Die 5 Irrtümer der AHV

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1. Wenn ich nichterwerbstätig bin muss ich keine AHV Beiträge bezahlen

Nichterwerbstätige, Selbständigerwerbende als auch Unselbständigerwerbende sind bis zum Erreichen der AHV Rente, in der AHV Pflicht.

Nichterwerbstätige müssen sich selber bei der AHV anmelden und die Beiträge bezahlen. Der Minimalbeitrag der AHV liegt 2021 bei CHF 503.-. Diese Beiträge sind immerhin in der Steuererklärung abziehbar.

Wer gilt als nicht erwerbstätig mit AHV Pflicht?

Darunter finden sich beispielsweise Studenten, Bezüger von IV-Renten, Frühpensionierte und ausgesteuerte Arbeitslose.

Nicht beitragspflichtig sind nicht erwerbstätige wenn dessen Ehepartner erwerbstätig ist und jährlich min. das doppelte des minimalen AHV Beitrages einzahlt, sprich CHF 1‘006.-

2. Ehepaare und Konkubinatspaare sind in den Augen der AHV genau gleich

Falsch. Beim Ehepaar und der eingetragenen Partnerschaft ist die AHV-Rente bei 150% plafoniert. Das heisst das die Rente des Mannes und der Frau zusammengerechnet, durch 2 geteilt und mal 1.5 gerechnet wird. Jedoch ist bereits bei CHF 3585.-/Monat Schluss.

Bei Konkubinatspaaren findet die Auszahlung der AHV Rente separat statt und es kommt somit zu keiner Plafonierung aufgrund des Partners.

3. Beitragslücken in der AHV sind nicht so schlimm

Beitragslücken führen zu lebenslangen Kürzungen der Rente von jeweils 2.27% je fehlendes Beitragsjahr.

Die volle AHV Rente erhält wer während 44 Jahren bzw. 43 Jahren bei Frauen, Beiträge in die AHV einbezahlt hat. Dies ist durch die sogenannte Skala 44 definiert. Wenn du unsicher bist wie viel Rente du erhalten wirst, kannst du bei uns deine Rente kostenlos ausrechnen lassen.

Du kannst maximal für 5 Jahre rückwirkend AHV Nachzahlungen vornehmen um so die AHV Lücken zu schliessen. Wer als Schweizer Bürger zB 4 Jahre im Ausland lebte und keine Beiträge zahlte, kann dies also Rückwirkend tun.

Ausserdem hat jeder der in seinem 18., 19. und  20. Lebensjahr erwerbstätig war zB Lehrstelle, das Recht diese Jugendjahre ebenfalls anrechnen zu lassen. Studenten haben hier den Nachteil dass Sie dies nicht tun können, denn Sie sind erst ab Vollendung des 20. Altersjahres AHV Pflichtig.

Alle Beiträge während deiner Arbeitskarriere sind im Individuellen Konto (IK) hinterlegt. Du kannst jederzeit kostenlos einen solchen IK Auszug anfordern, um zu sehen ob dein Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist.

4. Die AHV Rente muss ich mit 65 bzw. mit 64 Jahren beziehen

Du kannst dich max. 2 Jahre vorpensionieren lassen. Pro Jahr Vorpensionierung wird die deine Rente jedoch um 6.8% gekürzt.

Wer sich fit fühlt und noch weiter arbeiten will, kann oder muss, hat die Möglichkeit seine Rente um max. 5 Jahre aufzuschieben, mittels der sogenannten Aufschubserklärung. Die Aufschubserklärung muss spätestens 1 Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters eingereicht werden, sonst wird die AHV Rente rückwirkend ausbezahlt.

Für den Aufschub erhält man je nach Aufschubdauer einen gewissen Prozentsatz an höherer Rente zwischen 5.2% (1 Jahr) – 31.5% (5 Jahre).

5. Meine AHV Rente wird automatisch ausbezahlt sobald ich das Rentenalter erreiche

Das ordentliche Rentenalter für Männer beträgt 65 Jahre und für Frauen momentan 64 Jahre. Auch wenn die AHV deinen Geburtstag kennt, wird diese nicht automatisch ausbezahlt.

Du musst dich immer zuerst zur AHV Rente anmelden. Die AHV ist eine Versicherung und wie bei jeder Versicherung ist der Versicherungsnehmer in der Holschuld.

Somit muss jedes versicherte Ereignis wie Alter, Tod, Invalidität, der AHV gemeldet werden. Die Bearbeitung solch eines Antrages dauert erfahrungsgemäss ca. 3-4 Monate. Wir empfehlen ca. 6 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters dies der AHV-Ausgleichskasse zu melden.

Anspruch auf die AHV Altersrente hat man ab dem 1. Tag des Folgemonats nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters.

Hat man vergessen die AHV Rente im Voraus anzumelden, wird selbstverständlich einfach die Rente rückwirkend überwiesen.


Irrtümer bei der AHV gibt es leider immer noch sehr viele. Diese sind nur einige davon. An welche von diesen Mythen hast du selber auch geglaubt? Welche Aussagen zur AHV oder eventuell auch zur BVG bei denen du dir selber noch unsicher bist?

Sollte irgendetwas unklar sein kannst du uns jederzeit anschreiben.

Wir klären deine Fragen gerne auf und verschaffen dir Klarheit.

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