{"id":4547,"date":"2022-06-21T15:35:39","date_gmt":"2022-06-21T13:35:39","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=4547"},"modified":"2022-10-10T12:05:35","modified_gmt":"2022-10-10T10:05:35","slug":"steuern-auf-immobilien-im-ausland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/steuern-auf-immobilien-im-ausland\/","title":{"rendered":"Steuern auf Immobilien im Ausland"},"content":{"rendered":"\n
Steuern auf Immobilien im Ausland werden in der Schweiz keine erhoben. Durch die Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, welcher Staat welche Einkommens- und Verm\u00f6gensteile besteuern darf.<\/p>\n\n\n\n
Immobilien werden in dem Land besteuert, in dem sie liegen. Heisst\naber nicht, dass ausl\u00e4ndische Immobilien komplett steuerfrei sind in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n
Auch wenn Sie Ihre Immobilien im Ausland nicht versteuern m\u00fcssen, wirkt sich dies auf die H\u00f6he des Steuersatzes aus.<\/p>\n\n\n\n
Bedeutet, dass die Eink\u00fcnfte und der Wert satzbestimmend wirken. Um genau zu sein beeinflusst der Steuerwert der Immobilie den Steuersatz f\u00fcr die Verm\u00f6genssteuer und die Eink\u00fcnfte wirken sich auf die H\u00f6he des Steuersatzes f\u00fcr die Einkommenssteuer aus.<\/p>\n\n\n\n
Eine in der Schweiz steuerpflichtige Person hat ein Einkommen aus unselbstst\u00e4ndigem Erwerb von 100’000 CHF und ein Verm\u00f6gen von 400’000 CHF.<\/p>\n\n\n\n
Zudem besitzt sie eine Wohnung an der C\u00f4te d\u2019Azur im Wert von 600’000 CHF, welche 20’000 CHF an Einnahmen eingebracht hat.<\/p>\n\n\n\n
Also wird das Verm\u00f6gen von 400’000 CHF zum Steuersatz von 1’000’000 CHF (400’000 CHF + 600’000 CHF) besteuert und das Einkommen von 100’000 CHF wird zum Steuersatz von 120’000 CHF besteuert.<\/p>\n\n\n\n
Ob und wie die Immobilie und die Einnahmen in Frankreich besteuert werden, k\u00fcmmert die schweizerische Steuerbeh\u00f6rde nicht.<\/p>\n\n\n\n
Den Mieteinnahmen sollten Sie immer die abzugsberechtigten Kosten abziehen. F\u00e4llt das Ergebnis negativ aus, darf man in einigen Kantonen diesen Betrag sogar als Minuseinkommen aus dem Ausland \u00fcbernehmen. Die meisten Kantone und der Bund \u00fcbernehmen ein ausl\u00e4ndisches Minus jedoch nur satzbestimmend.<\/p>\n\n\n\n
Das weltweite Verm\u00f6gen und die aus Immobiliengesch\u00e4ften entstandenen Schulden und Schuldzinsen werden nach Lage und Wert aller Aktiven auf die Steuerdomizile verteilt.<\/p>\n\n\n\n
So kann es dazu kommen, dass ein Teil Ihrer Hypothekarschuld und -zinsen auf Ihre Eigentumswohnung in der Schweiz auf Ihre schuldenfreie Wohnung in der C\u00f4te d\u2019Azur umverteilt wird.<\/p>\n\n\n\n
Folglich steigt Ihr steuerbares Verm\u00f6gen und Einkommen in der Schweiz, weil Sie weniger Schulden und Schuldzinsen abziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n
Die Schweiz ist mit \u00fcber 100 L\u00e4nder eine Partnerschaft f\u00fcr den automatischen Informationsaustausch (AIA<\/a>) eingegangen. Daten m\u00fcssen seit 01. Januar 2017 gesammelt und seit 01. Januar 2018 auch unter den L\u00e4ndern ausgetauscht werden. Grunds\u00e4tzlich werden nur Informationen \u00fcber Konten und Wertschriftendepots ausgetauscht.<\/p>\n\n\n\n Durch diese Informationen k\u00f6nnen die Steuer\u00e4mter auf Hinweise nicht deklarierter Immobilien stossen. Und falls es dazu kommt, kann es teuer werden.<\/p>\n\n\n\n Wird man ertappt, muss man sein Verm\u00f6gen und Einkommen zehn Jahre r\u00fcckwirkend zum h\u00f6heren Steuersatz versteuern. Dazu kommen dann noch Verzugszinsen und eine Busse.<\/p>\n\n\n\n Eine straflose Selbstanzeige wirkt, sofern die weiteren Voraussetzungen daf\u00fcr erf\u00fcllt sind, strafmildernd. Dann ist die Differenz zwischen der bezahlten und der effektiv geschuldeten Steuer f\u00fcr die letzten zehn Jahre, sowie ein Verzugszins nachzubezahlen.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alles richtig deklariert haben, k\u00f6nnen Sie Ihre Steuererkl\u00e4rung hier<\/a> online einreichen. Oder Sie haben noch fragen zu Ihrer Situation, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Steuern auf Immobilien im Ausland werden in der Schweiz keine erhoben. Durch die Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, welcher Staat welche Einkommens- und Verm\u00f6gensteile besteuern darf. Immobilien werden in dem Land besteuert, in dem sie liegen. Heisst aber nicht, dass ausl\u00e4ndische Immobilien komplett steuerfrei sind in der Schweiz. Auch wenn Sie Ihre Immobilien im Ausland nicht versteuern […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":4551,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[151,1,8],"tags":[],"yoast_head":"\n