Wie hoch ist meine AHV Rente?

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Wie viel Rente erhalte ich und wie hoch ist die maximale AHV Rente?

Die maximale AHV Rente für Einzelpersonen beträgt ab Jahr 2023 CHF 2’450.- pro Monat und CHF 29’400.- pro Jahr.

Diese AHV Maximalrente können Sie nur beanspruchen wenn Sie während 44 Beitragsjahren einbezahlt (Frauen: 43 Jahre) und ein durchschnittliches AHV Einkommen von CHF 88’200.- hatten.

Fehlen Beitragsjahre aufgrund von spätem Zuzug in die Schweiz, Arbeitslosigkeit wo kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld bestand (ausgesteuert) oder Auslandsaufenthalten, wird die Rente um je 2.27% pro fehlendes Beitragsjahr gekürzt.

AHV Rente Berechnung

Das nicht jeder ein durchschnittliches AHV von CHF 88‘200.- aufweisen kann ist auch logisch. Dementsprechend wird die AHV Rente gemäss der AHV Rente Tabelle (Skala 44) verringert.

Die AHV Minimalrente beträgt CHF 1’225.- für jene welche aufgrund tiefen Löhnen wenig AHV Beiträge geleistet haben und ein Durchschnittseinkommen von weniger als CHF 14‘700.- ohne Beitragslücke aufweisen.

Zum Jahreseinkommen werden immer noch die entsprechenden Erziehungs- & Betreuungsgutschriften addiert.

Dies vor allem damit der Ehepartner welcher aufgrund der Kinder zuhause bleiben musste, nicht zu kurz kommt.

Trotzdem erhalten die meisten nicht mal annähernd die maximale AHV Rente.

Dazu kommt noch das viele Hausfrauen und Teilzeitbeschäftigte aufgrund Ihres tiefen Arbeitspensums auch eine sehr tiefe bis gar keine BVG Rente erhalten werden.

Deshalb empfiehlt es sich eine individuelle Vorsorge mit der 3. Säule damit man am Ende nicht leer ausgeht.

Wie viel Rente erhalten Ehepaare?

Die AHV Rente für Konkubinat Paare beträgt max. CHF 4’900.- pro Monat, wenn beide Partner Anspruch auf eine Höchstrente haben.

Die AHV Rente für Ehepaare beträgt jedoch nur max. 150% der maximalen AHV Einzelrente von CHF 2‘450.-. Also liegt die maximale AHV Rente für Ehepaare bei 3‘675.-.

Übersteigt die Summe der beiden Renten die Grenze, wird die Rente entsprechend gekürzt.

Die Altersrente des ersten Ehegatten wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Jahreslohns und der Gutschriften berechnet.

Wenn der zweite Ehegatte in Rente geht, wird das Einkommen während der Ehedauer geteilt. Das heißt, die Hälfte wird dem Paar gutgeschrieben.

Da das Arbeitseinkommen oft ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt ist, erhalten viele Rentner bis zur Pensionierung ihrer Ehefrauen eine maximale persönliche Rente.

Andererseits erhalten Rentnerinnen in der Regel nur eine minimale AHV Rente, bis ihr Ehemann in Rente geht.

Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich nicht mehr da bin?

Beim Tod eines der Ehepartner findet eine neue Berechnung der AHV Rente statt.

Der überlebende Partner erhält die Altersrente als Alleinstehender, der Witwen- bzw. Witwerzuschlag beträgt jedoch 20 %.

Trotzdem erhalten Witwen und Witwer mit diesem Zusatz eine monatliche Rente von bis zu CHF 2’450.-

Eine Witwe, die auch die Voraussetzungen für eine Hinterlassenen Rente erfüllt, erhält den höheren Betrag der beiden Renten.

AHV Renten Tabelle

AHV Renten Tabelle Ledig

Durchschnittliches Jahreseinkommen (CHF)AHV Rente Ledig (CHF)Zusatzrente für Kinder (CHF)Witwenrente + Waisenrente (Bsp. bei 1 Kind) (CHF)
14’7001’2253681’470
22’0501’3844151’661
29’4001’5444631’852
36’7501’7035112’043
44’1001’8625592’234
51’4501’9605882’352
58’8002’0586172’450
66’1502’1566472’450
73’5002’2546762’450
80’8502’3527062’450
88’2002’4507352’450
Skala 44 ab 2023

AHV Renten Tabelle Ehepaar

Bei Ehepaaren ist die Rente pro Einzelperson genau gleich wie bei ledigen aufgebaut und wird erst ab dem Erreichen der 150% der maximalen AHV Einzelrente von CHF 2’450.-, sprich bei CHF 3’675.- gekürzt, sobald beide Ehepartner in Rente sind.

Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Wenn die Rente zum Leben nicht ausreicht, ergibt sich Anspruch auf AHV Ergänzungsleistungen.

Ergänzungsleistungen gibt es in 2 Formen:

  • Geld bei zu wenig Einkommen
  • Krankheits- & behinderungsbedingte Auslagen werden bezahlt

Habe ich Anspruch auf Hilflosenentschädigung?

Ja. Solange der Rentner nachweislich pflegebedürftig ist, hat er Anspruch auf AHV Hilflosenentschädigung in Höhe von CHF 239.- bis CHF 956.- pro Monat je nach Schweregrad.

Nicht zu verwechseln ist die Hilflosenentschädigung der AHV mit der Hilflosenentschädigung der IV. Dort gelten andere Beiträge.

Muss ich mich selber für meine AHV Rente anmelden?

Mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters kommt die Rente nicht automatisch!

Damit Ihre erste Rente fristgerecht ausbezahlt wird, müssen Sie Ihre AHV Altersrente bei der AHV Ausgleichskasse anmelden.

Am besten sollten Sie 6 Monate vor der Pensionierung Ihre AHV Rente anmelden.

Kann ich Beitragslücken schliessen?

Die Gesamtbeitragszeit beträgt 44 Jahre für Männer und 43 Jahre für Frauen.

Die Lücke entsteht beispielsweise, wenn jemand nicht immer in der Schweiz arbeitet oder zumindest während des Studienjahres nicht den AHV-Mindestbeitrag einzahlt.

Geschuldete AHV Beiträge können maximal 5 Jahre rückwirkend einbezahlt werden. Der AHV Mindestbeitrag 2023 beträgt CHF 514.- pro Jahr.

Sie können Ihre Beitragslücke auch mit Ihren Jugendjahren schliessen. Was sind Jugendjahre?

Wenn Sie von Ihrem 18-21 Lebensjahr AHV Beiträge geleistet haben indem Sie z.B. Lehrling waren, dann können Sie diese Jahre anrechnen lassen um Lücken zu schliessen.

Lohnt sich ein Vorbezug der AHV Rente?

Die AHV Rente kann ein bis zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.

Pro Jahr Vorbezug wird die Rente jedoch um 6.8% gekürzt, maximal also 13.6%.

Jeder muss selber wissen ob er auf diesen Teil verzichten möchte oder kann.

Je nach Gesundheitszustand und Lebenserwartung kann es sich trotzdem lohnen früher in die Pension zu ziehen und den Ruhestand zu geniessen.

AHV Rente aufschieben – Welche Vorteile habe ich dadurch?

Wer noch fit ist und noch weiterarbeiten möchte oder kann, kann selbstverständlich seine AHV Rente aufschieben lassen.

Der Aufschub muss min. 12 Monate und darf max. 5 Jahre betragen.

Je nach Aufschub erhöht sich die Rente dementsprechend:

AHV Rente aufschieben ajooda

Muss ich bei Frühpensionierung trotzdem AHV Beiträge leisten?

Ja, denn die AHV Beitragspflicht gilt bis zum ordentlichen Rentenalter. 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen.

Die Höhe der AHV Beiträge wird folgendermassen berechnet:

Jährliches Renteneinkommen x 20 + Reinvermögen

Ist die Summe davon weniger als CHF 300‘000.-, dann muss nur der AHV Mindestbeitrag von CHF 514.- pro Jahr entrichtet werden.

Der AHV Maximalbeitrag liegt bei CHF 25‘150.- und müsste erst entrichtet werden wenn die Summe oben mehr als 8 Mio. ergibt.

Ich beziehe AHV Rente und arbeite nebenbei. Muss ich trotzdem AHV Beiträge leisten?

Ja. Beiträge für AHV, IV und EO müssen trotzdem noch geleistet werden. Der Beitrag für ALV entfällt jedoch.

Es gilt jedoch ein Freibetrag von CHF 1‘400.- pro Monat. Heisst also wer weniger verdient, muss keine AHV Abzüge machen.

Wer mehr verdient, muss nur AHV Abzüge auf den Betrag leisten, welcher über dem monatlichen Freibetrag liegt.

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