Steuererklärung Online: In nur 6 Minuten erledigt – mit ajooda.ch

Teilen Sie diesen
Beitrag weiter!

Wenn die Steuererklärung sich jährlich als zeitraubende und mühsame Pflicht erweist, können Sie die Steuererklärung online innerhalb von nur 6 Min. erledigen.

Kurze Infos angeben, Dokumente hochladen, fertig! Denn Rest machen unsere Steuerexperten für Sie. Maximale Abzüge jederzeit.

Wir reichen die Steuererklärung innerhalb weniger Tage direkt beim Steueramt für Sie ein – Kein ausdrucken, keine Signatur notwendig. Im Anschluss erhalten Sie eine Kopie der Steuererklärung und die Einreichungsbestätigung per E-Mail. Der online Steuererklärung Service von ajooda.ch ist in 21 Kantonen verfügbar!

Über 2’000 Personen vertrauen jährlich auf die Steuerexpertise der ajooda AG. Lesen Sie hier was unsere Kunden über unseren Service sagen und wieso sie so zufrieden sind.

Steuererklärung Preise ajooda AG

Übersicht zu den Steuern in der Schweiz

Die Schweiz unterscheidet sich bei den Steuern deutlich von anderen europäischen Ländern. Denn anders als etwa in vielen EU Ländern werden die Abgaben hier nicht nur von einer einzigen Steuerbehörde berechnet, sondern sowohl vom Bund, von den Kantonen als auch von den Gemeinden.

Kantone können frei entscheiden

Die Bundesverfassung regelt, was für Steuern vom Bund erhoben werden dürfen. Ebenso hält diese etwa fest, was die Kantone nicht zu besteuern haben.

Generell sind die 26 Kantone jedoch in der Entscheidung frei, was für Steuern sie auferlegen möchten. Jeder Kanton hat ein individuelles Steuergesetz.

Verschiedene Steuerarten

Wenn man von Steuern redet, meint man meist die Einkommenssteuer. Diese wird gemeinsam mit der Vermögenssteuer auch in der Steuererklärung wieder der relevante Faktor sein. Bund, Kantone und Kommunen in der Schweiz erheben jedoch auch noch viele weitere Steuern.

Man unterscheidet zwischen zwei Steuerarten. Dazu einige Beispiele:

Direkte Steuern

  • Einkommens- & Vermögenssteuer
  • Direkte Bundessteuer
  • Kopfsteuer
  • Verrechnungssteuer

Indirekte Steuern

  • Mehrwertsteuer
  • Kirchensteuer
  • Motorfahrzeugsteuer
  • Alkohol- & Tabaksteuer
  • Mineralölsteuer
  • Hundesteuer

Einkommenssteuer Schweiz

Schweizweit gilt dieselbe direkte Bundessteuer. Darüber hinaus gibt es aber etliche Eigenheiten, die das Schweizerische Steuersystem bereithält. Hierbei weichen die kantonalen Einkommenssteuersätze stark voneinander ab.

Zum Beispiel werden im Hauptort von Zug, lediglich ca. 22% vom Einkommen besteuert. Hingegen haben Bewohner der Stadt Genf, im selben Jahr sogar mit 45% rechnen. Noch anschaulicher lässt sich dies erklären, wenn man eine Steuererklärung für Luzern mit einer Steuererklärung für Zürich vergleicht.

Steuererklärung Luzern

In der Schweiz gibt es Kantone und Gemeinden, in denen mehr oder weniger Einkommenssteuer als woanders fällig wird. Wer seine Steuererklärung in Luzern abgibt, kann eher aufatmen. Denn der Kanton gehört zu denen, die vergleichsweise geringe Steuersätze erheben. Eine natürliche Person wird hier im Hauptort beispielsweise mit ca. 30% Einkommenssteuer belastet.

Steuererklärung Zürich

Hingegen sieht es zum Beispiel im Kanton Zürich ganz anders aus. Hier müssen natürliche Personen weitaus höhere Steuern auf ihre Einkommen zahlen. Im Hauptort werden ca. 40 % Einkommenssteuer fällig.

All dies ist natürlich von der Höhe des Einkommens und der zugrundeliegenden Steuerprogression abhängig.

Einkommenssteuersätze Schweiz 2023
Einkommenssteuersätze Schweiz 2023 ajooda AG
Quelle: KPMG Schweiz

Durch Reformen wird es nie langweilig

Durch Reformen, Volksinitiativen und Abstimmungen sind die Steuern der Schweiz in den einzelnen Kantonen stets in Bewegung. Dies betrifft nicht nur die Einkommenssteuer, sondern auch andere wichtige Abgaben.

Die Steuerreform von 2019 zur Firmenbesteuerung hat zum einen bewirkt, dass die Schweiz von der grauen Liste der EU gestrichen wurde. Sie wird demnach nicht mehr als schädliches Steuerland eingestuft. Die Reform, welche zum 01.01.2021 umgesetzt wurde, hat vorallem Auswirkungen auf Firmen.

Gewinnsteuer Schweiz

Kantone wie Luzern, Zug, Nidwalden, Obwalden, Appenzell Innerrhoden gehören weltweit zu den Orten mit den tiefsten Gewinnsteuersätzen.

Es ist somit kein Wunder, dass so viele weltweit operierende Firmen Ihren Hauptsitz in der Schweiz haben.

Gewinnsteuersätze Schweiz 2023
Gewinnsteuersätze Schweiz 2023 ajooda AG
Quelle: KPMG Schweiz

Faktoren, welche die Steuerhöhe bestimmen

Wie hoch die Abgaben sind, die bei der Steuererklärung erhoben werden, hängt von diversen Faktoren ab. Hierzu zählen insbesondere:

  • Höhe des Einkommens
  • Höhe des Vermögens
  • Konfession
  • Zivilstand
  • Anzahl der Kinder
  • Wohnort

Pflicht in jeder Lebenssituation

Jeder Volljährige in der Schweiz muss die jährliche Steuererklärung ausfüllen. Auch Arbeitslose, Studenten sowie Minderjährige mit eigenem Einkommen haben ihre Einnahmen auszuweisen.

Ehepaare machen eine gemeinsame Steuererklärung in der Schweiz. Wird sie schriftlich eingereicht, ist es wichtig, dass beide Ehepartner das Formular unterzeichnen.

Per Post oder online – Mit ajooda.ch

Grundsätzlich gilt: Die Steuererklärung kann schriftlich per Post oder auch elektronisch eingereicht werden. Alle Kantone ermöglichen das Ausfüllen am Computer, weshalb hierfür eine kostenlose Software zur Verfügung steht.

Manche Kantone bietet zudem bereits die Option an, die Steuererklärung online einzureichen. Der Bundesrat arbeitet an einem Gesetz welcher die Kantone in Zukunft sogar dazu verpflichtet dass der komplett Prozess papierlos erledigt werden kann.

Besonders einfach geht das Einreichen der Steuererklärung online mit ajooda.ch: Die nötigen Dokumente innerhalb von 6 Minuten einreichen und in wenigen Tagen wird die Steuererklärung fachgerecht von unseren Steuerexperten für Sie eingereicht.

Steuererklärung online ausfüllen: Viele Steuern, ein Formular

Trotz der Vielzahl von einziehenden Steuerbehörden muss man nur eine einzige Steuererklärung ausfüllen. Die benötigten Formulare für die Steuererklärung sind etwa bereits im Januar bzw. Februar direkt vom Steueramt versendet worden. Die Abgabefrist läuft schweizweit generell bis zum 31.03., mancher Orten auch bis zum 31.05. Juristische Personen haben indes bis 30.09. Zeit, ihre Erklärung einzureichen.

Grundsätzlich gilt, die Formulare rechtzeitig abzugeben. Wer dies nicht tut, wird gemahnt. Sollte man die Steuererklärung auch dann noch nicht einreichen, läuft man Gefahr, von der Finanzbehörde gebüsst oder eingeschätzt zu werden.

Wer sich von komplizierten Formularen überrant fühlt, kann die Steuererklärung online ganz einfach, sicher und kompetent auf ajooda.ch einreichen. Dank fachkundiger Bearbeitung wenden die Steuerexperten von ajooda jeweils die maximalen Abzüge für Ihren Wohnkanton an.

Mit Berechnung unzufrieden oder etwas vergessen? Einspracherecht nutzen!

Ist man mit dem von der Finanzstelle ausgegebenen Veranlagungsbescheid nicht einverstanden, kann man vom Einspracherecht Gebrauch machen. Das Gleiche gilt, falls etwas vergessen wurde. Die Einsprachefrist ist nach Zustellung des Bescheids 30 Tage lang gültig.

Steuererklärung Checkliste:

Folgende Unterlagen werden für die Steuererklärung benötigt:

  • Steuerdokument vom Steueramt
  • Lohnausweis
  • Kontoauszüge
  • Wertschriftbelege
  • Kosten- & Prämienübersicht Krankenkasse
  • Selbst getragene Kosten (z.B. Zahnarzt)
  • Belege zu Beiträgen in Säule 3a
  • Belege besonderer Einzahlungen in die 2. Säule (Pensionskasse BVG)
  • Belege zu Weiterbildungen
  • Spendenbescheinigungen
  • Schuldenbescheinigungen
  • bei Wohneigentum: Belege zu Kosten (z. B. Renovationsarbeiten, Liegenschaftssteuer, Verwaltungskosten, etc.)

Einige davon sind natürlich optional wenn der Fall nicht eintrifft, z.B. Sie haben keine 3. Säule oder keinen Kredit.

Aufbewahrungspflicht

Die zu den Eintragungen zugehörigen Belege und Quittungen sowie alte Steuererklärungen müssen aufbewahrt werden. Die Fristen sind je nach Kanton und Steuer unterschiedlich. Wer die genauen Daten in Erfahrung bringen will, erkundigt sich bei den zuständigen Steuerverwaltungen.

Denn auch ohne Nachfrage auf der sicheren Seite zu sein, sollte man Steuerunterlagen nach Ablauf des Jahres, für das Steuern entrichtet wurde, noch 15 Jahre aufbewahren.

Steuererklärung Abzüge

Genauso wie die Besteuerung selbst hängen auch die möglichen Abzüge vom jeweiligen Wohnort ab. Dennoch lassen sich grundsätzlich diverse Auslagen für Beruf, Vorsorge und Familie von der Steuer absetzen.

Wer die Steuererklärung online auf ajooda.ch einreicht, profitiert vom Fachwissen unserer Steuerexperten, welche dementsprechend automatisch die maximale Einsparungen möglich machen.

Die 10 wichtigsten Abzüge für die Steuererklärung in der Schweiz

  1. Berufsbedingte Zusatzkosten können Arbeitnehmer pauschal in Abzug bringen, jedoch maximal 3 % vom Nettolohn und höchstens CHF 4’000.
  2. Auswärts essen ist absetzbar. Hierbei gibt es pauschale Abzüge, je nachdem ob Sie Vergünstigungen durch den Arbeitgeber haben (z.B. Mensa). Die Rechnugen vom Restaurant etc. brauchen Sie nicht aufzubewahren.
  3. Pendlerkosten (Bus, Tram oder Zug entstehen). Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann unter bestimmten Voraus­setzungen auch die Kosten des ÖV geltend machen. Wer mit dem Velo zur Arbeit fährt, darf CHF 700 in Abzug bringen.
  4. Für Berufsauslagen wie zum Beispiel Berufskleidung, Werkzeuge, Fachliteratur usw. gibt es einen pauschalen Satz.
  5. Fremdbetreuungskosten Kinder (z.B. Mittagstisch oder KITA)
  6. Arbeitslose können Bewerbungskosten abziehen.
  7. Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungen. Bei der Bundessteuer sind jährlich maximal CHF 12’000 möglich.
  8. Selbständige sparen mittels Abschreibungen. Denn sie können Wertminderungen auf Fahrzeuge, Werkzeuge, etc. abziehen.
  9. Haben Sie eine AG oder GmbH und halten mindestens 10% der Anteile, werden Dividenden zu einem tieferen Satz besteuert.
  10. Umweltfreundliche Investitionen werden mit einem Steuerabzug von 50 % in den ersten beiden Jahren belohnt.

Vorsorge, Vermögen, Verschiedenes

Auch im Bereich Vorsorge und Vermögen lassen sich in der Steuererklärung Abzüge geltend machen:

  • Vorsorgeaufwendungen in die Säule 3a können vom Einkommen abgezogen werden. Ausserdem ist es bei mehreren 3a-Konten sinnvoll, Geld schon fünf Jahre vor der Pension zu empfangen, um die hohe Steuerprogression zu umgehen. Es ist ferner zu beachten, dass nur diejenigen Einzahlungen in die Säule 3a absetzen können, die ein Einkommen haben.
  • Einzahlungen in die Pensionskasse reduzieren das Einkommen & Vermögen, was zu geringeren Steuern führt. Massgeblich für das Jahr des Abzuges ist das Jahr, in dem man sich in die Pensionskasse eingekauft hat. Hat bei Ehepaaren einer von beiden Geld aus der Pensionskasse vorbezogen, kann sich der andere trotzdem einkaufen und den Steuerabzug sichern.
  • Beiträge zu Kranken- und Lebensversicherungen sind abzuziehen.
  • Selbst bezahlte Arztkosten können von der Steuer abgezogen werden.
  • Private Schuldzinsen können geltend gemacht werden, denn Schulden kann man vom Vermögen abziehen.
  • Den aktuellen Steuerwert des eigenen Autos oder Motorrads sollte man nicht zu hoch einschätzen. Zudem können Leasingkosten für Fahrzeuge nicht abgesetzt werden.
  • Ein Kirchenaustritt spart Steuern, macht jedoch eine allfällige kirchliche Trauung oder Beerdigung unmöglich.
  • Spenden können von den Steuern abgesetzt werden.
  • Verwaltungskosten für Wertschriften können abgezogen werden.
  • Ein Liegenschaftsunterhalt kann in Abzug gebracht werden.

Für Hausbesitzer

  • Hypotheken können vom Vermögen abgezogen werden.
  • Renovierungsarbeiten lassen sich grundsätzlich in der Steuererklärung in Abzug bringen. Wichtig ist aber: Erfolgt ein beträchtlicher Anbau – etwa in Gestalt eines Wintergartens – gilt dies als Investition, die den Wert der Immobilie erhöht.

Familie: Ehepartner, Kinder und Co.

Auch im familiären Umfeld können bestimmte Abzüge gemacht werden, zum Beispiel:

  • Wenn Kinder aufgrund einer schulpsychologischen Abklärung eine Privatschule besuchen, können die Kosten als behinderungsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht werden.
  • Wer Wochenaufenthalter ist und Abzüge geltend machen will, muss ein Einkommen aufweisen und Berufsauslagen haben. Kommen Eltern für die Mehrkosten eines auswärtigen Wochenaufenthalts auf, können sie nur den Kinderabzug geltend machen. Die Berufsauslagen muss der Wochenaufenthalter selbst in der Steuererklärung ausweisen. Denn wenn die Berufsausbildung endet, gilt der so genannte Stichtagabzug. Sprich: Ist das Kind am 31.12. eines Jahres nicht mehr in Ausbildung, kann für das gesamte Jahr kein Abzug gemacht werden.
  • Kosten für Kinderbetreuung können auf der Steuererklärung in Abzug gebracht werden – auch wenn die Betreuer zur Familie gehören. Diese müssen ihre Entschädigung auch als Einkommen in der eigenen Erklärung deklarieren.
  • Wer bedürftige, alte und nahe Angehörige unterstützt, kann dies mittels Unterstützungsabzug in manchen Kantonen in der Steuererklärung geltend machen. Tragen Bewohner von Pflegeheimen die nicht versicherten Kosten selbst, können sie Krankheitskosten bzw. behinderungsbedingte Kosten abziehen.

Ehepaare

  • Doppelverdiener dürfen vom niedrigeren Einkommen bis zu CHF 13’400 abziehen um die steuerliche «Heiratsstrafe» in der Schweiz zu mildern.
  • Pro Kind können je nach Kanton oftmals über CHF 6’000 abgezogen werden.
  • Nach einer Trennung können Unterhalt und Alimente vollständig abgesetzt werden.

Schau dir unsere neusten Beiträge an.

Facebook
Twitter
LinkedIn
×