Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Besteuerungsmethode für ausländische Arbeitnehmer, die über keine Schweizer Staatsbürgerschaft oder C Bewilligung verfügen. Jedoch in der Schweiz wohnhaft sind und über ein Einkommen verfügen. Darin enthalten sind Gemeinde-, Staats- und Bundessteuer.
Die Quellensteuer wird direkt über den Arbeitgeber abgezogen. Damit der ausländische Arbeitnehmer nach der Auszahlung seines Lohnes nicht direkt zurück in sein Heimatland geht, ohne in der Schweiz Steuern bezahlt zu haben.
Deshalb ist für die Anmeldung, den Abzug der provisorischen oder definitiven geschuldeten Steuer der Arbeitgeber zuständig. Zudem haftet er auch für die Entrichtung der Quellensteuer.
Ausserdem gilt die Quellensteuerpflicht auch wenn man Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse erhält. Demzufolge wird der Quellensteuer Betrag von den Leistungen abgezogen
Wer muss Quellensteuern in Luzern zahlen?
- Falls du ein Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz bist
- Falls du eine Grenzgänger Bewilligung (EG/EFTA G) verfügst (Vorübergehender oder dauernder Aufenthalt in der Schweiz)
- Ausländische Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland sind Quellensteuer pflichtig
Die Tarife können von Kanton zu Kanton variieren. In diesen Tarifen wurden die meisten Abzüge eingerechnet. Doch raten wir dir an trotzdem immer nachzufragen. Als Beispiel: Wenn du als Arbeitnehmer in die Säule 3a einzahlst, kann es sein das es eine Tarifkorrektur gibt.
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Nachträgliche Ordentliche Veranlagung (NOV)
Das Einkommenslimit für die Quellensteuer im Kanton Luzern liegt bei 120’000.- CHF. Wird diese überschritten oder es besteht ein höheres Vermögen wird meistens eine obligatorische NOV vom kantonalen Steueramt gefordert.
Auf Wunsch kannst du das NOV-Formular ausfüllen und selbst eine ordentliche Veranlagung veranlassen. In diesem Video findest du eine Einleitung dazu. Wurde bereits Quellensteuer von deinem Lohn abgezogen und es kommt zu einer NOV, wird dir das dazugerechnet.
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen. Für die kommenden Jahre musst du keinen Antrag mehr einreichen. Die Steuerunterlagen werden dir jährlich automatisch zugestellt.
Wichtiges für Arbeitgeber
- Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer beim Kantonalen Steueramt des ausländischen Mitarbeiters anmelden. Also wenn der Arbeitgeber z.B. im Kanton Zug ist und der ausländische Mitarbeiter im Kanton Luzern wohnhaft ist, dann muss der Arbeitgeber ihn beim Kantonalen Steueramt in Luzern anmelden.
- Der monatliche Abzug vom Lohn muss auf Lohnabrechnung oder in einer anderen Bestätigungsform ersichtlich sein.
- Der Arbeitgeber muss regelmässig die Lohnsumme des ausländischen Mitarbeiters angeben, neu geht das auch elektronisch («ELM Quellensteuer»). Den Betrag muss vom Arbeitgeber bezahlt werden, meistens pro Quartal.
Im Grossen und Ganzen bleibt die Quellensteuer in Luzern für das Steuerjahr 2022 gleich.