Lohnt sich die Steuererklärung für Quellensteuerpflichtige?

Lohnt sich der Wechsel von der Quellensteuer zur nachträglich ordentliche Veranlagung?

Sie fragen sich, ob Sie mit der Quellensteuer nicht eventuell zu viel an Steuern bezahlen?

In der Tat könnten Sie dadurch viel liegen lassen und der Wechsel zur nachträglich ordentlichen Veranlagung könnte dazu führen mehrere tausend Franken weniger Steuern zu bezahlen – Und das jedes Jahr!

Ein Wechsel muss jedoch gut überlegt sein, denn der Wechsel birgt Risiken und in einigen Fällen müssen Sie durch die nachträglich ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) sogar mehr Steuern bezahlen.

Ihre persönliche Situation ist dafür ausschlaggebend, welche unsere Steuerexperten gründlich prüfen und berechnen können, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren.

Zeigen die Kalkulationen dass sich der Wechsel lohnt, erhalten Sie von uns einen CHF 50 Gutschein auf Ihre nächste Steuererklärung bei ajooda.

Individuelle Berechnung

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  • Folgejahre werden auch in Betracht gezogen
  • Empfehlungen zu Optimierungen
  • CHF 50 Gutschein auf Steuererklärung

Preis inkl. MwSt.

Der Wechsel kann sich sehr lohnen, aber Achtung…

Sind Sie quellensteuerpflichtig und fragen sich, ob ein Wechsel zur ordentlichen Steuererklärung für Sie finanziell von Vorteil sein könnte?

In den meisten Fällen kann dies zu enormen Steuerersparnissen führen.

Seit 2021 haben Sie als Quellenbesteuerte Person die Möglichkeit freiwillig zur nachträglich ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) zu wechseln.

Trotzdem muss dieser Schritt gut überlegt sein, denn bei 10-20% der Fälle, führt es zu einer höheren Steuer und dies möglicherweise ein Leben lang.

Unsere erfahrenen Steuerberater können im Voraus die Konsequenzen eines Wechsels berechnen, damit Sie 100% sicher sind, ob Ihnen der Wechsel Steuern spart.

Wir analysieren Ihre individuelle Einkommenssituation und berücksichtigen alle relevanten Abzüge, die Ihnen mit einer ordentlichen Veranlagung zustehen.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und ist eine pauschale Steuer für Bürger ohne ohne Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass. Sie vereinfacht das Steuerverfahren und ermöglicht eine automatische Abrechnung der Steuern. Bei der Quellensteuer gibt es keine jährliche Steuererklärung, was für viele als Vorteil sehen. Die Steuerlast wird basierend auf dem monatlichen Einkommen berechnet.

Was ist die nachträglich ordentliche Veranlagung (Steuererklärung)?

Bei der nachträglich ordentlichen Veranlagung wird das gesamte Einkommen und Vermögen eines Steuerpflichtigen in einer jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Mit der Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass ist die Steuererklärung Pflicht. Auch ausländische Arbeitnehmende werden automatisch nachträglich veranlagt, z. B. wenn das jährliche Einkommen über CHF 120’000 Brutto liegt oder sie weiteres Einkommen wie z.B. Dividenden, haben.

Was ist besser?

Eine pauschale Antwort darauf existiert nicht, da dies stark von der persönlichen finanziellen Situation abhängt. Wer beispielsweise hohe Abzüge (Säule 3a, Arbeitsweg, Krankheitskosten oder Weiterbildungskosten) geltend machen kann, ist mit der Steuererklärung besser dran. Denn bei der Quellensteuer sind viele dieser Abzüge nicht möglich.

Die Entscheidung gilt für immer

Einmal zur Steuererklärung gewechselt, ist dieser Schritt nicht rückgängig zu machen und Sie müssen jedes Jahr die Steuererklärung ausfüllen.

Wenn Ihnen dies mehrere Hundert oder Tausend Franken pro Jahr Steuern einspart, ist das was Gutes. Jedoch ist das nicht bei jedem so.

Um böse Überraschungen zu verhindern, lohnt es sich vor dem Wechsel dies genau berechnen zu lassen.

Sollte sich der Wechsel lohnen, erhalten Sie von uns einen CHF 50 Gutschein auf Ihre nächste Steuererklärung bei ajooda. Es steht Ihnen natürlich frei, die Steuererklärung anderswo oder selber zu machen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  1. Individuelle Berechnung: Wir führen eine detaillierte Analyse Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch.
  2. Maximale Steuervorteile: Unsere Expertise hilft Ihnen, alle möglichen Abzüge und Vergünstigungen optimal zu nutzen.
  3. Sorgfältige Prüfung: Sie erhalten eine klare Empfehlung, ob der Wechsel zur Steuererklärung finanziell sinnvoll ist.
  4. Zeiteffizient: Vermeiden Sie unnötige Steuerlasten ohne zusätzlichen Aufwand – wir erledigen das für Sie!

Was unsere Kunden sagen

A. Rodrigues
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Direkt an Steueramt übermittelt ohne das ich etwas machen musste!

„Habe meine Steuern abgegeben, innerhalb weniger Tage wurde es fertig. Meine Steuererklärung wurde an das Steueramt online übermittelt und ich bekam eine Kopie der gesamten Arbeit per E-Mail. Das war wirklich ein 5 Sterne Service. Kann das nur herzlichst an Alle empfehlen“
Sandra Gebistorf
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Caterina M.
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S. Schrader
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"Sehr gute professionelle und kompetente Beratung. Ich bin sehr zufrieden mit dem schnellen und unkomplizierten Service."
A. Garten
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"Sind immer erreichbar und rufen immer schnell wieder zurück. Nach dem ich die Steuererklärung bekommen habe, war alles erledigt und ich musste selber nichts mehr tun. Sie haben uns die ganze Arbeit abgenommen. Vielen Dank für den Superservice "
S. Moas
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Freundlich & Professionell



"Ich habe Ajooda auf google gefunden und ich muss nur weiterempfehlen, sind sehr freundliche und ich bin sehr professionell dient. Immer wieder gerne bei euch. Super"

Häufig gestellte Fragen
von Quellenbesteuerten

Jeder, der in der Schweiz quellensteuerpflichtig ist und bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet, kann prüfen lassen, ob ein Wechsel zur ordentlichen Veranlagung sinnvoll ist. Das gilt auch für Personen, die über Vermögen oder signifikante Abzüge verfügen.
Der Wechsel kann besonders lohnenswert sein, wenn Sie hohe berufliche Auslagen, Unterhaltszahlungen oder Vermögen besitzen, die im Rahmen der Quellenbesteuerung nicht ausreichend berücksichtigt werden (ab einem gewissen Vermögen ist der Wechsel zur Steuererklärung ohnehin Pflicht).

Zunächst prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Finanzdaten, ob sich der Wechsel für Sie lohnt.
Danach muss ein Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) bei Ihrem Wohnkanton gestellt werden. Dieser Antrag muss bis allerspätestens 31.03.XX gestellt werden.  Im Anschluss erhalten Sie nach einigen Wochen/Monaten das Dokument vom Steueramt mit dem Einreichungscode.

Einmal gewechselt, bleibt diese Methode für das jeweilige Steuerjahr als auch für alle Folgejahre bestehen. Es empfiehlt sich daher, vorab eine genaue Analyse durchzuführen, um die beste Entscheidung zu treffen.