in Säule 3a
  • Belege besonderer Einzahlungen in die 2. Säule (Pensionskasse BVG)
  • Belege zu Weiterbildungen
  • Spendenbescheinigungen
  • Schuldenbescheinigungen
  • bei Wohneigentum: Belege zu Kosten (z. B. Renovationsarbeiten, Liegenschaftssteuer, Verwaltungskosten, etc.)

Steuererklärung Abzüge

Steuerpflichtige Personen können eine Vielzahl von Leistungen bzw. Zahlungen von der Einkommenssteuer absetzen. Die nachfolgende Übersicht stellt die wichtigsten Abzugspositionen vor:

Arbeitsweg

Die erlaubten Abzüge für Arbeitsweg variieren von Kanton zu Kanton, sehen aber generell wie folgt aus:

  • Auto: CHF 0.70/km
  • Motorrad: CHF 0.40/km
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Fahrtkosten
  • Fahrrad: CHF 700/Jahr

Essen

Hierbei gibt es pauschale Abzüge, je nachdem ob Sie Vergünstigungen durch den Arbeitgeber haben (z.B. Mensa). Die Rechnugen vom Restaurant etc. brauchen Sie nicht aufzubewahren.

Bei Teilzeitarbeit, hängt der mögliche Steuerabzug der Verpflegungskosten von der Arbeitszeit ab.

Arbeiten Sie z.B. an zwei Tagen Vollzeit, können Sie die Verpflegungskosten für beide Tage abziehen. Arbeitet Sie jedoch nur am Vor- oder Nachmittag, ist kein Abzug der Verpflegungskosten möglich.

Arzt- und Krankheitskosten

Häufige Arzt- und Zahnarztbesuche sind zwar ärgerlich, aber wenigstens können diese angefallenen Kosten von der Steuer abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur für diejenigen Beträge, die die Krankenkasse nicht übernimmt (Selbstbehalt).

Es können nur Abzüge gemacht werden wenn sich die Krankheitskosten über 5% des Nettoeinkommens belaufen. Befindet es sich darunter können Sie die zusätzlichen Kosten nicht abziehen.

Ausbildung

Seit 2016 besteht in der Schweiz die Möglichkeit eines Steuerabzugs für Bildungskosten. Seitdem können Sie alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten sowie Auslagen für Umschulungen von der Steuer abziehen. Vom Steuerabzug ausgenommen ist jedoch eine Erstausbildung. Der Steuerabzug für Ausbildungskosten beträgt maximal CHF 12’000.- pro Jahr bei der Bundessteuer. Die Kantone können jedoch andere Höchstbeträge festsetzen.

Berufsbedingte Zusatzkosten

Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz darf jährlich eine Pauschale für berufsbedingte Zusatzkosten (z.B. Arbeitsschuhe & -Kleidung) von der Steuer abziehen – und dies sogar ohne Nachweis. Der Pauschalabzug beträgt bei der direkten Bundessteuer drei Prozent des Nettolohns, jedoch maximal CHF 4’000.-

Kinderabzug

Wenn Sie Kinder haben, dann haben Sie Anspruch auf den Kinderabzug. Sind die Kinder bereits ausgewachsen, so haben Sie immernoch Anspruch auf den Abzug solange sich die Kinder in Ausbildung befinden und bei Ihnen wohnen.

Wichtig: Das Kind muss sich am 31.12. des Jahres in Ausbildung befinden, damit Sie den Kinderabzug in der nächsten Steuererklärung vornehmen dürfen.

Leben die Eltern getrennt und teilen sich das Sorgerecht, können die jeweiligen Elternteile den Abzug je hälftig vornehmen.

In einigen Kantonen unterscheidet sich der erlaubte Abzug je nach Alter des Kindes.

Kinderabzug Zürich

Bei der Steuererklärung in Zürich spielt das Alter des Kindes keine Rolle. Dort ist der Abzug pro Kind in Höhe von CHF 9’000 erlaubt (Stand 2023).

Kinderabzug Luzern

In Luzern hingegen ist pro Kind mit Geburtsjahr 2017 oder jünger ein Abzug von CHF 6’900 und pro Kind mit Geburtsjahr 2016 oder älter CHF 7’400 erlaubt (Stand 2023).

Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit ständigem Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort: CHF 12’800.–

Fremdbetreuungskosten Kinder

Falls Sie berufsbedingt nicht auf Ihre Kinder aufpassen können und das Kind in eine Kindertagesstätte (KITA) oder an den Kinder-Mittagstisch muss, können Sie die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag abziehen.

Bürokosten

Kosten für ein Büro in der Wohnung oder Haus können nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um den einzigen Arbeitsplatz handelt. Sofern die Firma einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, können die Bürokosten zu Hause (einschliesslich der Kosten für Internet, Telefon und Strom) nicht in Abzug gebracht werden.

Haus- oder Wohnungskauf

Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung über ein Immobiliendarlehen muss nicht zwangsläufig eine steuerliche Belastung darstellen. Zwar muss als Haus- und Wohnungsbesitzer in der Schweiz der sogenannte Eigenmietwert versteuert werden, dafür darf die Hypothek vom Vermögen abgezogen werden.

Kosten für Privatschulen und Nachhilfe

Kosten für Privatschulen, Nachhilfe, Sprachschulen und sonstige Bildungsleistungen der Kinder können Eltern nicht von der Steuer abziehen. Denn der Gesetzgeber berücksichtigt die finanzielle Belastung von Eltern durch Kinder bereits mit dem allgemeinen Abzug bei der Bundes- und Kantonssteuer.

Jedoch besteht eine Ausnahme bei Kindern, die aus schulpsychologischen Gründen eine Privatschule besuchen müssen. Deshalb darf man die Schulkosten in solch einem Fall, als behinderungsbedingte Kosten steuerlich geltend machen.

Lebenshaltungskosten

Entgegen der weitverbreiteten Meinung kann man viele, der zur allgemeinen Lebenshaltung zählenden Kosten, nicht steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für eine Putzfrau und Umzugskosten.

Pensionskasse und Säule 3a

Das grösste Potenzial, Steuern zu sparen, ist durch Einkäufe in die Pensionskasse und der Säule 3a geboten.

Massgeblich für den Steuerabzug ist immer der Zeitpunkt, an dem man sich in die Pensionskasse eingekauft hat.

Ein weiterer Steuerspartipp die Steuerprogression zu vermeiden ist, sich das Geld aus mehreren Säule 3a Konten bereits vor der Pension auszahlen zu lassen. Wer im Besitz mehrerer 3a-Konten ist, kann sich das darauf angelegte Geld bereits fünf Jahre vor dem Pensionseintritt gestaffelt auszahlen lassen.

Renovierungen

Die Renovierung des Hauses oder Wohnung macht sich ebenfalls steuerlich bezahlt. Kosten für eine neue Toilette, Spül- oder Waschmaschine sowie für die Verlegung eines neuen Bodenbelags können steuerlich geltend gemacht werden. Aufpassen muss man jedoch bei sogenannten wertvermehrenden Investitionen. Der Bau eines Wintergartens oder einer Garage gilt nämlich als wertvermehrend und wird folglich versteuert.

Spenden

Auch Grosszügigkeit zahlt sich in der Schweiz steuerlich aus. Spenden an kirchliche Organisationen und Hilfswerke stellen Abzugspositionen dar.

Aktienkäufe

Auf Dividenden von Ausländischen Aktiengesellschaften fällt die Quellensteuer an, welche 30% der Dividende beträgt. Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit vielen Ländern, kann aber 15% wieder zurückverlangt werden.

Abzüge für Selbständige

Als Selbständiger profitiert man von einer Reihe zusätzlicher Steuerabzugsmöglichkeiten. Die wichtigsten sind:

Abschreibungen

Die jährliche Wertminderung auf Autos, Gebäude, Einrichtungen oder Werkzeug können abgezogen werden.

Gründung einer Aktiengesellschaft

Auch die Gründung einer AG ist für Selbständige aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Ab einem Aktienanteil von zehn Prozent profitieren Sie von einer tieferen Besteuerung auf Dividenden.

Geschäftsauslagen

Geschäftsauslagen wie beispielsweise Bewirtungen im Restaurant, Einladungen und Reisen können steuermindernd geltend machen. Grosszügigkeit gegenüber Kunden und Mitarbeitern zahlt sich somit aus.


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