Rechtsschutzversicherung: Die Rettung bei einem Rechtsstreit

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Die unterschiedlichen Lebensbereiche bergen ein hohes Potential für rechtliche Auseinandersetzungen und eine Rechtsschutzversicherung kann sodann die entscheidende Unterstützung sein.

Streitigkeiten mit dem Vermieter, ein Nachbarschaftsstreit, ein Verkehrsunfall oder nicht geleistete Lohnzahlungen des ehemaligen Arbeitgebers zählen unter anderem zu den denkbaren Szenarien, die eine anwaltliche Beratung sowie Vertretung auf die Tagesordnung rufen.

Derartige Rechtsstreitigkeiten können einige tausend bis zehntausende von Franken zur Folge haben und sind bei der persönlichen Kalkulation eher nicht enthalten. Deshalb können Rechtsschutzversicherungen den finanziellen Druck nehmen und ermöglichen eine professionelle Wahrung der rechtlichen Interessen.

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern basiert auf einer freiwilligen Entscheidung. Hierbei können insbesondere die Hauptgruppen Verkehrs- und Privatrechtsschutz abgesichert werden.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

In erster Linie sind rechtliche Beratungen sowie die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen vor Gericht versichert. Der exakte Leistungsumfang variiert von Versicherung zu Versicherung und hängt zudem von den gewählten Zusatzmodulen ab. Im Regelfall werden

  • Rechtsanwaltskosten in puncto Beratung sowie Vertretung vor Gericht
  • Notwendige Gutachterkosten zur erfolgreichen Beweisführung
  • Gerichts- sowie Verfahrenskosten, die üblicherweise entstehen
  • Prozessentschädigungszahlungen an die Gegenpartei
  • Übersetzungskosten bei ausländischen Beweismitteln oder Zeugen
  • Reise- sowie Unterkunftskosten bei Terminen vor ausländischen Gerichten

von der Versicherung übernommen.

Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht nur für eine einzelne Person abgeschlossen werden, sondern im Rahmen einer Familienpolice auch von einem grösseren Versichertenkreis in Anspruch genommen werden.

Ehe-, Lebens-, oder Konkubinats Partner, im selben Haushalt lebende Familienmitglieder sowie Kinder bis ca. 25 Jahre können bei Bedarf mitversichert werden.

Rechtsschutzversicherungen ermöglichen eine kompetente Unterstützung im Privatrecht

Die Privat-Rechtsschutzversicherung gewährleistet eine kompetente Beratung bei privatrechtlichen Fragestellungen. Sofern es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird im Rahmen der Rechtsschutzversicherung eine anwaltliche Vertretung sichergestellt.

Denn die denkbaren Einsatzmöglichkeiten betreffen unzählige Rechtsgebiete. Unter anderem bei Streitfällen rund um einen Konsumvertrag kann die Versicherungsleistung genutzt werden, um zum Beispiel bei Lieferschäden oder Mängeln die rechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können.

Weiterhin wird auch bei rechtlichen Problemen im Schadensersatzrecht, Patientenrecht, Sachenrecht und Mietrecht wird eine anwaltliche Unterstützung ermöglicht.

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Rechtsfälle gegen Sozialversicherungen häufig nur eingeschränkt versichert oder gänzlich ausgeschlossen sind. Bezüglich dem Personen-, Familien- und Erbrecht ist im Regelfall nur eine Rechtsberatung vorgesehen.

Jedoch können durch den modularen Aufbau auch einzelne Rechtsleistungen zum Versicherungsumfang hinzugefügt werden. Auf diese Art und Weise kann gegen einen geringen Prämienaufschlag eine Anpassung der Rechtsschutzversicherung auf die individuellen Wünsche realisiert werden.

Wenn Arbeitsrecht, Strafrecht und Familienrecht im Standardpaket nicht enthalten sein sollten, kann über Zusatzmodule der gewünschte Versicherungsumfang erlangt werden. Insbesondere rechtliche Auseinandersetzungen in puncto Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind in der Regel nicht versichert.

Gleichermassen werden im Bereich des Ehe- und Scheidungsrechtes keine Leistungen erbracht. Einige Versicherungen ermöglichen über ihre Rechtsschutzversicherung allerdings eine Beratung bei internen Fachanwälten und tragen damit zu einer gravierenden Minimierung der entstehenden Kosten bei.

Ich fahre nie Auto – Brauche ich überhaupt einen Verkehrsrechtsschutz?

Oftmals denkt man, dass wenn man selbst nie Auto fährt, der Verkehrsrechtsschutz geldverschwendung wäre.

Jeder Bürger auf der Strasse, egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuss ist ein Teilnehmer im Verkehr und ist somit Risiken ausgesetzt.

Wenn es nach einem Verkehrsunfall zu körperlichen Beschwerden mit entsprechenden Folgebehandlungen kommt, sind oftmals Schadensersatzklagen die Folge. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung entstehende Gerichts- und Anwaltskosten. Diese Entlastung gestattet es dem Versicherungsnehmer sich stärker auf die Genesung zu konzentrieren.

Denn insbesondere die Auseinandersetzung mit gegnerischen Versicherungen rund um Haftungsquoten, mündet oftmals in einem juristischen Schlagabtausch.

Doch nicht nur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gehört zu den Versicherungsleistungen, sondern auch Streitfälle bezüglich Kauf, Verkauf, Miete oder Reparatur von motorisierten Fahrzeugen können über eine Rechtsschutzversicherung erfolgreich zu einem Abschluss gebracht werden.

Sofern es ein Verwaltungsverfahren in Verbindung mit dem Strassenverkehrsgesetz gibt, kann die Inanspruchnahme einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung erhebliche Vorteile bringen.

Deshalb immer den Verkehrsrechtsschutz mitversichern. Die Kosten hierfür sind ohnehin sehr günstig.

Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung sind gut kalkulierbar

Grundsätzlich bestimmt sich die Höhe der entstehenden Kosten für eine Rechtsschutzversicherung nach den gewählten Zusatzmodulen. Auch die Entscheidung, ob die Versicherung von einer Person oder im Rahmen einer Familienpolice in Anspruch genommen wird, wirkt sich auf die Beitragshöhe aus.

Während eine Privat-Rechtsschutzversicherung durchschnittlich ca. CHF 150-200.- pro Jahr kostet, beziffern sich die Kosten für eine Verkehrsschutzversicherung auf ca. CHF 80-100.- pro Jahr.

Durch die Kombination von Versicherungsleistungen kann eine Optimierung der Beiträge erreicht werden. Beispielsweise eröffnet eine Verbindung von Privat- und Verkehrsschutz eine Angebotsspanne von ca. CHF 200-300.- pro Jahr.

Zeitpunkt des Versicherungsschutzes und Ausnahmen von einer Versicherungsleistung

Üblicherweise besteht ein vollständiger Versicherungsschutz erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Internet-Kriminalität stellen eine denkbare Ausnahme dar. Gleichermassen gibt es oftmals bei Marken- und Namensrecht-Streitfällen keine Wartezeit. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen weisen hierzu nähere Informationen aus.

In wenigen Fällen werden seitens der Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten nicht übernommen. Zum Beispiel können Streitigkeiten zwischen Personen, die über denselben Vertrag versichert sind, nicht über die Rechtsschutzversicherung reguliert werden.

Vorsätzlich begangene Straftaten, kriegerische Ereignisse und das reine Inkasso von Forderungen werden von dem Versicherungsschutz nicht erfasst. Einzelne Ausgaben für Busfahrten, Beurkundungen und Registereinträge werden nicht erstattet.

Räumlicher Geltungsbereich und Deckungssumme

Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte der notwendige räumliche Geltungsbereich durchdacht werden.

Denn zum Teil wird ausschliesslich die Schweiz abgedeckt, manche Versicherungen gelten für ganz Europa oder sogar weltweit. Wenn regelmässig vertragliche Verbindungen mit dem Ausland bestehen oder öfters auswärtige Reisen unternommen werden, ist der Abschluss eines entsprechenden Vertragswerkes angeraten.

Mitunter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für einen Verkehrsunfall im Ausland, wenn fortlaufend derartige Fahrten angetreten werden. Dementsprechend sollten Grenzgänger dem räumlichen Geltungsbereich eine besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen.

Bei dem Vergleich von Versicherungen sollte die Deckungssumme ausreichend berücksichtigt werden. Denn die denkbaren Versicherungssummen variieren bis zu CHF 1’000’000.- und mehr. Ein kritischer Blick sollte zudem auf die Regelungen in puncto Selbstbeteiligung geworfen werden.

Mitunter sind häufig feste Selbstbeteiligungssätze vorgesehen. Einige Versicherungen bieten durch ein Schadenfreiheitssystem eine fallende Eigenbeteiligung an. Hierüber kann im Idealfall eine Reduzierung auf CHF 0.- erreicht werden.

Wichtige Hinweise für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung

Sofern eine freie Anwaltswahl gewünscht ist, sollte darauf geachtet werden, dass die gewählte Rechtsschutzversicherung nicht eine ausschliessliche Inanspruchnahme von Vertragsanwälten vorschreibt.

Denn die persönliche Auswahl des rechtlichen Beistandes kann dem Vertrauensverhältnis und dem Erfolg des Verfahrens zuträglich sein.

Wenn es zu einem Schaden oder Streitfall kommt, sollte die Versicherung so zeitnah wie möglich informiert werden, um eine Kürzung von Leistungen vermeiden zu können.

Die Wahl einer Rechtsschutzversicherung mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit schafft eine höhere Flexibilität. Änderungen bei den persönlichen Umständen können hierdurch zeitnaher berücksichtigt werden. Auch kann unter Umständen sogar eine Reduzierung der Versicherungskosten erreicht werden.

Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung sollte entsprechend auf einen nahtlosen Übergang geachtet werden, um keine versicherungsfreie Zeit zu riskieren.

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