Die Steuererklärung erweist sich alljährlich als zeitraubende und mühsame Pflicht. Jetzt Steuererklärung online für dich erledigen lassen. Einfach, schnell und sicher mit ajooda – Deinem Partner für Finanzen und Steuern.
Steuern: Abgaben von jedem für alle
Steuern mögen auf den ersten Blick ärgerlich erscheinen. Letztlich kommen sie jedoch dem Gemeinwohl zugute. Denn ohne die durch Bund, Kantone und Gemeinden erhobenen Abgaben wäre das Land ein anderes: Die Strassen sähen zerfurcht, Schulgebäude veraltet und öffentliche Parks wild verwachsen aus. Abgesehen davon gäbe es wichtige Einrichtungen wie die Armee oder die AHV womöglich nicht.
Von Steuern profitieren alle. Deshalb sind die rund CHF 130 Mrd., die Bund, Kantone und Gemeinden jährlich an Steuern einnehmen, auch von jedem zu entrichten.
Pflicht in jeder Lebenssituation
Jeder Volljährige in der Schweiz muss die jährliche Steuererklärung ausfüllen. Auch Arbeitslose, Studenten sowie Minderjährige mit eigenem Einkommen haben ihre Einnahmen auszuweisen. Ehepaare machen eine gemeinsame Steuererklärung. Wird sie als Brief eingereicht, ist es wichtig, dass beide Ehepartner das Formular unterzeichnen.
Per Brief oder online – zum Beispiel mit ajooda.ch
Grundsätzlich gilt: Die Steuererklärung kann schriftlich per Brief oder auch elektronisch erfolgen. Alle Kantone ermöglichen das Ausfüllen am Computer, weshalb hierfür eine kostenlose Software zur Verfügung steht. Manche Kantone bietet zudem bereits die Option an, die Steuererklärung online einzureichen.
Besonders einfach geht das Einreichen der Steuererklärung online auf ajooda.ch: Die nötigen Dokumente einreichen und in wenigen Tagen die Steuererklärung komplett fachgerecht von Steuerexperten, mit den jeweils maximal möglichen Abzügen zurückerhalten.
Kantonale und kommunale Unterschiede bei der Erhebung
Die Schweiz unterscheidet sich bei den Steuern deutlich von anderen europäischen Ländern. Denn anders als etwa in vielen EU Ländern werden die Abgaben hier nicht nur von einer einzigen Steuerbehörde berechnet, sondern sowohl vom Bund, von den Kantonen als auch von den Gemeinden.
Spätestens beim Ausfüllen der Steuererklärung 2021 könnte sich die Vielzahl von Steuer erhebenden Instanzen als unübersichtlich erweisen.
Kantone in der Entscheidung frei
Die Bundesverfassung regelt, was für Steuern vom Bund erhoben werden dürfen. Ebenso hält diese etwa fest, was die Kantone nicht zu besteuern haben. Generell sind die 26 Kantone jedoch in der Entscheidung frei, was für Steuern sie auferlegen möchten. Dementsprechend hat jeder Kanton ein individuelles Steuergesetz, was schweizweit mitunter zu grossen Unterschieden bei den Steuersätzen führt.
In Luzern ergeben sich beispielsweise gänzlich andere Steuern als aus einer Steuererklärung in Zürich. Kantonale Steuergesetze regeln wiederum, was Gemeinden besteuern dürfen. Die erhobenen Zuschläge tauchen dann beispielsweise als kommunaler Steuerfuss in der Steuererklärung auf.
Die verschiedenen Steuerarten
Wenn man von Steuern redet, meint man meist die Einkommenssteuer. Diese wird gemeinsam mit der Vermögenssteuer auch in der Steuererklärung 2021 wieder der relevante Faktor sein. Bund, Kantone und Kommunen in der Schweiz erheben jedoch auch noch viele weitere Steuern. Man unterscheidet zwischen zwei Steuerarten, und zwar zwischen
Direkte Steuern
Zu den direkten Steuern zählen für natürliche Personen die Einkommenssteuer sowie die Vermögenssteuer. Beide werden mittels Steuererklärung erhoben. Die Einkommenssteuer des Bundes heisst direkte Bundessteuer und wird von den Kantonen eingezogen. Manche Kantone erheben zudem Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuern. Vermögenssteuern gibt es in allen Kantonen und Gemeinden. Steuersätze und Freigrenzen sind jeweils unterschiedlich.
Indirekte Steuern
Als indirekte Steuern gelten indes Ausgaben wie Mehrwertsteuer, Hundesteuer, Motorfahrzeugsteuer, Billettsteuer, Kirchensteuer sowie Bier- und Tabaksteuer.
Firmen müssen derweil Unternehmenssteuern auf Kapital und Gewinn abführen.
Wer etwa Schenkungen erhalten hat, muss diese in einer separaten Steuererklärung deklarieren. Zudem sind die jeweiligen Erträge in der normalen Steuererklärung als Vermögen aufzulisten.
Zu kompliziert? Ganz einfach, kompetent und sicher lässt sich die Steuererklärung online auf ajooda.ch einreichen!
Beispiele zur unterschiedlichen Besteuerung
Schweizweit gilt dieselbe direkte Bundessteuer. Darüber hinaus gibt es aber etliche Eigenheiten, die das Schweizerische Steuersystem bereithält. Hierbei weichen die kantonalen Einkommenssteuersätze stark voneinander ab. Zum Beispiel werden im Hauptort von Zug, lediglich 22,4 % vom Einkommen besteuert. Hingegen haben Bewohner der Stadt Genf, im selben Jahr sogar mit 45 % rechnen. Noch anschaulicher lässt sich dies erklären, wenn man eine Steuererklärung für Luzern mit einer Steuererklärung für Zürich vergleicht.
Steuererklärung Luzern
In der Schweiz gibt es Kantone und Gemeinden, in denen mehr oder weniger Einkommenssteuer als woanders fällig wird. Wer seine Steuererklärung in Luzern abgibt, kann eher aufatmen. Denn der Kanton gehört zu denen, die vergleichsweise geringe Steuersätze erheben. Eine natürliche Person wird hier im Hauptort 2021 beispielsweise mit 31,2 % Einkommenssteuer belastet.
Steuererklärung Zürich
Hingegen sieht es zum Beispiel im Kanton Zürich ganz anders aus. Hier müssen natürliche Personen weitaus höhere Steuern auf ihre Einkommen zahlen. Im Hauptort werden im Jahr 2021 ganze 40 % Einkommenssteuer fällig.
Reformen erzeugen eine stete Bewegung
Durch Reformen, Volksinitiativen und Abstimmungen sind die Steuern der Schweiz in den einzelnen Kantonen stets in Bewegung. Dies betrifft nicht nur die Einkommenssteuer, sondern auch andere wichtige Abgaben.
Die Steuerreform von 2019 zur Firmenbesteuerung hat zum einen bewirkt, dass die Schweiz von der grauen Liste der EU gestrichen wurde. Sie wird demnach nicht mehr als schädliches Steuerland eingestuft. Die Reform, welche zum 01.01.2021 umgesetzt wurde, hat zum anderen auch Auswirkungen auf Firmen. Grundsätzlich müssen diese nun eine erheblich niedrigere Gewinnsteuer zahlen – im Landesmittel 15 % statt zuvor 17,4 % laut Steueranwalt Pascal Hinny, der Professor an der Universität Freiburg ist.
Gewinnsteuer in den Kantonen
Vom Landesmittel weichen einige Kantone stark ab: Dementsprechend kommen Firmen im Hauptort von Appenzell Innerrhoden mit 11,5 % für 2021 vergleichsweise günstig weg. Während die höchsten Gewinnsteuern mit 21,6 % im Kanton Bern zu zahlen sind. Wer seine Steuererklärung in Zürich abgibt und eine Firma hat, muss wissen: Auch im Kanton Zürich kommt man nicht wesentlich günstiger weg. In der Stadt Zürich sind derzeit 21,1 % zu zahlen. Ab 2021 steht eine Senkung auf 19,7 % an.
Eine Steuererklärung in Luzern lässt sich da schon etwas beschwingter ausfüllen: Hier werden 2021 im Hauptort lediglich 12,3 % Gewinnsteuer in Rechnung gestellt.
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Faktoren, welche die Steuerhöhe bestimmen
Wie hoch die Abgaben sind, die bei der Steuererklärung 2021 erhoben werden, hängt von diversen Faktoren ab. Hierzu zählen insbesondere:
- Höhe des Einkommens
- Höhe des Vermögens
- Konfession
- Zivilstand
- Anzahl der Kinder
- Wohnort
Steuererklärung online ausfüllen: Viele Steuern, ein Formular
Trotz der Vielzahl von einziehenden Steuerbehörden muss man nur eine einzige Steuererklärung ausfüllen. Die benötigten Formulare für die Steuererklärung 2021 sind etwa bereits im Januar bzw. Februar direkt vom Steueramt verschickt worden. Die Abgabefrist läuft schweizweit generell bis zum 31.03., mancher Orten auch bis zum 31.05. Juristische Personen haben indes bis 30.09. Zeit, ihre Erklärung einzureichen.
Grundsätzlich gilt, die Formulare rechtzeitig abzugeben. Wer dies nicht tut, wird gemahnt. Sollte man die Steuererklärung auch dann noch nicht einreichen, läuft man Gefahr, von der Finanzbehörde gebüsst zu werden.
Wer sich von komplizierten Formularen gestresst fühlt, kann die Steuererklärung online ganz einfach, sicher und kompetent auf ajooda.ch einreichen. Dank Checklisten und fachkundiger Bearbeitung sind auf ajooda.ch maximale Abzüge zu erzielen.
Steuererklärung ausfüllen dauert noch? Fristerstreckung ersuchen!
Das Abgabedatum für die Steuererklärung rückt näher, doch das Ausfüllen ist noch nicht abgeschlossen? Dann kann ein Gesuch auf Fristerstreckung gestellt werden. In vielen Kantonen ist dies kostenlos möglich. Allerdings sollte man zügig handeln und es nicht zu einer Mahnung kommen lassen.
Wer seine Steuererklärung in Zürich einreicht, kann beispielsweise eine Fristerstreckung bis 30.09. ersuchen. Das geht auf Wunsch auch online. Ebenfalls via Internet kann in Luzern eine Verlängerung der Abgabefrist erwirkt werden. Wer seine Steuererklärung in Luzern abgibt, sollte jedoch wissen, dass nichtselbständige natürliche Personen hier lediglich eine Fristerstreckung bis 31.08. online ersuchen können.
Doppelte Steuererklärung ausfüllen?
Das Formular wird in doppelter Ausfertigung zugestellt. Nachdem man beide Formularsätze bearbeitet hat, sendet man das Original ab und behält das Duplikat.
Einfacher geht das Ausfüllen auf ajooda.ch: Übersichtliche Eingabemasken machen das Einreichen der Steuererklärung online besonders komfortabel. Das Hantieren mit Formularen entfällt.
Mit Berechnung unzufrieden? Oder etwas vergessen? Einspracherecht nutzen!
Ist man mit dem von der Finanzstelle ausgegebenen Veranlagungsbescheid nicht einverstanden, kann man vom Einspracherecht Gebrauch machen. Das Gleiche gilt, falls etwas vergessen wurde. Die Einsprachefrist ist nach Zustellung des Bescheids 30 Tage lang gültig.
Checkliste: Diese Belege sind bereitzuhalten
Egal ob die Steuererklärung online, per Software oder handschriftlich ausgefüllt wird: Eine gute Vorbereitung erleichtert und beschleunigt das Ausfüllen. Deshalb ist es ratsam, vor Beginn bzw. bereits während des laufenden Jahres folgende Unterlagen zu sammeln und bereitzuhalten:
- Lohnausweis
- Kontoauszüge
- Wertschriftbelege
- Belege zu Beiträgen in Säule 3a
- Belege besonderer Einzahlungen in die 2. Säule (Pensionskasse BVG)
- Summe der Krankheitskosten
- Auflistung der Berufskosten
- Belege zu Weiterbildungen
- Spendenbescheinigungen
- Schuldenbescheinigungen
- bei Wohneigentum: Belege zu Kosten (z. B. Renovationsarbeiten, Liegenschaftssteuer, Verwaltungskosten, etc.)
Alle Belege müssen definitiv vorliegen. Es sollten jedoch nur jene Bescheinigungen eingesendet werden, die ausdrücklich gefordert sind. Es gilt anschliessend, sämtliche Belege für allfällige Nachfragen durch die Behörde aufzubewahren.
Aufbewahrungspflicht
Die Steuererklärung online ist mit einem letzten Mausklick eingereicht worden? Die Formularsätze wurden ins Kuvert gesteckt und liegen schon bei der Post? Aus den Augen, aus dem Sinn?
Egal ob eine Steuererklärung online oder als Brief verschickt wird, so schnell geht es dann doch nicht.
Die zu den Eintragungen zugehörigen Belege und Quittungen sowie alte Steuererklärungen müssen aufbewahrt werden. Die Fristen sind je nach Kanton und Steuer unterschiedlich. Wer die genauen Daten in Erfahrung bringen will, erkundigt sich bei den zuständigen Steuerverwaltungen. Denn auch ohne Nachfrage auf der sicheren Seite zu sein, sollte man Steuerunterlagen nach Ablauf des Jahres, für das Steuern entrichtet wurde, noch 15 Jahre aufbewahren.
Abzüge bei der Steuererklärung 2020
Genauso wie die Besteuerung selbst hängen auch die möglichen Abzüge vom jeweiligen Wohnort ab. Dennoch lassen sich grundsätzlich diverse Auslagen für Beruf, Vorsorge und Familie von der Steuer absetzen.
Wer die Steuererklärung online auf ajooda.ch einreicht, profitiert vom Fachwissen unserer Steuerexperten, welche dementsprechend automatisch die maximale Einsparungen möglich machen.
Die 9 häufigsten Abzüge für Arbeitnehmer und -geber
- Berufsbedingte Zusatzkosten können Arbeitnehmer pauschal in Abzug bringen, jedoch maximal 3 % vom Nettolohn und höchstens CHF 4’000.
- Auswärts essen ist absetzbar, wenn man in mindestens 15km vom Arbeitsort wohnt. Die täglich absetzbaren CHF 15 halbieren sich, wenn es im Betrieb eine Kantine gibt.
- Pendlerkosten (Bus, Tram oder Zug entstehen) sind bis CHF 3’000 absetzbar. Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kosten in Höhe des ÖV geltend machen. Wer mit dem Velo, darf CHF 700 in Abzug bringen.
- Berufsauslagen wie zum Beispiel Berufskleidung, Werkzeuge, Fachliteratur usw. Nicht absetzbar ist aber beispielsweise ein Home-Office, wenn der Arbeitgeber einen eigenen Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung stellt.
- Arbeitslose können Bewerbungskosten abziehen.
- Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungen. Bei der Bundessteuer sind jährlich maximal CHF 12’000 möglich.
- Selbständige sparen mittels Abschreibungen. Denn sie können Wertminderungen auf Fahrzeuge, Werkzeuge, etc. abziehen.
- Bei einer AG-Gründung und einem Anteil von mindestens 10 % werden Dividenden rabattiert.
- Umweltfreundliche Investitionen werden mit einem Steuerabzug von 50 % in den ersten beiden Jahren belohnt.
Vorsorge, Vermögen, Verschiedenes
Auch im Bereich Vorsorge und Vermögen lassen sich in der Steuererklärung 2021 Abzüge geltend machen:
- Vorsorgeaufwendungen in die Säule 3a können vom Einkommen abgezogen werden. Ausserdem ist es bei mehreren 3a-Konten sinnvoll, Geld schon fünf Jahre vor der Pension zu empfangen, um die hohe Steuerprogression zu umgehen. Es ist ferner zu beachten, dass nur diejenigen Einzahlungen in die Säule 3a absetzen können, die ein Einkommen haben. Zudem ist das Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a oder der Pensionskasse zu versteuern.
- Möglichst hohe Einzahlungen in die Pensionskasse reduzieren das Vermögen, was zu geringeren Steuern führt. Massgeblich für das Jahr des Abzuges ist das Jahr, in dem man sich in die Pensionskasse eingekauft hat. Hat bei Ehepaaren einer von beiden Geld aus der Pensionskasse vorbezogen, kann sich der andere trotzdem einkaufen und den Steuerabzug sichern.
- Beiträge zur Vorsorge sowie an Kranken- und Lebensversicherungen sind abzuziehen.
- Selbst bezahlte Arztkosten können von der Steuer abgezogen werden.
- Private Schuldzinsen können geltend gemacht werden, denn Schulden kann man vom Vermögen abziehen.
- Den aktuellen Steuerwert des eigenen Autos oder Motorrads sollte man nicht zu hoch einschätzen. Zudem können Leasingkosten für Fahrzeuge nicht abgesetzt werden.
- Ein Kirchenaustritt spart Steuern, macht jedoch eine allfällige kirchliche Trauung oder Beerdigung unmöglich.
- Spenden können von den Steuern abgesetzt werden.
- Aktiendividenden aus Kapitaleinlagen sind steuerfrei.
- Verwaltungskosten für Wertschriften können abgezogen werden.
- Ein Liegenschaftsunterhalt kann in Abzug gebracht werden.
Für Hausbesitzer
- Hypotheken können vom Vermögen abgezogen werden.
- Renovierungsarbeiten lassen sich grundsätzlich in der Steuererklärung in Abzug bringen. Wichtig ist aber: Erfolgt ein beträchtlicher Anbau – etwa in Gestalt eines Wintergartens – gilt dies als Investition, die den Wert der Immobilie erhöht.
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Familie: Ehepartner, Kinder und Co.
Auch im familiären Umfeld können in der Steuererklärung 2021 bestimmte Abzüge gemacht werden, zum Beispiel die nachfolgenden:
- Wenn Kinder aufgrund einer schulpsychologischen Abklärung eine Privatschule besuchen, können die Kosten als behinderungsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht werden.
- Wer Wochenaufenthalter ist und Abzüge geltend machen will, muss ein Einkommen aufweisen und Berufsauslagen haben. Kommen Eltern für die Mehrkosten eines auswärtigen Wochenaufenthalts auf, können sie nur den Kinderabzug geltend machen. Die Berufsauslagen muss der Wochenaufenthalter selbst in der Steuererklärung ausweisen. Denn wenn die Berufsausbildung endet, gilt der so genannte Stichtagabzug. Sprich: Ist das Kind am 31.12. eines Jahres nicht mehr in Ausbildung, kann nichts mehr abgezogen werden.
- Kosten für Kinderbetreuung können auf der Steuererklärung in Abzug gebracht werden – auch wenn die Betreuer zur Familie gehören. Diese müssen ihre Entschädigung auch als Einkommen in der eigenen Erklärung deklarieren.
- Wer bedürftige, alte und nahe Angehörige unterstützt, kann dies mittels Unterstützungsabzug in manchen Kantonen in der Steuererklärung geltend machen. Tragen Bewohner von Pflegeheimen die nicht versicherten Kosten selbst, können sie Krankheitskosten bzw. behinderungsbedingte Kosten abziehen.
Ehepaare
- Doppelverdiener dürfen vom niedrigeren Einkommen bis zu CHF 13’400 abziehen.
- Pro Kind können bei der direkten Bundessteuer CHF 6’500 abgezogen werden.
- Nach einer Trennung können Unterhalt und Alimente vollständig abgesetzt werden. Zudem ist die Progression niedriger.
Steuererklärung online: Sicherer, einfacher, schneller
Wer seine Steuererklärung heute noch mit der Hand ausfüllt, handelt fahrlässig: Zu gross ist die Gefahr, dass sich ein Schreibfehler, ein Zahlendreher oder ein anderer Schnitzer einschleicht. Sicherer sowie einfacher ist es, die modernen Mittel der Technik zu nutzen.
In allen Kantonen kann man mit Hilfe von kostenloser Software auf elektronischem Wege seine Steuererklärung ausfüllen. In manchen Kantonen ist es zudem möglich, die Steuererklärung online direkt an die Steuerämter zu übermitteln. Eine Steuererklärung in Luzern kann zum Beispiel vollständig papierlos eingereicht werden. Wer eine Steuererklärung in Zürich einreicht, kann dies beispielsweise via Internet tun.
Ein besonders einfaches und kompetentes Einreichen ermöglicht indes ein Online-Dienst wie ajooda.ch.
Steuererklärung: Einfach richtig ausfüllen – mit ajooda.ch
Für eine genaue Ermittlung der Steuern ist es wichtig, sich optimal vorzubereiten. Mit allen notwendigen Bescheinigungen und dem Wissen, welche Eintragungen wohin gehören, können die Formulare vollständig und zügig bearbeitet werden.
Besonders sicher und komfortabel ist es, die Steuererklärung online auf ajooda.ch einzureichen. Durch dieses Vorgehen werden auch allfällige Flüchtigkeitsfehler weitgehend ausgeschlossen. Insbesondere wenn die notwendige Zeit zum Einarbeiten fehlt, kann ein Online-Service hilfreich sein. Dieser ermöglicht es, die Steuerklärung innert kürzester Zeit über das Internet zu versenden – einfach, kompetent und sicher.