{"id":745,"date":"2020-06-25T15:54:00","date_gmt":"2020-06-25T14:54:00","guid":{"rendered":"https:\/\/ajooda.ch\/?p=745"},"modified":"2023-09-27T13:38:03","modified_gmt":"2023-09-27T11:38:03","slug":"steuererklaerung-ausfuellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/steuererklaerung-ausfuellen\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen – Jetzt in 6 Min. erledigt, komplett online mit ajooda"},"content":{"rendered":"\n

Die Steuererkl\u00e4rung ist f\u00fcr viele eine j\u00e4hrlich unwillkommene Angelegenheit. Es dauert einfach zu lange sich durch das Steuerprogramm zu k\u00e4mpfen und alle Abz\u00fcge an der richtigen Stelle anzugeben.<\/p>\n\n\n\n

Wenn Sie lieber einen erfahrenen Experten Ihre Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen lassen m\u00f6chten, dann sind Sie bei uns genau richtig. \u00dcber 2’000 Personen vertrauen j\u00e4hrlich auf die Steuerexpertise der ajooda AG.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr Sie ist der Prozess dabei ganz einfach. Nutzen Sie unser vereinfachtes Steuerformular und laden Sie die Dokumente hoch. Es dauert nur 6 Minuten.<\/p>\n\n\n\n

Mehr brauchen Sie nicht zu tun. Kein Ausdrucken, keine Signatur notwendig.<\/p>\n\n\n\n

Wir pr\u00fcfen ob alle Dokumente vorhanden sind und reichen die Steuererkl\u00e4rung innerhalb weniger Tage mit den maximalen Abz\u00fcgen direkt beim Steueramt f\u00fcr Sie ein.<\/p>\n\n\n\n

Im Anschluss erhalten Sie eine Kopie der Steuererkl\u00e4rung und die Einreichungsbest\u00e4tigung per E-Mail. Der Online-Steuererkl\u00e4rungsservice von ajooda.ch ist in 21 Kantonen verf\u00fcgbar!<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Lesen Sie hier was unsere Kunden \u00fcber unseren Steuerservice sagen und wieso sie so zufrieden sind.<\/a><\/p>\n\n\n\n

\"Steuererklaerung-Preise-ajooda-AG\"<\/figure>\n\n\n\n
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Jetzt Steuererkl\u00e4rung in 6 Min erledigen!<\/strong><\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

Quellensteuer oder Steuererkl\u00e4rung. Was lohnt sich mehr?<\/h2>\n\n\n\n

Ausl\u00e4ndische Personen, ohne Ausweis C, welche f\u00fcr Schweizer Arbeitgeber t\u00e4tig sind, unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht diese Steuer direkt vom Lohn ab und liefert sie an die Steuerbeh\u00f6rde. Ausl\u00e4ndische B\u00fcrger mit Wohnsitz in der Schweiz mit Ausweis C, m\u00fcssen ganz normal Ihre Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen<\/a> und Ihr Einkommen sowie Verm\u00f6gen deklarieren.<\/p>\n\n\n\n

Die Quellensteuer wird vom Schweizer Arbeitgeber monatlich erhoben und umfasst die Einkommenssteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.<\/p>\n\n\n\n

Der Lohnsteuersatz ist in sogenannte Tarife unterteilt und ber\u00fccksichtigt hierbei Zivilstand (ledig, verheiratet oder eingetragene Partnerschaft), den Besch\u00e4ftigungsstatus des Partners, unterhaltsberechtigte Kinder, Religionszugeh\u00f6rigkeit sowie bestimmte pauschale Steuerabz\u00fcge<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

Diese im voraus bezahlte Quellensteuer ist definitiv, es sei denn Sie f\u00fcllen im n\u00e4chsten Jahr die Steuererkl\u00e4rung aus und beanspruchen die Abz\u00fcge f\u00fcr Arbeitsweg, Verpflegung, S\u00e4ule 3a, Alimente etc.<\/p>\n\n\n\n

Dann wird Ihnen die Differenz von der Quellensteuer und der normalen Steuerveranlagung zur\u00fcckerstattet. Oftmals erhalten Sie mehrere Tausend Franken zur\u00fcck.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Die Steuerr\u00fcckerstattung ist besonders hoch in Kantonen mit einem hohen Steursatz (z.B. Bern oder Genf). Wenn Sie einen langen Arbeitsweg haben und\/oder eine maximale S\u00e4ule 3a haben, dann sowieso.<\/p>\n\n\n\n

In steuerg\u00fcnstigen Kantonen wie z.B. Zug oder Nidwalden, empfehlen wir dies zuerst gr\u00fcndlich von einem Steuerexperten kalkulieren zu lassen ob es sich lohnt von der Quellenbesteuerung auf die ordentliche Veranlagung (Steuererkl\u00e4rung<\/a>) zu wechselnt. Dort ist der Fall nicht immer ganz so offensichtlich wie in teueren Steuerkantonen. <\/p>\n\n\n\n

Denn wenn Sie einmal zur Steuererkl\u00e4rung wechseln, gibt es kein zur\u00fcck mehr<\/strong>. Und wir m\u00f6chten nicht dass Sie l\u00e4ngerfristig mehr Steuern zahlen m\u00fcssen als mit der Quellenbesteuerung.<\/p>\n\n\n\n

Wenn Sie eine Kalkulation Quellensteuer vs. Steuererkl\u00e4rung w\u00fcnschen, k\u00f6nnen Sie sich gerne bei uns melden.<\/p>\n\n\n\n

Unter welchen Umst\u00e4nden muss ich trotzdem die Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen obwohl ich quellenbesteuert werde?<\/h2>\n\n\n\n

Die Quellensteuer ist nicht die endg\u00fcltige Steuerschuld und es muss eine Steuererkl\u00e4rung eingereicht werden, wenn einer der folgenden Umst\u00e4nde zutrifft:<\/p>\n\n\n\n