Die Kapitalertragsteuer der Schweiz ist im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, sehr zum Vorteil der Investoren ausgelegt. Im Folgenden wird erklärt wie man diesen Vorteil für sich nutzen kann und was beachtet werden muss damit man überhaupt in den Genuss von steuerfreien Gewinnen kommt.
Kapitalgewinn ist der Gewinn, welchen der Investor erzielt wenn er Aktien zu einem tieferen Preis kauft und zum höheren Preis verkauft. Zum Beispiel kauft man zehn Aktien für je CHF 100.- und verkauft sie später für CHF 200.- je Aktie. Dementsprechend hat man einen Kapitalgewinn von CHF 1‘000.- realisiert.
Kapitalgewinne basieren auf dem Wertzuwachs und zählen erst wenn man verkauft. Solange diese nicht verkauft sind, hat man nicht realisierte Kapitalgewinne.
In diesem Artikel liegt der Fokus auf dem Kapitalgewinn von Aktien. Jedoch gelten für Anleihen genau die gleichen Regeln. Bei den Kapitalgewinnen gibt es keinen Unterschied zwischen Aktien und Anleihen.
Kapitalgewinne gelten nicht nur für den Aktienmarkt. Sie können für alles gelten, was Wertzuwachs erzielt wie zum Beispiel beim Verkauf von Immobilien.
Steuer auf Kapitalgewinne
Während es in den meisten Ländern Steuern auf Kapitalgewinne gibt, ist man in der Schweiz gänzlich davon befreit, sofern einige Kriterien erfüllt sind.
Das heisst, dass Investitionen in den Aktienmarkt zur Wertsteigerung von Aktien oder ETFs sehr effizient sind. So kann ein schlauer Investor sein Geld verdoppeln, ohne einen Rappen an Kapitalertragsteuer in der Schweiz bezahlen zu müssen. Zwar erhöht dieser Wertzuwachs später die Vermögenssteuer, jedoch geschieht dies bei jeder Form von Einkommen.
Das heisst, dass das Einkommen durch Kapitalgewinne eines der wenigen Einkommen ist, welches in der Schweiz nicht doppelt besteuert wird.
Wer keine Steuern auf Kapitalgewinne zahlen muss, kann sich in der Schweiz viel leichter vorzeitig pensionieren lassen. Die meisten Länder lassen Kapitalgewinne besteuern. Und in einigen Ländern ist die Kapitalgewinnsteuer sehr hoch.
Zum Beispiel zahlt ein Investor in Russland 20% Kapitalertragsteuer und in Frankreich sogar knapp 30%.
Die Steuerfreiheit auf die Kapitalertragsteuer in der Schweiz ist jedoch nur privaten Anlegern vorbehalten. Wer sich hingegen als professioneller Anleger qualifiziert, der muss trotzdem eine Kapitalgewinnsteuer zahlen. In diesem Fall werden Ihre Kapitalgewinne zum Einkommen addiert und als solche besteuert.
Status als professioneller Investor
Standardmässig werden Anleger von den Finanzämtern als private Investoren betrachtet. Ein solcher Investor investiert das Geld, welches er auf andere Weise verdient, an der Börse. Das bedeutet, dass er nicht von seinen Investitionen lebt. Er nutzt den Aktienmarkt einfach, um sich was dazu zu verdienen.
Die 5 Kriterien zur Klassifizierung als Privatanleger
Das Bundesfinanzamt verwendet fünf verschiedene Kriterien zur Klassifizierung von Privatanlegern und professionellen Anlegern.
- Privatanleger sollten Wertpapiere mindestens sechs Monate lang halten, bevor sie sie verkaufen.
- Kapitalgewinne von Privatanlegern machen nicht mehr als 50 Prozent ihres Nettoeinkommens aus.
- Das Gesamtvolumen der Transaktionen (Käufe und Verkäufe) eines Privatanlegers macht nicht mehr als das Fünffache des Wertes des Investitionsportfolios zu Beginn des Steuerzeitraums aus.
- Privatanleger investieren mit ihrem eigenen Geld, nicht mit Krediten.
- Privatanleger setzen keine Derivate (insbesondere Optionen) ein, es sei denn, es handelt sich um die Absicherung der Risiken ihrer Wertpapiere.
Wer als Privatanleger alle diese Kriterien mit Ja beantworten kann, für den entfällt die Kapitalertragsteuer in der Schweiz.
Wohingegen ein Anleger als professioneller Investor betrachtet wird sollte er einen der Punkte nicht erfüllen können.
Jedoch sind auch hier Ausnahmen möglich, denn es obliegt dem Finanzamt zu entscheiden welche Klassifizierung man erhält.
Im Grunde genommen benutzen Finanzämter diese Kriterien als Faustregeln. Zu beachten gilt, dass die ersten drei Regeln die wichtigsten sind.
In der Praxis muss man oftmals zwei dieser Regeln verletzen, um als professioneller Anleger zu gelten.
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Wie vermeidet man die Kapitalertragsteuer der Schweiz?
Die erste Regel sollte einfach sein. Denn wer ein langfristiger Investor ist und beispielsweise finanzielle Unabhängigkeit anstrebt, sollte seine Aktien mit der Absicht kaufen, diese auch lange zu halten.
Wer berufstätig ist, bei dem ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein höheres Einkommen durch Arbeit als durch Kapitalgewinne erzielt wird. Daher werden die Kapitalgewinne nicht besteuert.
Die dritte Regel ist einfach zu vermeiden. Wertpapiere einfach halten und nicht versuchen den Markt zu timen. Wer passiv in ETFs investiert, bei dem wird das gesamte Transaktionsvolumen immer viel weniger als das Fünffache des Wertes betragen.
Bricht man nun eine dieser Regeln, bedeutet dies nicht, dass man als professioneller Anleger betrachtet wird. Letztendlich ist es immer noch ein Mensch, der über den Status entscheidet.
Hält man zum Beispiel einige der Wertpapiere nur fünf Monate lang, befolgt aber alle anderen Regeln, gilt man in einigen Kantonen immer noch als Privater Investor.
Wenn Sie Day-Trading betreiben, viele Transaktionen tätigen oder Optionen zum Handel einsetzen, dann macht es Sinn Ihren Anlegerstatus durch ein Tax Ruling (Steuervorbescheid) bestätigen zu lassen.
Wo die Qualifikation als professioneller Investor schnell Mal vorkommen kann, ist im Ruhestand, da man keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht und die Kapitalgewinne über 50% des Einkommens ausmachen können.
Sie wollen 100% sichergehen?
Sie sind sich nicht sicher ob Sie nun die hohe Einkommenssteuer auf Ihre Gewinne bezahlen müssen oder die Kapitalerträge komplett steuerfrei sind?
Durch ein Tax Ruling (Steuervorbescheid) können wir für Sie anhand Ihrer spezifischen Situation eine verbindliche Zusage vom Steueramt erwirken.
So können Sie sich zu 100% sicher sein das Sie keine Steuern bezahlen oder eben verhindern plötzlich als Gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft zu werden.
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