Quellensteuer auf Dividenden in der Schweiz (Withholding Tax)

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Wer in Aktien investieren möchte der hat die Möglichkeit nahezu in alle Märkte weltweit zu investieren. Selten gibt es Investoren welche in der Schweiz wohnen und nur in Schweizer Aktien investieren.

Klar es gibt solche die denken sie würden den inländischen Markt besser kennen, nur weil sie in diesem Land leben. Dies kann zwar wahr sein, trotzdem schränkt man sich dadurch zu sehr ein.

Die meisten sind weltweit tätig und unterstehen dadurch oftmals der Quellensteuer auf Dividenden (Withholding Tax). Diese Quellenbesteuerung muss dann in der Steuererklärung angegeben werden.

Was ist die Quellensteuer auf Dividenden (Withholding Tax)?

Dividenden welche von ausländischen Aktien ausgeschüttet werden, unterstehen der Quellensteuerpflicht.

Auf deinem Brokerkonto landet nach der Ausschüttung der Dividende nicht 100% der Dividende sondern nur die Differenz zwischen der Bruttodividende und der Quellensteuer des Aktienlandes.

Wichtig zu wissen: Alle Dividenden in der Schweiz unterstehen der Einkommenssteuerpflicht. Als Investor muss man die Bruttodividende in der Steuererklärung angeben.

Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen welches die Schweiz mit den meisten Ländern hat, wird ein Teil der Quellensteuer wieder zurückerstattet. Jedoch nur wenn die Dividende in der Steuererklärung korrekt angegeben wurde.

US Aktien Steuern Schweiz – Ein Beispiel

Herr Müller hält Aktien vom US Unternehmen XY und es kommt zu einer Dividendenausschüttung von insgesamt CHF 100.- Da die amerikanische Quellensteuer auf Dividenden (Withholding Tax) 30% beträgt, wird Herrn Müller nur CHF 70.- gutgeschrieben.

Gibt Herrn Müller die Dividende bei seiner nächsten Steuererklärung korrekt an indem er das DA-1 Formular ausfüllt oder von seinem Steuerberater ausfüllen lässt, wird ein Teil der bezahlten Quellensteuer in der US auf die Schweizer Einkommenssteuer angerechnet.

Bei der USA zum Beispiel 15% der Dividende (Bemerkung: 15% der Dividende, nicht 15% der Quellensteuer).

Tipp: Du kannst dir oder deinem Steuerberater das Leben erleichtern indem du den Beleg beilegst wo die ISIN oder die Valorennummer sichtbar ist. So kann das Steueramt diesen Sachverhalt leichter nachvollziehen.

Wenn wir davon ausgehen das die Einkommenssteuer 20% beträgt lautet die Rechnung wie folgt:

  DA-1 nicht ausgefüllt DA-1 ausgefüllt
Quellensteuer USA (direkt) CHF 30.- CHF 30.-
Einkommenssteuer CH CHF 20.-CHF 20.-
Angerechnet in CH CHF 0.-– CHF 15.-
Einkommenssteuer nach Anrechnung CHF 50.-CHF 5.-
Steuerlast Total CHF 50.- (50%) CHF 35.- (35%)

Es ist theoretisch auch möglich die verbleibenden CHF 15.- direkt von den amerikanischen Steuerbehörde einzufordern doch dies ist mit enormen Aufwand verbunden und lohnt sich nur wenn es um wirklich grosse Beträge geht.

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