Sie fragen sich, ob Sie mit der Quellensteuer nicht eventuell zu viel an Steuern bezahlen?
In der Tat könnten Sie dadurch viel liegen lassen und der Wechsel zur nachträglich ordentlichen Veranlagung könnte dazu führen mehrere tausend Franken weniger Steuern zu bezahlen – Und das jedes Jahr!
Ein Wechsel muss jedoch gut überlegt sein, denn der Wechsel birgt Risiken und in einigen Fällen müssen Sie durch die nachträglich ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) sogar mehr Steuern bezahlen.
Ihre persönliche Situation ist dafür ausschlaggebend, welche unsere Steuerexperten gründlich prüfen und berechnen können, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren.
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Preis inkl. MwSt.
Sind Sie quellensteuerpflichtig und fragen sich, ob ein Wechsel zur ordentlichen Steuererklärung für Sie finanziell von Vorteil sein könnte?
In den meisten Fällen kann dies zu enormen Steuerersparnissen führen.
Seit 2021 haben Sie als Quellenbesteuerte Person die Möglichkeit freiwillig zur nachträglich ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) zu wechseln.
Trotzdem muss dieser Schritt gut überlegt sein, denn bei 10-20% der Fälle, führt es zu einer höheren Steuer und dies möglicherweise ein Leben lang.
Unsere erfahrenen Steuerberater können im Voraus die Konsequenzen eines Wechsels berechnen, damit Sie 100% sicher sind, ob Ihnen der Wechsel Steuern spart.
Wir analysieren Ihre individuelle Einkommenssituation und berücksichtigen alle relevanten Abzüge, die Ihnen mit einer ordentlichen Veranlagung zustehen.
Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und ist eine pauschale Steuer für Bürger ohne ohne Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass. Sie vereinfacht das Steuerverfahren und ermöglicht eine automatische Abrechnung der Steuern. Bei der Quellensteuer gibt es keine jährliche Steuererklärung, was für viele als Vorteil sehen. Die Steuerlast wird basierend auf dem monatlichen Einkommen berechnet.
Bei der nachträglich ordentlichen Veranlagung wird das gesamte Einkommen und Vermögen eines Steuerpflichtigen in einer jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Mit der Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass ist die Steuererklärung Pflicht. Auch ausländische Arbeitnehmende werden automatisch nachträglich veranlagt, z. B. wenn das jährliche Einkommen über CHF 120’000 Brutto liegt oder sie weiteres Einkommen wie z.B. Dividenden, haben.
Eine pauschale Antwort darauf existiert nicht, da dies stark von der persönlichen finanziellen Situation abhängt. Wer beispielsweise hohe Abzüge (Säule 3a, Arbeitsweg, Krankheitskosten oder Weiterbildungskosten) geltend machen kann, ist mit der Steuererklärung besser dran. Denn bei der Quellensteuer sind viele dieser Abzüge nicht möglich.
Einmal zur Steuererklärung gewechselt, ist dieser Schritt nicht rückgängig zu machen und Sie müssen jedes Jahr die Steuererklärung ausfüllen.
Wenn Ihnen dies mehrere Hundert oder Tausend Franken pro Jahr Steuern einspart, ist das was Gutes. Jedoch ist das nicht bei jedem so.
Um böse Überraschungen zu verhindern, lohnt es sich vor dem Wechsel dies genau berechnen zu lassen.
Sollte sich der Wechsel lohnen, erhalten Sie von uns einen CHF 50 Gutschein auf Ihre nächste Steuererklärung bei ajooda. Es steht Ihnen natürlich frei, die Steuererklärung anderswo oder selber zu machen.
Zunächst prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Finanzdaten, ob sich der Wechsel für Sie lohnt.
Danach muss ein Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) bei Ihrem Wohnkanton gestellt werden. Dieser Antrag muss bis allerspätestens 31.03.XX gestellt werden. Im Anschluss erhalten Sie nach einigen Wochen/Monaten das Dokument vom Steueramt mit dem Einreichungscode.