{"id":4600,"date":"2022-07-04T17:34:25","date_gmt":"2022-07-04T15:34:25","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=4600"},"modified":"2022-09-22T17:05:03","modified_gmt":"2022-09-22T15:05:03","slug":"was-gilt-als-ersatzbeschaffung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/was-gilt-als-ersatzbeschaffung\/","title":{"rendered":"Was gilt als Ersatzbeschaffung?"},"content":{"rendered":"\n

Nutzt man den Erl\u00f6s aus dem Verkauf des Eigenheimes dazu sich ein neues Eigenheim zu kaufen, spricht man von einer Ersatzbeschaffung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

Theoretisch gesehen hat der Verkauf einer selbst genutzten Wohnliegenschaft einen Gewinn zur Folge, was eigentlich die Grundst\u00fcckgewinnsteuer ausl\u00f6sen w\u00fcrde. \u00c4hnlich wie bei der Kapitalauszahlungssteuer<\/a>. Kauft man sich mit dem Erl\u00f6s ein neues Eigenheim, fallen unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen keine Grundst\u00fcckgewinnsteuer aus.<\/p>\n\n\n\n

Aus Sicht des Eigent\u00fcmers sind die realisierten stille Reserven<\/strong> nicht frei verf\u00fcgbar, da sie an seine neue Wohnliegenschaft gebunden<\/strong> werden. Es findet eine sogenannte \u00abErsatzbeschaffung\u00bb statt und unter folgenden (vereinfachten) Voraussetzungen<\/a> wird die Grundst\u00fcckgewinnsteuer aufgehoben:<\/p>\n\n\n\n