{"id":956,"date":"2020-07-13T19:35:30","date_gmt":"2020-07-13T18:35:30","guid":{"rendered":"https:\/\/ajooda.ch\/?p=956"},"modified":"2023-06-21T14:14:16","modified_gmt":"2023-06-21T12:14:16","slug":"unfallversicherung-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/unfallversicherung-schweiz\/","title":{"rendered":"Unfallversicherung \u2013 Diesen Fehler vermeiden und 10% Krankenkassenpr\u00e4mie sparen"},"content":{"rendered":"\n

Ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch?<\/h2>\n\n\n\n

Jede in der Schweiz besch\u00e4ftigte Person, wird durch das Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung<\/strong> (UVG), obligatorisch gegen Berufsunf\u00e4lle versichert. Des Weiteren ist jeder der mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber besch\u00e4ftigt ist, auch obligatorisch gegen Nichtberufsunf\u00e4lle (NBU) versichert.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Krankenversicherung vs Unfallversicherung<\/h2>\n\n\n\n

Grunds\u00e4tzlich wird in der Schweiz zwischen Krankheit und Unfall unterschieden.<\/p>\n\n\n\n

Dabei deckt die Krankenversicherung nur Krankheiten und Verletzungen ab, welche in Folge einer Krankheit entstehen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Denn als Unf\u00e4lle gelten jene Verletzungen, die durch \u00e4ussere Umst\u00e4nde entstanden sind, wie z.B. ein Blumentopf vom Balkon der auf den Kopf f\u00e4llt oder ein Sturz von der Leiter. Diese sind dementsprechend durch die Unfallversicherung gedeckt.<\/p>\n\n\n\n

Zwei Arten der Unfallversicherung<\/h2>\n\n\n\n
    \n
  1. Berufsunfallversicherung<\/li>\n\n\n\n
  2. Unfallversicherung durch die Krankenkasse<\/a><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    Wie oben erw\u00e4hnt ist die Unfallversicherung in der Schweiz obligatorisch. Ob Unf\u00e4lle jedoch von der obligatorischen Krankenversicherung oder von der obligatorischen Unfallversicherung des jeweiligen Arbeitgebers gedeckt sind, h\u00e4ngt davon ab, ob man erwerbst\u00e4tig ist oder nicht.<\/p>\n\n\n\n

    Berufsunfallversicherung<\/h3>\n\n\n\n

    Wer bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt ist, kann\nunbesorgt sein. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Berufsunfallversicherung\n(BUV) f\u00fcr seine Arbeitnehmer abzuschliessen.<\/p>\n\n\n\n

    Denn diese deckt die Kosten f\u00fcr die medizinische Versorgung bei Arbeitsunf\u00e4llen und berufsbedingten Gesundheitsgefahren. Ausserdem \u00fcbernimmt der Arbeitgeber die Pr\u00e4mien der Arbeitsunfallversicherung.<\/p>\n\n\n\n

    Sofern man mindestens acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber besch\u00e4ftigt ist, ist man auch gegen Nichtberufsunf\u00e4lle (NBU)<\/a> versichert. Jedoch muss man diese Pr\u00e4mie selber bezahlen, bzw. wird diese direkt vom Lohn abgezogen.<\/p>\n\n\n\n

    Automatisch in der Unfallversicherung untergebracht sind:<\/h4>\n\n\n\n