Die Arbeitslosenversicherung (ALV) der Schweiz

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Werden Sie arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung sofern Sie mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten in der Schweiz gearbeitet haben.

Erfahren Sie hier, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um diese zu erhalten.

Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz:

Die Arbeitslosenversicherung der Schweiz eine obligatorische Sozialversicherung, die Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung bietet. Sie wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

Der Beitragssatz beträgt 2,2% des Bruttolohns, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte tragen.

Personen, die mehr als CHF 148’200 pro Jahr verdienen, müssen zusätzlich einen Solidaritätsbeitrag von 1% auf den Lohnanteil über dieser Grenze zahlen.

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld in der Schweiz zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen arbeitslos sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.
  • Sie müssen in der Schweiz wohnen.
  • Sie müssen die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt haben (mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosmeldung).
  • Sie müssen aktiv nach Arbeit suchen und bereit sein, eine zumutbare Stelle anzunehmen.

Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse und beim RAV

Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden oder bereits arbeitslos sind, sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitslosenkasse und beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden.

Die Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, um Leistungseinbussen zu vermeiden. Beim RAV müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit anmelden.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld, das sich nach Ihrem versicherten Verdienst und Ihrem Zivilstand berechnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 70% des versicherten Verdienstes.

Bei Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern oder einem versicherten Verdienst von weniger als CHF 4’350 pro Monat beträgt das Arbeitslosengeld 80%.

Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt von Ihrem Alter und Ihrer Beitragsdauer ab. Im Allgemeinen beträgt die maximale Bezugsdauer 400 Taggelder (ungefähr 18 Monate) bei einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten.

Bei älteren Versicherten oder längerer Beitragsdauer kann die maximale Bezugsdauer bis zu 520 Taggelder betragen.

Pflichten als Arbeitsloser

Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie bestimmte Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört die aktive Arbeitssuche, die Teilnahme an von RAV organisierten Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sowie die Dokumentation Ihrer Bemühungen.

Sie müssen regelmäßig bei Ihrem RAV-Berater vorsprechen und sich an die vereinbarten Termine halten. Zudem sind Sie verpflichtet, zumutbare Stellenangebote anzunehmen.

Kürzungen und Sanktionen

Es ist wichtig, die Vorgaben und Pflichten der Arbeitslosenversicherung zu beachten, da bei Verstößen Kürzungen oder Sanktionen drohen.

Beispielsweise kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden, wenn Sie sich verspätet bei der Arbeitslosenkasse oder beim RAV anmelden, unzureichend nach Arbeit suchen oder eine zumutbare Stelle ablehnen.

Insolvenzentschädigung

Falls Ihr Arbeitgeber insolvent wird und Ihnen den Lohn nicht zahlen kann, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Insolvenzentschädigung. Diese wird von der Arbeitslosenversicherung gezahlt und deckt Lohnforderungen für maximal vier Monate.

Um Insolvenzentschädigung zu beantragen, müssen Sie sich bei der zuständigen Arbeitslosenkasse melden und die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Kurzarbeitsentschädigung

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten (wie z.B. Covid-Phase im 2020 und 2021) kann Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen, um Entlassungen zu vermeiden. Die Arbeitslosenversicherung zahlt in diesem Fall Kurzarbeitsentschädigung, die einen Teil des Lohnausfalls abdeckt.

Die Höhe der Kurzarbeitsentschädigung beträgt in der Regel 80% des entfallenden Arbeitsverdienstes.

Fazit

Die Arbeitslosenversicherung der Schweiz bietet finanzielle Unterstützung, wenn Sie arbeitslos werden oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Um die Leistungen der ALV in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, die Voraussetzungen zu erfüllen und sich rechtzeitig bei der Arbeitslosenkasse und beim RAV anzumelden.

Achten Sie darauf, Ihre Pflichten als Arbeitsloser zu erfüllen, um Kürzungen oder Sanktionen zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich an die zuständige Arbeitslosenkasse und das RAV zu wenden.

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