Privathaftpflichtversicherung – Keine Pflicht, jedoch unverzichtbar

Die Privathaftpflichtversicherung ist rechtlich gesehen, nicht obligatorisch. Jedoch wird jedem Bürger der Schweiz empfohlen, sich solch eine zuzulegen. Wieso diese zwar nicht Pflicht, jedoch unverzichtbar ist, zeigt diese kurze Übersicht.

Wozu eine Privathaftpflichtversicherung und was deckt sie ab?

Zivilrechtliche Haftung

Jeder Bürger der absichtlich oder unwissentlich, einem anderen Mitbürger Schaden zufügt macht sich haftbar. Somit steht er in der Pflicht, diesen zu entschädigen.

Ebenfalls haftbar ist man wenn zum Beispiel eine Person oder ein Tier, für welches man verantwortlich ist, einer Drittperson Schaden zufügt.

Ein Schaden ist schnell passiert: Der Sohnemann zerbricht beispielsweise beim Fussball spielen das Fenster des Nachbarn, der Blumentopf auf dem Balkon fällt runter und zertrümmert eine Autoscheibe oder man macht die Brille des Kumpels kaputt.

Jeder haftet hierbei nicht nur mit seinem momentanen Gesamtvermögen, sondern auch mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen.

Deshalb ist es wichtig, eine persönliche Haftpflichtversicherung für sich und alle Familienmitglieder abzuschliessen.

Die 4 häufigsten Schadenfälle welche die Privathaftpflichtversicherung abdeckt

Die Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei:

  1. Personen- sowie Sachschäden
  2. Kosten der Schadensverhütung
  3. Verteidigung von ungerechtfertigten Ansprüchen
  4. Aus Personen- oder Sachschäden resultierende Schäden am eigenen Vermögen    

Wer die Privathaftpflichtversicherung abschliesst, sollte darauf achten welche weiteren Absicherungen gewährleistet sind.

So kann beispielsweise die Deckung von Schäden, welchen man durch das Fahren eines fremden Fahrzeuges verursachen könnte, zum Versicherungsschutz hinzugefügt werden. Dies ist nützlich wenn man öfters mit dem Fahrzeug des Kumpels, der Freundin etc. unterwegs ist.

In der Regel ist ein Selbstbehalt von CHF 200.- der Standard. Dieser kann aber, je nach Versicherung, auch reduziert, ausgeschlossen oder erhöht werden. Einige Versicherungen belohnen Ihre Kunden sogar, indem sie den Selbstbehalt kürzen oder gänzlich streichen, wenn diese über einen Zeitraum vom z.B. drei Jahren keinen Schadensfall verursacht haben.

Möchte man sich eine Wohnung mieten, ist man meistens verpflichtet eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern noch keine besteht. Denn nur so ist der Mieter gegen Mieterschäden in der Wohnung abgesichert. Auch hier kann der Selbstbehalt für Mieterschäden im Voraus definiert werden.

Seitdem die Velovignette im Jahr 2012 abgeschafft wurde, laufen alle Schadenfälle welche Velofahrer Drittpersonen zufügen, über die Privathaftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht auch für das Führen von Elektrovelos, sofern die Fahrgeschwindigkeit 25km/h nicht überschreitet.

Was ist durch die Privathaftpflichtversicherung nicht abdeckt?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt nicht: 

  • Schäden oder Verletzungen welche man sich selber oder einer im Haushalt lebenden Person zufügt.
  • Schäden oder Verletzungen, welche sich während der beruflichen Tätigkeit ereignen (diese werden von der Unfallversicherung abgedeckt)
  • Materielle Schäden durch Abnutzung und Verschleiss
  • Schäden oder Verletzungen welche klar vorhersehbar sind oder waren
  • Verluste welche im Zusammenhang mit der Übertragung einer ansteckenden Krankheit entstehen
  • Schäden oder Verletzungen, welche durch eine vorsätzliche Handlung oder Verbrechen entstehen

Ajooda‘s Fazit

Unserer Meinung nach ist die Privathaftpflichtversicherung nur theoretisch nicht Pflicht, denn sie ist aus dem Leben eines jeden Bürgers kaum wegzudenken. In diesem schnelllebigen Zeitalter kann schnell mal was passieren und schon ist die finanzielle Freiheit in Gefahr.

Das schöne bei der Privathaftpflichtversicherung ist, dass viel Schutz für eine vergleichsweise sehr geringe Prämie geboten wird. Mitunter ist dies einer der Gründe wieso niemand auf diesen Versicherungsschutz verzichten möchte.

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