Lohnt sich die Steuererklärung für
Quellensteuer-Pflichtige?
Die Quellensteuer läuft automatisch — ohne Aufwand.
Doch genau das kostet viele Personen Tausende von Franken pro Jahr.
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Die Realität
80–90%
der Wechsler sparen Steuern
Manchmal mehrere tausend Franken — jedes Jahr. Die Frage ist nicht ob der Wechsel funktioniert, sondern ob er für Sie persönlich funktioniert.
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In 10–20% der Fälle führt der Wechsel zu höheren Steuern — genau deshalb berechnen wir zuerst.

Quellensteuer vs. Steuererklärung

Kriterium Quellensteuer Steuererklärung
Kinder-Abzug Nur per Tarif Abziehbar
Fahrtkosten Nicht möglich Abziehbar
Weiterbild. Nicht möglich Abziehbar
Arztkosten Nicht möglich Ab Selbstbehalt abziehbar
Säule 3a Nicht abziehbar Vollständig abziehbar
Hypothek-Zinsen Nicht abziehbar Vollständig abziehbar
Berechnung Monatslohn Jahreslohn
Rückgängig machbar? Wechsel möglich Dauerhaft — kein Zurück
Risiko höherer Steuern Kein Risiko Möglich in 10–20% der Fälle

Wer kann profitieren?

Familie mit Kindern
Kinderabzüge und Kinderbetreuungskosten können nur mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn Sie Kinder haben, lohnt sich eine Berechnung sehr oft.
CHF 800–2'500typische Ersparnis
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Pendler mit hohen Berufskosten
Langer Arbeitsweg, Verpflegungskosten und Homeoffice-Abzüge sind bei der Quellensteuer nicht möglich — können aber zu einer deutlichen Rückerstattung führen.
CHF 600–1'200typische Ersparnis
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Säule 3a Sparer
Beiträge an die Säule 3a bis zu CHF 7'258 pro Jahr abzugsfähig — aber nur mit der Steuererklärung.
CHF 700–2'700typische Ersparnis
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NOV-Berechnung
CHF 330
Folgejahre ebenfalls berücksichtigt
Indiv. Empfehlungen zu Optimierungen
Klare Empfehlung ob sich Wechsel lohnt
Alle Abzüge werden erfasst und berechnet
Fertig in:
7 Arbeitstage (Standard) Inklusive
3 Arbeitstage (Express) + CHF 50
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Was unsere Kunden sagen

★★★★★
„Sie haben uns die gesamte Arbeit abgenommen. Immer erreichbar und rufen auch kurzfristig zurück. Nachdem ich meine Unterlagen eingereicht hatte, musste ich nichts mehr tun."
AG
A. Garten
★★★★★
„Sehr professionelle und kompetente Beratung. Ich bin sehr zufrieden mit dem schnellen und unkomplizierten Service. Jedem Unternehmer zu empfehlen."
SS
S. Schrader
★★★★★
„Seit Jahren zufrieden! Freundlicher Service und meine Wünsche wurden immer erfolgreich umgesetzt. Der Wechsel zu ajooda war eine der besten Entscheidungen für mein Unternehmen."
CM
Caterina M.
★★★★★
„Ich habe meine Steuern an ajooda übergeben und innerhalb weniger Tage waren sie fertig. Die Steuererklärung wurde direkt beim Steueramt eingereicht. Wirklich ein 5-Sterne-Service."
AR
A. Rodrigues
★★★★★
„Nachdem ich alle Unterlagen digital eingereicht hatte, erhielt ich einen Anruf, dass alles geklappt hat. Rund 10 Tage später kam eine E-Mail mit Rückmeldung. Ich bin absolut begeistert!"
SG
Sandra G.
★★★★★
„Ich habe ajooda auf Google gefunden und kann sie nur weiterempfehlen. Unglaublich freundlicher und professioneller Service. Schnell, zuverlässig und immer erreichbar."
SM
S. Moas
NOV Formular

Persönliches

CHF

Einkommen und Vermögen

Arbeitgeber 1

Arbeitgeber 2

Arbeitgeber 3

Partner/in

Arbeitgeber 1

Arbeitgeber 2

Arbeitgeber 3

CHF

Sonstiges

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Kind 5

Zusätzliche Angaben

Info: Bei voraussichtlichen Zahlen z.B. wenn Sie Berechnung für dieses Jahr wünschen, bitte so präzise wie möglich angeben, damit die Kalkulation genauer ist.

CHF

Upload

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Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und ist eine pauschale Steuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass. Sie vereinfacht das Steuerverfahren und ermöglicht eine automatische Abrechnung der Steuern. Bei der Quellensteuer gibt es keine jährliche Steuererklärung, was viele als Vorteil sehen. Die Steuerlast wird basierend auf dem monatlichen Einkommen berechnet.

Was ist die nachträglich ordentliche Veranlagung (Steuererklärung)?

Bei der nachträglich ordentlichen Veranlagung wird das gesamte Einkommen und Vermögen eines Steuerpflichtigen in einer jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Mit der Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Pass ist die Steuererklärung Pflicht. Auch ausländische Arbeitnehmende werden automatisch nachträglich veranlagt, z. B. wenn das jährliche Einkommen über CHF 120’000 Brutto liegt oder sie weiteres Einkommen wie z.B. Dividenden, haben.

Häufige Fragen
zur Quellensteuer

Jeder, der in der Schweiz quellensteuerpflichtig ist und bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet, kann prüfen lassen, ob ein Wechsel zur ordentlichen Veranlagung sinnvoll ist.
Das gilt auch für Personen, die über Vermögen oder signifikante Abzüge verfügen.

Der Wechsel kann besonders lohnenswert sein, wenn Sie hohe berufliche Auslagen, Unterhaltszahlungen oder Vermögen besitzen, die im Rahmen der Quellenbesteuerung nicht ausreichend berücksichtigt werden (ab einem gewissen Vermögen ist der Wechsel zur Steuererklärung ohnehin Pflicht).

Zunächst prüfen wir anhand Ihrer persönlichen Finanzdaten, ob sich der Wechsel für Sie lohnt.
Danach muss ein Antrag auf nachträglich ordentliche Veranlagung (NOV) bei Ihrem Wohnkanton gestellt werden. Dieser Antrag muss bis allerspätestens 31.03.XX gestellt werden.  Im Anschluss erhalten Sie nach einigen Wochen/Monaten das Dokument vom Steueramt mit dem Einreichungscode.

Einmal gewechselt, bleibt diese Methode für das jeweilige Steuerjahr als auch für alle Folgejahre bestehen. Es empfiehlt sich daher, vorab eine genaue Analyse durchzuführen, um die beste Entscheidung zu treffen.