{"id":4600,"date":"2022-07-04T17:34:25","date_gmt":"2022-07-04T15:34:25","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=4600"},"modified":"2022-09-22T17:05:03","modified_gmt":"2022-09-22T15:05:03","slug":"was-gilt-als-ersatzbeschaffung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/was-gilt-als-ersatzbeschaffung\/","title":{"rendered":"Was gilt als Ersatzbeschaffung?"},"content":{"rendered":"\n
Nutzt man den Erl\u00f6s aus dem Verkauf des Eigenheimes dazu sich ein neues Eigenheim zu kaufen, spricht man von einer Ersatzbeschaffung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Theoretisch gesehen hat der Verkauf einer selbst genutzten Wohnliegenschaft einen Gewinn zur Folge, was eigentlich die Grundst\u00fcckgewinnsteuer ausl\u00f6sen w\u00fcrde. \u00c4hnlich wie bei der Kapitalauszahlungssteuer<\/a>. Kauft man sich mit dem Erl\u00f6s ein neues Eigenheim, fallen unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen keine Grundst\u00fcckgewinnsteuer aus.<\/p>\n\n\n\n Aus Sicht des Eigent\u00fcmers sind die realisierten stille Reserven<\/strong> nicht frei verf\u00fcgbar, da sie an seine neue Wohnliegenschaft gebunden<\/strong> werden. Es findet eine sogenannte \u00abErsatzbeschaffung\u00bb statt und unter folgenden (vereinfachten) Voraussetzungen<\/a> wird die Grundst\u00fcckgewinnsteuer aufgehoben:<\/p>\n\n\n\n \u00dcbrigens besteht auch die M\u00f6glichkeit<\/strong> einer Ersatzbeschaffung in umgekehrter Reihenfolge<\/strong>. Das heisst also zuerst der Kauf einer Ersatzliegenschaft und dann der Verkauf der urspr\u00fcnglichen Wohnliegenschaft.<\/p>\n\n\n\n Des Weiteren kann auch ein Teilaufschub verlangt werden,\nwenn nur ein Teil des Ertrags in eine Ersatzliegenschaft fliesst. Mit anderen Worten,\nwenn die neue Liegenschaft billiger ist als die alte. <\/p>\n\n\n\n Wird der Steueraufschub genehmigt, sind im Moment keine Grundst\u00fcckgewinnsteuer f\u00e4llig. Und die Frage einer Besteuerung stellt sich erst wieder, wenn auch das Ersatzobjekt verkauft wird.<\/p>\n\n\n\n Der Steueraufschub erlischt in Ausnahmef\u00e4llen wie z.B., wenn das Ersatzobjekt nach einiger Zeit an Dritte vermietet wird. Der Steueraufschub stellt also keine definitive Steuerbefreiung dar.<\/p>\n\n\n\n Du bist nicht sicher, ob deine Situation die Bedingungen erf\u00fcllt? Nutzt man den Erl\u00f6s aus dem Verkauf des Eigenheimes dazu sich ein neues Eigenheim zu kaufen, spricht man von einer Ersatzbeschaffung. Theoretisch gesehen hat der Verkauf einer selbst genutzten Wohnliegenschaft einen Gewinn zur Folge, was eigentlich die Grundst\u00fcckgewinnsteuer ausl\u00f6sen w\u00fcrde. \u00c4hnlich wie bei der Kapitalauszahlungssteuer. Kauft man sich mit dem Erl\u00f6s ein neues Eigenheim, fallen […]<\/p>\n","protected":false},"author":9,"featured_media":4601,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[151,1,8],"tags":[],"yoast_head":"\n
(in der Regel mehr als 1 Jahr)<\/li>
(keine Ersatzbeschaffung bei Ferienwohnungen)<\/li>
(keine vermieteten Liegenschaften)<\/li>Steueraufschub<\/h2>\n\n\n\n
Unsere Experten helfen die gerne mit einer pers\u00f6nlichen Beratung<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"