Einkommenssteuer Schweiz 2023

Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz von allen natürlichen Personen erhoben. Besteuerungsgrundlage für die Einkommenssteuer, in der Steuererklärung, ist das gesamte Einkommen einer Person.

Wie in den meisten anderen Ländern unterliegt auch die Schweizerische Einkommenssteuer einer sogenannten Steuerprogression. Sprich, je mehr Sie verdienen desto mehr Steuern zahlen Sie in Prozent.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine landesweit einheitliche Einkommenssteuer. Sie wird nämlich an drei getrennten Stellen erhoben:

  • Bund
  • Kanton
  • Gemeinde

Somit hat jeder Kanton ein eigenes Steuergesetz und eigene Abzüge.

Schweiz als Steuerparadies?

Trotz der dreifachen einkommenssteuerlichen Belastung natürlicher Personen, wird die Schweiz im internationalen Vergleich oft als Steuerparadies angesehen. Grund dafür ist, dass viele der Schweizer Kantone und Gemeinden untereinander einen harten Steuerwettbewerb austragen.

Sie bemühen sich, mit niedrigen Einkommenssteuersätzen gezielt neue und vor allem wohlhabende Bürger aus anderen Teilen der Schweiz und aus dem Ausland anzulocken.

International bekannt ist diesbezüglich der Kanton Zug, wo die Einkommenssteuer oftmals im niedrigen einstelligen Bereich liegt. Die Einkommenssteuerbelastung in den grösseren Schweizer Städten wie Zürich, Basel, Bern und Genf liegt für die meisten Bürger über dem landesweiten Durchschnitt.

Einkommenssteuersätze Schweiz 2023

Einkommenssteuersaetze-Schweiz-2023-ajooda AG
Quelle: KPMG Schweiz

Besonderheiten der Einkommenssteuer in der Schweiz

Personen, die zwar in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, dort jedoch nicht erwerbstätig sind, zahlen die Einkommenssteuer nicht auf Grundlage des tatsächlich erzielten Einkommens. Der Berechnung der Einkommenssteuer dient hierbei eine pauschale Schätzung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz.

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, in denen die Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das zuständige Steueramt abgeführt wird, sind natürliche Personen in der Schweiz selbst für die Erklärung ihrer Einkommenssteuer verantwortlich (Gilt für Bürger mit Schweizer Pass und Niederlassungsbewilligung C).

Bei Personen mit der Aufenthaltsbewilligung B, wird Quellensteuer abgezogen. Es sei denn die Person verdient mehr als CHF 120’000 Brutto pro Jahr, dann ist Sie zur Ausfüllung der Steuererklärung verpflichtet.

Ebenfalls kann eine Person mit der Aufenthaltsbewilligung B freiwillig entscheiden ordentlich veranlagt zu werden, indem Sie das NOV Formular ausfüllt (Nachträgliche ordentliche Veranlagung). Dies ist vorallem lohnenswert wenn Sie beispielsweise einen langen Arbeitsweg oder eine Säule 3a haben.

Vermögenssteuer in der Schweiz

Wie bereits oben erwähnt, ist die Schweiz punkto Einkommenssteuer ein Steuerparadies. Was die Vermögenssteuer angeht, wird die Schweiz dem Ruf des Steuerparadies jedoch nicht gerecht.

Während in fast allen Ländern Europas die Vermögenssteuer abgeschafft wurde, wird in sie in Frankreich, Norwegen, Spanien und eben auch der Schweiz weiterhin erhoben.

Wie bei der Einkommenssteuer findet eine Verrechnung statt, sprich es wird bei der Vermögenssteuer das Reinvermögen genommen und davon alle Schulden (Kredite, Hypotheken, etc.) abgezogen. Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände und Leasing zählen nicht zum Vermögen. Stichtag ist der 31. Dezember.

Es wird zwischen 2 Kategorien von Vermögen unterschieden:

Bewegliches Vermögen

Schmuck, Wertschriften (Aktien, Anleihen, Kryptowährungen), Forderungen, immaterielle Güterrechte (Patente), Beteiligungen.

Unbewegliches Vermögen

Landstücke, Häuser, Wohnungen, Garagen & Aussenparkplätze

Wie hoch ist die Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist kantonal geregelt und wird unabhängig vom Einkommen berechnet.

Es gibt Freibeträge, sprich unterhalb dieser Freibeträge wird keine Vermögenssteuer fällig. Diese Freibeträge sind in jedem Kanton verschieden.

Der Vermögenssteuer Freibetrag Zürich beträgt beispielsweise CHF 77’000 und in Luzern liegt dieser Beitrag bei CHF 62’500 (jeweils für Einzelpersonen).

Die Vermögenssteuer ist abgestuft je nachdem wie hoch das Vermögen ist, wobei es eine Limite gibt wie hoch das der Prozentsatz geht. Die Vermögenssteuer liegt zwischen 0.05% (Minimalwert für Zug und Schwyz) und1% (Maximalwert Neuchatel und Genf).

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