Lassen Sie jetzt Ihre Veranlagungsverfügung prüfen.

Warum ist die Kontrolle der Veranlagungsverfügung wichtig?

Als Steuerpflichtiger in der Schweiz erhalten Sie jedes Jahr nach dem Ausfüllen der Steuererklärung eine Veranlagungsverfügung von der Steuerbehörde.

Diese Verfügung stellt die offizielle Berechnung Ihrer Steuerschuld dar, in welcher genau steht welche Abzüge in der Steuererklärung angenommen werden und welche nicht.

Es ist wichtig diese Steuerveranlagung sorgfältig zu prüfen, da Steuerämter Ihre Situation falsch interpretieren können, wodurch viele Abzüge evtl. nicht genehmigt werden.

Vor allem bei interkantonalen oder internationalen Steuerausscheidungen kann es passieren, dass beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht genügend Informationen oder Dokumentation eingereicht wurde, wodurch Ihnen das Steueramt einige Abzüge streichen muss.

Es kann vorkommen, dass bestimmte Abzüge, auf die Sie Anspruch haben, übersehen oder nicht korrekt berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Berufsauslagen, Krankheitskosten, Weiterbildungskosten oder Abzüge für Kinderbetreuung.

Dies führt dazu, dass Sie plötzlich viel mehr Steuern bezahlen müssen.

In vielen Fällen können solche Probleme jedoch gelöst werden, indem Sie zuerst korrekt identifiziert werden und Einspruch beim Steueramt erhoben wird.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Schweizer Steuerrecht können wir potenzielle Fehler schnell erkennen und auf Wunsch, für Sie geltend machen.

Da für einen Einspruch nur 30 Tage nach Erhalt der Veranlagungsverfügung bleiben, gilt es schnell zu reagieren.

Werden Fehler nicht rechtzeitig bemerkt, verfällt Ihr Recht, die Steuerveranlagung anzufechten

Wenn Sie spät dran sind, können Sie bei uns auch eine Express-Prüfung anfragen.

Dieser Service ist für alle Kantone verfügbar, wobei wir für Französisch- und Italienischsprachige Kantone eine zusätzliche Gebühr verlangen müssen.

Einspruch nachträglich buchbar: Da es im Voraus nicht möglich ist zu wissen, ob ein Einspruch möglich/nützlich wäre, ist diese Option nachträglich buchbar.

Sollten wir bei der Prüfung feststellen, dass ein Einspruch erwirkt werden kann bzw. für Sie vorteilhaft wäre, weisen wir Sie darauf hin.

Sie können dann entscheiden, ob Sie den Einspruch selber vornehmen möchten oder wir diesen für Sie aufsetzen (CHF 100 Gebühr).

Veranlagungsverfügungs Formular

Veranlagungsverfügung_Kontrollieren

Für Veranlagungen auf Französisch oder Italienisch wird ein Zuschlag von 200 CHF erhoben


5-7 Arbeitstage

+CHF 0


3 Arbeitstage

+CHF 50


2 Arbeitstage

+CHF 100


1 Arbeitstag

+CHF 200

Info: Nach der Kontrolle können Sie entscheiden ob Sie selber einen Einspruch beim Steueramt machen wollen oder ob wir dies vornehmen (+CHF 100)

CHF

Häufig gestellte Fragen

Sie haben 30 Tage nach Erhalt der Steuerveranlagung.

Nach dieser Einsprachefrist verfällt Ihr Recht auf Korrektur.

Generell ist die Prüfung in 5-7 Tagen fertig.

Wenn Sie knapp dran sind und nur noch wenige Tagen für die Einsprachefrist bleiben, können Sie unsere Express-Prüfung anfragen.

Dann ist die Prüfung innerhalb von 1-3 Arbeitstagen fertig.

Ja, dieser Service ist in allen Kantonen verfügbar, wobei wir für Dokumente in Französisch oder Italienisch eine zusätzliche Gebühr von CHF 200 verlangen müssen.

Wir benötigen die Steuererklärung und die Veranlagungsverfügung vom Steueramt.