Ist deine Rente nun in Gefahr?

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Wie wird meine Rente überhaupt berechnet?

Die Höhe der Rente hängt von den Beiträgen in die 1. und 2. Säule, sowie den Beitragsjahren ab.

Wie viel Rente erhalte ich aus der 1. Säule?

Die maximale Anteil der Rente aus der 1. Säule ist CHF 2’390.-

Dieser maximale Betrag wird jedoch nur ausbezahlt wenn man während 44 Jahren Beiträge einbezahlt und ein durchschnittliches Einkommen von CHF 86’040.- hatte (durchschnittlich über 44 Jahre gerechnet).

Wie du dir vorstellen kannst, treffen diese Bedingungen bei nur sehr wenigen Menschen zu.

Wieso ist es so schwer den maximalen Rentenbetrag aus der 1. Säule zu erhalten?

Problem Nr 1: Hohes durchschnittliches Einkommen notwendig

Um in den Genuss der maximalen Rente aus der 1. Säule zu kommen muss das durschnittliche Einkommen, über diese 44 Jahre verteilt, bei CHF 86’040.- liegen.

Nach der Lehre erhalten die meisten einen Einstiegslohn um die CHF 50’000.- pro Jahr und der Lohn steigt dann (hoffentlich) mit den Jahren.

Um den tiefen Lohn der Anfangsjahre auszugleichen, muss man also sehr schnell grosse Gehaltserhöhungen oder Gehaltssprünge machen. Wie jeder weiss ist dies in der Realität leider sehr oft nicht der Fall.

Problem Nr 2: Beitragsjahre

Um auf die maximale Rente aus der 1. Säule zu kommen, dürfen keine Betragsjahre fehlen. Sonst entstehen sogenannte Beitragslücken.

Pro fehlendes Beitragsjahr wird 2.27% von der Rente aus der 1. Säule abgezogen.

Wie kann ich AHV Lücke schliessen? / Kann ich AHV Beiträge nachzahlen?

Nachzahlungen um die AHV Beitragslücken zu schliessen, sind bis zu 5 Jahre Rückwirkend möglich.

Du kannst ebenfalls deine Jugendjahre anrechnen lassen um die AHV Lücke zu schliessen. Wie?

Da jeder erst ab dem 21. Lebensjahr komplett AHV-Pflichtig ist, zählen die Jahre 18, 19 und 20 als Jugendjahre. Du kannst all jene Jahre anrechnen, in denen du während dieser Zeit gearbeitet (z.B. Lehrstelle) und dadurch einen AHV pflichtiger Lohn hattest.

Warst du jetzt also 8 Jahre im Ausland und es sind dadurch AHV Lücken entstanden, kannst du diese 5 Jahre Rückwirkend einzahlen, plus 3 Jugendjahre anrechnen lassen.

Warst du 10 Jahre weg, kannst du immer noch nur maximal 8 Jahre Rückwirkend einzahlen/anrechnen lassen.

Ist meine AHV Rente tiefer wenn ich aus dem Ausland in die Schweiz gezogen bin?

Das hängt davon ab mit welchem Alter du in die Schweiz gezogen bist.

Viele Ausländer welche in den nächsten 5 Jahren in Rente gehen, werden leider eine massiv tiefere Rente erhalten als Schweizer Bürger. Wieso?

Die Rechnung ist simpel. AHV Pflicht besteht seit dem 21. Lebensjahr, ab dann zählen die 44 Jahre. Ist man also erst mit 30 Jahren in die Schweiz gezogen, fehlen ganze 9 Beitragsjahre.

Es werden somit 9 Mal 2.27% (Abzug pro fehlendes Beitragsjahr) abgezogen.

Wie wird die BVG berechnet?

Beitragspflichtig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) sind alle Arbeitnehmer mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn, welcher CHF 21’510.- übersteigt (Stand 2021).

Die Verantwortung für den Versicherungsschutz in der BVG liegt beim Arbeitgeber. Dieser beteiligt sich mit min. 50% an den Beiträgen für die BVG.

Selbstständige sind frei von der BVG Plicht. Diese zahlen freiwillig in die BVG ein.

Der Umwandlungssatz des obligatorisch versicherten Lohnes (CHF 21’510.- bis CHF 86’040.-) liegt momentan bei 6.8%. Heisst: pro CHF 100’000.- angespartem Alterskapital werden CHF 6’800.- pro Jahr ausbezahlt.

Beim Umwandlungssatz welcher bei Löhnen über CHF 86’040.- (maximal anrechenbarer BVG-Jahreslohn) Anwendung findet, gibt es keinen fixen Umwandlungssatz und dieser sinkt seit Jahren stetig.

Während ein Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von CHF 120’000.-, im Jahre 2002, eine Rente (aus AHV und Pensionskasse) von CHF 75’000.- erwarten durfte, sind es heute nur noch knapp CHF 60’000.-. Die Rente ist in nur 14 Jahren also um ganze 20% geschrumpft.

Sollte sich die Coronakrise weiterhin so in die Länge ziehen wie bisher, werden die angesparten Gelder, welche ohnehin bereits seit Jahren viel zu knapp geworden sind, nicht mehr ausreichen. Resultat: Die Einkommenslücke wird sogar noch grösser.

Dies könnte dazu führen, das Politiker gezwungen sind, die Umwandlungssätze weiterhin rasant zu senken und unsere Renten mehrere Tausend Franken pro Jahr tiefer als geplannt ausfallen.


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Anlagerenditen der Schweizer Pensionskassen hinken der Weltspitze hinterher

Vergleiche der Anlageleistungen von Rente-Systemen verschiedener Länder ist nicht einfach, da Systemkonstruktionen unterschiedlich sind und die Wechselkurseffekte erheblich sein können.

Wir stellen fest, dass Schweizer Fonds zwischen Anfang 2008 und Ende 2018 pro Jahr, um 60 Basispunkte gegenüber den Niederlanden und 115 Basispunkte gegenüber Kanada, schlechter performt haben.

Diese Ergebnisse sind grösstenteils auf die geringere durchschnittliche Grösse der Schweizer Fonds im Vergleich zu Niederlande und Kanada zurückzuführen. Zusammen mit den geringeren Grössenvorteilen, der weniger effizienten Auswahl der Anlageinstrumente und den schwächeren Governance- und Risikomanagementpraktiken, die damit einhergehen.

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Verlorenen Boden aufholen – ein Ruf nach einer ganzheitlichen Reform

Es ist möglich, diese Vorteile zu nutzen, ohne unangemessene Risiken einzugehen oder grosse Vertrauenssprünge zu wagen. Denn es erfordert lediglich die Bereitschaft, von den weltweit besten Rentenmärkten zu lernen und in folgenden zwei Bereichen tätig zu werden:

1. Schweizer Pensionskassen sollten ihre Vermögensverwaltungspraktiken stärken.

Schweizer Pensionskassen der zweiten Säule sollten ihre Investitionen auf kosteneffizientere Umsetzungsstile verlagern und dabei schrittweise mehr Risiken eingehen. Sie sollten kostspielige Investitionsvehikel wie Dachfondsstrukturen vermeiden und Möglichkeiten prüfen, mehr von ihrem Vermögen intern zu verwalten.

Im Laufe der Zeit werden sie wahrscheinlich keine andere Wahl haben, als ihr Engagement in risikoreicheren Anlageklassen zu erhöhen. Um solche Investitionen jedoch wirksam zu überwachen, sollten sie ihre Anlage- und Risikomanagementkapazitäten stärken. Schweizer Fonds sind oft personell dünn besetzt und im Gegensatz zu ihren anspruchsvolleren ausländischen Konkurrenten zu sehr von externen Managern und Beratern abhängig.

2. Aufsichtsbehörden sollten veraltete Zwänge beseitigen und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht über Leistung fördern.

Die Aufsichtsbehörden sollten die Anlagevorschriften für das Schweizer Rentensystem der zweiten Säule modernisieren. Die bestehenden Vorschriften definieren die erlaubten Anlagekategorien und legen die Grenzen für die Anlage in jede dieser Kategorien fest. Dies steht nicht im Einklang mit internationalen Best Practices und birgt die Gefahr, dass negative Anreize für die Entscheidungsträger der Pensionskassen geschaffen werden.

Die Leistung der einzelnen Fonds sollte auch transparenter und leichter vergleichbar sein. Die Rechenschaftspflicht der Entscheidungsträger würde erhöht werden und die Gesamtergebnisse verbessern.


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