Quellensteuer Luzern

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Besteuerungsmethode für ausländische Arbeitnehmer, die über keine Schweizer Staatsbürgerschaft oder C Bewilligung verfügen, jedoch in der Schweiz wohnhaft sind und über ein Einkommen verfügen. Darin enthalten sind Gemeinde-, Staats- und Bundessteuer.

Die Quellensteuer wird direkt über den Arbeitgeber abgezogen. Damit der ausländische Arbeitnehmer nach der Auszahlung seines Lohnes nicht direkt zurück in sein Heimatland geht, ohne in der Schweiz Steuern bezahlt zu haben.

Deshalb ist für die Anmeldung, den Abzug der provisorischen oder definitiven geschuldeten Steuer der Arbeitgeber zuständig. Zudem haftet er auch für die Entrichtung der Quellensteuer.

Ausserdem gilt die Quellensteuerpflicht auch wenn man Leistungen von einer Versicherung oder Pensionskasse erhält. Demzufolge wird der Quellensteuer Betrag von den Leistungen abgezogen

Wer muss ebenfalls Quellensteuern in Luzern zahlen?

  • Falls Sie ein Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz sind
  • Falls Sie eine Grenzgänger Bewilligung (EG/EFTA G) verfügen (Vorübergehender oder dauernder Aufenthalt in der Schweiz)
  • Ausländische Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland sind Quellensteuerpflichtig

Die Tarife können von Kanton zu Kanton und entsprechend Ihrer Situation variieren (Zivilstand und Kinder). In diesen Tarifen wurden die meisten Abzüge eingerechnet. Doch raten wir Ihnen trotzdem immer nachzufragen.

Als Beispiel: Wenn Sie als Arbeitnehmer in die Säule 3a einzahlen, kann es sein das es eine Tarifkorrektur gibt.

Nachträgliche Ordentliche Veranlagung (NOV)

Das Einkommenslimit für die Quellensteuer im Kanton Luzern liegt bei CHF 120’000 Brutto. Wird diese überschritten oder es besteht ein höheres Vermögen, wird meistens eine obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) vom kantonalen Steueramt gefordert.

Auf Wunsch können Sie das NOV-Formular ausfüllen und selbst eine ordentliche Veranlagung beanspruchen. In diesem Video finden Sie eine kurze Anleitung für den Kanton Luzern.

Wurde bereits Quellensteuer von Ihrem Lohn abgezogen und es kommt zu einer NOV, erhalten Sie bei zu viel bezahlten Quellensteuern eine Quellensteuer Rückerstattung. Achtung: In ca. 10% der Fälle fahren Sie mit der nachträglich ordentlichen Veranlagung durch die Steuererklärung sogar schlechter als mit der Quellensteuer!

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung bleibt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht bestehen. Sie müssen den Antrag auf NOV somit nur ein einziges Mal stellen und in den folgenden Jahren erhalten Sie die Steuerunterlagen vom Steueramt automatisch.

Wichtiges für Arbeitgeber

  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer beim Kantonalen Steueramt am Wohnort des quellensteuerpflichtigen Mitarbeiters anmelden. Wenn der Arbeitgeber z.B. im Kanton Zug ist und der quellensteuerpflichtige in Luzern wohnhaft ist, so muss der Arbeitgeber ihn beim Kantonalen Steueramt in Luzern anmelden.
  • Der monatliche Abzug vom Lohn muss auf Lohnabrechnung oder in einer anderen Bestätigungsform ersichtlich sein.
  • Der Arbeitgeber muss regelmässig die Lohnsumme des quellensteuerpflichtigen Mitarbeiters angeben, neu geht das auch elektronisch («ELM Quellensteuer»). Den Betrag muss vom Arbeitgeber bezahlt werden, meistens quartalsweise.

Bezahlen Sie evtl. zu viel Steuern?

Unsicher ob Sie den richtigen Quellensteuertarif haben oder ob Sie evtl. mit einer nachträglich ordentlichen Veranlagung Steuern sparen könnten?

Immer wieder sehen wir das Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter in die falschen Quellensteuertarife einteilen. Dies kann dazu führen das Sie nachträglich oft Steuern nachzahlen müssen oder ohnehin schon eine Zeit lang zu viele Steuern bezahlen.

Für etwa 90% der Arbeitnehmer lohnt sich die nachträglich ordentliche Veranlagung und somit das Ausfüllen der Steuererklärung. Vor allem wenn ein langer Arbeitsweg mit dem Auto oder eine Säule 3a besteht, kann es sich durchaus lohnen.

Da sich die Situation jedoch jährlich verändern kann, z.B. arbeiten Sie ab nächstes Jahr nur noch im Homeoffice, sollte sorgfältig geplant werden ob sich ein Wechsel zur Steuererklärung, unter Betrachtung aller Faktoren, lohnt.

Fragen Sie uns an, unsere Steuerexperten kalkulieren dies alles für Sie. Wir helfen Ihnen gerne dabei die richtige Entscheidung zu finden und Sie vor Fehlern zu bewahren, welche Sie schlussendlich viel Steuergeld kosten könnten.

Was unsere Kunden über uns sagen:

A. Rodrigues
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Sandra Gebistorf
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Caterina M.
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S. Schrader
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A. Garten
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