{"id":728,"date":"2020-06-11T09:00:00","date_gmt":"2020-06-11T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/ajooda.ch\/?p=728"},"modified":"2022-09-22T17:05:56","modified_gmt":"2022-09-22T15:05:56","slug":"rente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/rente\/","title":{"rendered":"Ist deine Rente nun in Gefahr?"},"content":{"rendered":"\n
Die H\u00f6he der Rente h\u00e4ngt von den Beitr\u00e4gen in die 1. und 2. S\u00e4ule, sowie den Beitragsjahren ab.<\/p>\n\n\n\n
Die maximale Anteil der Rente aus der 1. S\u00e4ule ist CHF 2’390.-<\/p>\n\n\n\n
Dieser maximale Betrag wird jedoch nur ausbezahlt wenn man w\u00e4hrend 44 Jahren Beitr\u00e4ge einbezahlt und ein durchschnittliches Einkommen von CHF 86’040.- hatte (durchschnittlich \u00fcber 44 Jahre gerechnet).<\/p>\n\n\n\n
Wie du dir vorstellen kannst, treffen diese Bedingungen bei nur sehr wenigen Menschen zu. <\/p>\n\n\n\n
Um in den Genuss der maximalen Rente aus der 1. S\u00e4ule zu kommen muss das durschnittliche Einkommen, \u00fcber diese 44 Jahre verteilt, bei CHF 86’040.- liegen.<\/p>\n\n\n\n
Nach der Lehre erhalten die meisten einen Einstiegslohn um die CHF 50’000.- pro Jahr und der Lohn steigt dann (hoffentlich) mit den Jahren.<\/p>\n\n\n\n
Um den tiefen Lohn der Anfangsjahre auszugleichen, muss man also sehr schnell grosse Gehaltserh\u00f6hungen oder Gehaltsspr\u00fcnge machen. Wie jeder weiss ist dies in der Realit\u00e4t leider sehr oft nicht der Fall.<\/p>\n\n\n\n
Um auf die maximale Rente aus der 1. S\u00e4ule zu kommen, d\u00fcrfen keine Betragsjahre fehlen. Sonst entstehen sogenannte Beitragsl\u00fccken<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Pro fehlendes Beitragsjahr wird 2.27% von der Rente aus der 1. S\u00e4ule abgezogen.<\/p>\n\n\n\n Nachzahlungen um die AHV Beitragsl\u00fccken zu schliessen, sind bis zu 5 Jahre R\u00fcckwirkend m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n Du kannst ebenfalls deine Jugendjahre anrechnen lassen um die AHV L\u00fccke zu schliessen. Wie?<\/p>\n\n\n\n Da jeder erst ab dem 21. Lebensjahr komplett AHV-Pflichtig ist, z\u00e4hlen die Jahre 18, 19 und 20 als Jugendjahre. Du kannst all jene Jahre anrechnen, in denen du w\u00e4hrend dieser Zeit gearbeitet (z.B. Lehrstelle) und dadurch einen AHV pflichtiger Lohn hattest.<\/p>\n\n\n\n Warst du jetzt also 8 Jahre im Ausland und es sind dadurch AHV L\u00fccken entstanden, kannst du diese 5 Jahre R\u00fcckwirkend einzahlen, plus 3 Jugendjahre anrechnen lassen.<\/p>\n\n\n\n Warst du 10 Jahre weg, kannst du immer noch nur maximal 8 Jahre R\u00fcckwirkend einzahlen\/anrechnen lassen.<\/p>\n\n\n\n Das h\u00e4ngt davon ab mit welchem Alter du in die Schweiz gezogen bist.<\/p>\n\n\n\n Viele Ausl\u00e4nder welche in den n\u00e4chsten 5 Jahren in Rente gehen, werden leider eine massiv tiefere Rente erhalten als Schweizer B\u00fcrger. Wieso?<\/p>\n\n\n\n Die Rechnung ist simpel. AHV Pflicht besteht seit dem 21. Lebensjahr, ab dann z\u00e4hlen die 44 Jahre. Ist man also erst mit 30 Jahren in die Schweiz gezogen, fehlen ganze 9 Beitragsjahre.<\/p>\n\n\n\n Es werden somit 9 Mal 2.27% (Abzug pro fehlendes Beitragsjahr) abgezogen.<\/p>\n\n\n\n Beitragspflichtig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) sind alle Arbeitnehmer mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn, welcher CHF 21’510.- \u00fcbersteigt (Stand 2021).<\/p>\n\n\n\n Die Verantwortung f\u00fcr den Versicherungsschutz in der BVG liegt beim Arbeitgeber. Dieser beteiligt sich mit min. 50% an den Beitr\u00e4gen f\u00fcr die BVG.<\/p>\n\n\n\n Selbstst\u00e4ndige sind frei von der BVG Plicht. Diese zahlen freiwillig in die BVG ein.<\/p>\n\n\n\n Der Umwandlungssatz des obligatorisch versicherten Lohnes (CHF 21’510.- bis CHF 86’040.-) liegt momentan bei 6.8%. Heisst: pro CHF 100’000.- angespartem Alterskapital werden CHF 6’800.- pro Jahr ausbezahlt.<\/p>\n\n\n\n Beim Umwandlungssatz welcher bei L\u00f6hnen \u00fcber CHF 86’040.- (maximal anrechenbarer BVG-Jahreslohn) Anwendung findet, gibt es keinen fixen Umwandlungssatz und dieser sinkt seit Jahren stetig.<\/p>\n\n\n\n W\u00e4hrend ein Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von CHF 120’000.-, im Jahre 2002, eine Rente (aus AHV und Pensionskasse) von CHF 75’000.- erwarten durfte, sind es heute nur noch knapp CHF 60’000.-. Die Rente ist in nur 14 Jahren also um ganze 20% geschrumpft.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Sollte sich die Coronakrise weiterhin so in die L\u00e4nge ziehen wie bisher, werden die angesparten Gelder, welche ohnehin bereits seit Jahren viel zu knapp geworden sind, nicht mehr ausreichen. Resultat: Die Einkommensl\u00fccke wird sogar noch gr\u00f6sser.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Dies k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, das Politiker gezwungen sind, die Umwandlungss\u00e4tze weiterhin rasant zu senken und unsere Renten mehrere Tausend Franken pro Jahr tiefer als geplannt ausfallen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Sp\u00e4t in die Schweiz gezogen? Unsicher wie hoch deine Rente sein wird? Wir bieten dir Tipps zur Rentenoptimierung, damit sp\u00e4ter genug Geld f\u00fcr dich \u00fcbrig bleibt.<\/strong><\/p>\n\n\n\nWie kann ich AHV L\u00fccke schliessen? \/ Kann ich AHV Beitr\u00e4ge nachzahlen?<\/h3>\n\n\n\n
Ist meine AHV Rente tiefer wenn ich aus dem Ausland in die Schweiz gezogen bin?<\/h2>\n\n\n\n
Wie wird die BVG berechnet?<\/h2>\n\n\n\n
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