Steuererklärung Zug in nur 6 Minuten erledigen!

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Die Steuererklärung Zug ist für die meisten eine unwillkommene Angelegenheit. Es kostet viel Zeit und Nerven sich durch das Steuerprogramm zu kämpfen und alle Abzüge an der richtigen Stelle anzugeben.

Wenn Sie lieber einen erfahrenen Experten die Steuererklärung Zug ausfüllen lassen möchten, dann sind Sie bei uns genau richtig. Über 2’000 Personen vertrauen jährlich auf die Steuerexpertise der ajooda AG.

Für Sie ist der Prozess ganz einfach: Nutzen Sie unser vereinfachtes Steuerformular, geben Sie Ihre Anzahl Bankkonten, Aktien, Liegenschaften etc an und der Preis für unseren Service wird automatisch berechnet. Danach laden Sie nur noch die Dokumente hoch. Es dauert nur 6 Minuten.

Kein Ausdrucken oder Signatur notwendig.

Wir prüfen ob alle Dokumente vorhanden sind und reichen die Steuererklärung innerhalb von 7-10 Tagen mit den maximalen Abzügen direkt beim Steueramt Zug ein. Express-Service ist ebenfalls möglich!

Im Anschluss erhalten Sie eine Kopie der Steuererklärung Zug und die Einreichungsbestätigung per E-Mail.

Lesen Sie hier was unsere Kunden über unseren Steuerservice sagen und wieso sie so zufrieden sind.

Steuererklaerung-Preise-ajooda-AG

Welche Dokumente brauche ich für die Steuererklärung Zug?

Eine detaillierte Liste findest du hier: Steuererklärung Zug Dokumente Checkliste

Kann ich meine ungefähre Steuerlast ausrechnen?

Ja. Jeder Kanton verfügt über einen eigenen Steuerrechner.

Den Steuerrechner vom Kanton Zug findest du beispielsweise hier: Steuerrechner Zug

Dieser zeigt dir die ungefähre Steuerlast an (ohne Abzüge).

Ich bezahle Quellensteuer, muss ich ebenfalls die Steuererklärung Zug ausfüllen?

Nur solange Ihr Erwerbseinkommen Person, den Betrag von CHF 120’000.- Brutto übersteigt.

Dasselbe gilt auch bei Ehepaaren: Eine Person muss mehr als CHF 120’000.- verdienen (die Gehälter werden nicht zusammengerechnet).

Häufig gefragt: Darf ich mein Arbeitszimmer von der Steuer abziehen?

Ja. Damit die Mietkosten anteilsmässig angerechnet weden können, müssen jedoch gewisse Faktoren erfüllt werden.

Zunächst muss ein wesentlicher Teil des Arbeitspensums zuhause stattfinden. Als wesentlicher Teil gilt 40% oder 2 von 5 Arbeitstagen.

Ebenfalls muss das Arbeitszimmer aussschliesslich als Arbeitszimmer in Gebrauch sein. Es darf sich kein Bett oder Schlafsofa darin befinden, da das Steueramt dies sonst als Multifunktionellen Raum betrachten könnte.

Übrigens: Falls Sie das Arbeitszimmer von der Steuer abziehen möchten, dann können Sie keine Berufsauslagenpauschale geltend machen. Fahrtkosten und ÖV Abo sind dann auch nicht mehr abzugsfähig.

Hier empfiehlt es sich abzuwägen was steuerlich attraktiver wäre und sich für eine Variante entscheiden.

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