{"id":4615,"date":"2022-07-11T15:38:10","date_gmt":"2022-07-11T13:38:10","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=4615"},"modified":"2024-03-02T15:28:26","modified_gmt":"2024-03-02T13:28:26","slug":"lohnt-sich-die-steuererklaerung-fuer-quellensteuerpflichtige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/lohnt-sich-die-steuererklaerung-fuer-quellensteuerpflichtige\/","title":{"rendered":"Nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung – Lohnt sich die Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr Quellensteuerpflichtige?"},"content":{"rendered":"\n
Seit 01.01.2021 ist es erstmals f\u00fcr alle<\/strong> quellensteuerpflichtigen, auch jene ohne Niederlassungsbewilligung C mit Wohnsitz in der Schweiz, m\u00f6glich eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung (NOV) zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n Berechtigt ist somit die Frage als quellensteuerpflichtige Person, wie viel Sie durch die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung unter Umst\u00e4nden an Steuern sparen k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n Es gibt, nebst Ausnahmen, 3 Formen der nachtr\u00e4glichen ordentlichen Veranlagung:<\/p>\n\n\n\n Bei der letzen Variante ist der Fall verzwickt:<\/strong> Sie m\u00fcssen die nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung aufgrund gewisser Voraussetzungen beantragen, wissen es jedoch oft nicht. In solchen F\u00e4llen kann es passieren das sie noch 2-3 Jahre danach die Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Wenn der Quellensteuerpflichtige ein j\u00e4hrliches Gehalt von \u00fcber CHF 120\u2019000 brutto bezieht, wird er automatisch ordentlich veranlagt und muss die Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen, trotz der Tatsache das er keinen Schweizer Pass oder eine C-Bewilligung besitzt.<\/p>\n\n\n\n Bei Ehepaaren gilt die obligatorische Veranlagung, sobald einer der beiden<\/strong> die Eintrittsschwelle von CHF 120’000 brutto \u00fcberschreitet, das Einkommen wird hierbei nicht zusammengerechnet f\u00fcr die Eintrittsschwelle.<\/p>\n\n\n\n In 80-90% der F\u00e4lle lohnt es sich die freiwillge NOV zu beantragen<\/a>. Denn vor allem wer hohe Abz\u00fcge wie einen weiten Arbeitsweg, Weiterbildungskosten, S\u00e4ule 3a usw. geltend machen kann, wird in den meisten F\u00e4llen durch die Steuererkl\u00e4rung mehrere Tausend CHF an Steuern sparen<\/strong>. Achtung:<\/strong> Dies ist je nach Situation wie Wohnkanton, Einkommen und Abz\u00fcge indivduell.<\/p>\n\n\n\n Kalkulieren Sie dies im Vorraus sehr genau, da Sie ab dem frewilligen Antrag auf NOV, f\u00fcr immer die Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen m\u00fcssen, solange Sie in der Schweiz leben<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Die oftmals aufw\u00e4ndige aber lohnenswerte Kalkulation k\u00f6nnen unsere Steuerexperten f\u00fcr Sie \u00fcbernehmen, fragen Sie uns gerne an.<\/p>\n\n\n\n Ein freiwilliger Antrag muss im folgenden Jahr bis sp\u00e4testens am 31. M\u00e4rz einmalig<\/strong> beim Steueramt eingereicht werden. Sprich, wenn Sie f\u00fcr die Steuerperiode 2023 die Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen m\u00f6chten, reichen Sie den Antrag f\u00fcr NOV bis 31.03.2024 ein (diese Frist kann nicht verl\u00e4ngert werden!)<\/strong><\/p>\n\n\n\n Dieser Antrag muss nur einmal gestellt werden, in den Folgejahren erhalten Sie die Steuererkl\u00e4rung immer automatisch.<\/p>\n\n\n\n Wussten Sie das Sie einen Antrag auf NOV stellen m\u00fcssen, wenn Sie Alimente erhalten, egal wie viel Sie verdienen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n Viele wissen solche Sachen nicht und so kommt es vor das Sie die Steuererkl\u00e4rung <\/a>f\u00fcr ein Jahr ausf\u00fcllen m\u00fcssen, welches bereits mehrere Jahre zur\u00fcckliegt, sobald das Steueramt Wind davon bekommt.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen erzielen (Liste ist nicht abschliessend<\/em>):<\/p>\n\n\n\n oder wenn Sie \u00fcber ein h\u00f6heres weltweites Verm\u00f6gen verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n Im Gegensatz zum oben genannten Schwellenwert von CHF 120’000 welcher in der Quellensteuerverordnung geregelt ist, sind die Eintrittschwellen f\u00fcr nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen sowie weltweites Verm\u00f6gen, kantonal unterschiedlich.<\/p>\n\n\n\n Eine kurze Auflistung der Eintrittsschwellen aus einigen Kantonen finden Sie hier:<\/p>\n\n\n\nNachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung (NOV)<\/h2>\n\n\n\n
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Automatische nachtr\u00e4glich ordentliche Veranlagung<\/h3>\n\n\n\n
Frewillige nachtr\u00e4glich ordentliche Veranlagung<\/h3>\n\n\n\n
Obligatorische nachtr\u00e4glich ordentliche Veranlagung (ohne CHF 120’000 Bruttoeinkommen)<\/h3>\n\n\n\n
Wann muss ich die nachtr\u00e4glich ordentliche Veranlagung beantragen auch wenn ich weniger als CHF 120’000 Brutto verdiene?<\/h4>\n\n\n\n
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