Hausratversicherung: Was sollte beim Abschluss unbedingt beachtet werden?

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Der Abschluss einer Hausratversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen Schäden an den beweglichen Gegenständen seines Haushalts ab. Folgende Schäden und Risiken sind entsprechend in jeder Grundvariante abgesichert:

  • Feuer oder Explosionen
  • Schäden aufgrund eines Austritts von Leitungswasser
  • Einbruchs- oder Raubschäden
  • Unwetterschäden
  • Überspannungsschäden

Bei dieser Grundvariante spricht man auch von einer verbundenen Hausratversicherung, da sie eine ganze Reihe von Risiken abdeckt. Überdies besteht die Möglichkeit, weitere Gegenstände oder Gefahren separat abzusichern.

Ebenfalls ist je nach Kanton in der Schweiz der Abschluss einer Hausratversicherung gegen bestimmte Risiken sogar verbindlich vorgeschrieben. Zum Beispiel muss dies in Nidwalden und Waadt über die kantonale Feuerversicherung geschehen.

Was ist durch eine Hausratversicherung abgedeckt?

Im Schadensfall ersetzt eine Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Hausrates. Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man die Aufwendungen für den Neukauf gleichwertiger Artikel in gleicher Qualität.

Im Einzelfall erstattet die Hausratversicherung dementsprechend die Reparaturkosten oder leistet in Höhe der Wertminderung. Dies betrifft Gegenstände, die anschliessend noch in vollem Umfang nutzbar wären.

Die versicherten Gegenstände dürfen nicht fest mit der Wohnung oder dem Haus verbaut sein und müssen ebenfalls der privaten Nutzung unterliegen. Es darf sich auch um gemieteten oder geleasten Hausrat handeln. Folgende Gegenstände sind im Versicherungsschutz enthalten:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände
  • Bekleidung
  • Schmuck und Bargeld bis zu einem festgelegten Höchstbetrag

Eine Einbauküche oder verlegte Bodenbeläge gehören dann zum Haushalt, wenn der Einbau dieser Einrichtungen durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgte und dementsprechend beim Auszug eine Entfernung möglich ist.

Darüber hinaus übernimmt die Hausratversicherung auch Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schadensfall entstehen. Hierzu zählen in der Regel folgende Aufwendungen:

  • Aufräumarbeiten und Entsorgungskosten
  • Notverglasungskosten
  • Kosten für das Auswechseln von Türschlössern
  • Hotelübernachtungen
  • Kosten für Transport und Lagerung des Eigentums

Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Hausratversicherung sein?

Die Deckungssumme bezeichnet den Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadensfall erstattet. Wenn diese Deckungssumme nicht dem Wert des Haushaltes entspricht, ist von einer Unterversicherung die Rede. Folglich besteht die Gefahr, dass im Schadenfall die Versicherung für entstandene Schäden nur anteilig aufkommt.

Zur Ermittlung der Höhe der erforderlichen Deckungssumme ist der Wert der Einrichtung zu addieren. Dazu zählen Gegenstände in Schränken und Schubladen genauso wie Schmuck oder andere Wertsachen.

Der Wert entspricht nicht zwangsläufig dem Kaufpreis, sondern dem aktuellen Wiederbeschaffungspreis. Dieser kann höher, aber – beispielsweise bei technischen Geräten – auch niedriger sein.

Um den Aufwand der Wertermittlung zu umgehen, bieten deshalb viele Versicherungen eine Berechnung der Versicherungssumme anhand der vorhandenen Quadratmeter an. Entsprechend sieht der Vertrag in diesem Fall einen pauschalen Beitrag pro Quadratmeter vor.

Wenn sich der Versicherte für die pauschale Ermittlung entscheidet, ersetzt das Institut im Schadensfall den entstandenen Schaden ohne Abzug. Da die Prüfung einer Unterversicherung entfällt, spricht man bei dieser Variante von einem Unterversicherungsverzicht.

Infolgedessen ist in regelmässigen Abständen zu überprüfen, ob die Deckungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrates entspricht. Beispielsweise ergeben sich Änderungen nach dem Kauf neuer Möbel oder der Gründung eines gemeinsamen Haushaltes.

Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz des Hausrates beschränkt sich nicht nur auf die Wohnung oder auf das Haus. Darüber hinaus umfasst er auch Gegenstände, die in Garagen, Kellern oder Anbauten lagern oder sich auf Terrassen befinden.

Je nachdem, ob eine Aussenversicherung zum abgeschlossenen Vertrag gehört, ist auf Reisen mitgeführter Besitz ebenfalls geschützt. Beispielsweise betrifft dies Diebstahl aus einem Hotelzimmer. In der Regel beschränkt sich der Versicherungsschutz auf einen festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme.

Je nach Anbieter umfasst der Vertrag zusätzliche Leistungen, beispielsweise eine Kostenerstattung für psychologische Beratung nach einem Einbruch.

Um welche Risiken lässt sich eine Hausratversicherung erweitern?

Je nach individuellen Verhältnissen kann es sinnvoll sein, die Hausratversicherung durch weitere Bausteine zu ergänzen. Zum Beispiel bieten die Versicherer für die Absicherung von Möbelglas oder einem Wintergarten eine Glasversicherung an. Zum Schutz eines hochwertigen Fahrrades besteht die Möglichkeit, eine Fahrradversicherung abzuschliessen.

Ebenso lässt sich eine Hausratversicherung zusätzlich um Elementarschäden erweitern. Während die Hausratversicherung Schäden durch Stürme, Hagel und Gewitter abdeckt, handelt es sich bei Elementarschäden um Naturereignisse, die nur in bestimmen Regionen vorkommen:

  • Lawinen und Erdrutsche
  • Hochwasser und Sturmfluten
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche

Die Kosten für die Abdeckung von Elementarschäden hängen stark vom Wohnort ab. Folglich ist es für Bewohner von Risikogebieten oft nicht möglich, sich gegen solche Schäden zu versichern. Darüber hinaus leisten manche Anbieter im Schadensfall auch nur, wenn besonderen Schutzvorkehrungen getroffen wurden.

Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Kunstgegenstände sind in vielen Fällen nur bis zu einem Wert von CHF 1’000.- bis CHF 2’000.- versichert. Manche Verträge sehen auch die Beschränkung auf einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme vor. Allerdings gilt diese Einschränkung bei vielen Anbietern nicht, wenn der Versicherte Schmuck bei sich trägt oder Wertsachen in einem vertraglich definierten Tresor lagert.

«Wenn teure Wertsachen zuhause aufbewahrt werden, dann empfiehlt sich eine Erhöhung der Versicherungssumme oder der Abschluss einer ergänzenden Wertsachenversicherung.»

Welche Schäden sind nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt?

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Bestandteile eines Gebäudes. Wenn diese betroffen sind, handelt es sich bei gemietetem Wohnraum um Mietsachschäden, die durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Folglich bieten viele Versicherungen auch eine Kombination aus Hausrat- und Privathaftpflicht an.

Je nach Police sind Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden sind, nicht im Leistungsumfang enthalten. Ein weiteres Ausschlusskriterium sind Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind.

Ebenfalls übernehmen viele Anbieter keine Kosten für Schäden als als Folge eines Diebstahls, wenn keine Gewalt im Spiel war und kein Einbruch vorliegt. Beispiele sind dementsprechend Trickdiebstähle oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit einem Trickbetrug.

Auch der Ersatz verlorener oder verlegter Gegenstände zählt im Normalfall nicht zum Leistungskatalog. Allerdings bieten manche Anbieter erweiterte Policen an, die auch Diebstähle aus Krankenzimmern oder Umkleidekabinen umfassen.

Was ist beim Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten?

Die Höhe des Beitrages orientiert sich an der Wohnfläche, dem Wohnort und dem Umfang des Versicherungsschutzes. Bei Abschluss einer Hausratversicherung gilt es zuvor abzuklären, ob im Vertrag alle Mitglieder des Haushaltes berücksichtigt sind.

Dies bezieht sich beispielsweise auf WG-Mitglieder, Lebenspartner oder Kinder, die vorübergehend ausserhalb des Haushaltes leben.

Je nach Vertrag kann im Gegenzug zu einem niedrigeren Beitrag ein Selbstbehalt vereinbart werden. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Summe von mehreren Hundert Franken pro Schadensfall, die der Versicherte selbst übernimmt.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Einen bevorstehenden Umzug sollte man rechtzeitig seiner Hausratversicherung melden, sodass diese den Versicherungsschutz an die neuen Umstände anpassen kann.

Die meisten Tarife sehen vor, dass während eines Wohnungswechsels für einen befristeten Zeitraum beide Haushalte geschützt sind. Wohingegen für die Absicherung einer dauerhaften Zweit- oder Ferienwohnung der Abschluss einer separaten Police nötig ist.

Wenn zwei Personen zusammenziehen, ist oft nur noch eine Hausratversicherung erforderlich. In diesem Fall besteht oft die Möglichkeit, dass der verbleibende Anbieter der anderen Versicherung ein Freigabegesuch zustellt. Dies ermöglicht die Aufhebung des nicht mehr benötigten Vertrages zum Ende des Versicherungsjahres.

Achtung: Während des Transportes besteht für das Umzugsgut kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. Hierfür wäre der Abschluss einer Transportversicherung erforderlich.

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