{"id":4538,"date":"2022-06-14T15:53:14","date_gmt":"2022-06-14T13:53:14","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=4538"},"modified":"2022-10-10T11:41:59","modified_gmt":"2022-10-10T09:41:59","slug":"lohn-vs-dividende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/lohn-vs-dividende\/","title":{"rendered":"Lohn vs. Dividende"},"content":{"rendered":"\n
Als Unternehmer, der selbst angestellt ist, hat man die M\u00f6glichkeit sich die Arbeitsleistungen in Lohn oder Dividende auszahlen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n
Da man zugleich Inhaber, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, hat die Wahl Auswirkungen f\u00fcr die private und Unternehmens Steuer. Pauschal l\u00e4sst sich nicht sagen welches vorteilhafter ist. Es kommt immer auf die Situation und Umst\u00e4nde an.<\/p>\n\n\n\n
Entscheidet man sich dazu die Gewinne als Lohn auszuzahlen,\nsteigen die Beitr\u00e4ge an die Sozialversicherungen und die Einkommensteuer wird\nauch h\u00f6her ausfallen. Hingegen f\u00fcr das Unternehmen der h\u00f6here Lohn und\ndazugeh\u00f6rigen Sozialabz\u00fcge vom Gewinn abgezogen werden k\u00f6nnen und somit eine\ntiefere Gewinnsteuer ausf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n
Ausserdem gibt ein h\u00f6herer Lohn mehr Spielraum f\u00fcr\nPensionskasse Beitr\u00e4ge und Eink\u00e4ufe. Bedeutet, dass man f\u00fcr die Vorsorge besser\nversichert ist. Doch auch hier gibt es Richtwerte, die vom Gesetzgeber\nfestgelegt sind.<\/p>\n\n\n\n
Ob ein zu hoher Lohn vorliegt, wird anhand eines\nDrittvergleiches ermittelt. Folgende Kriterien sind f\u00fcr den Einzelfall entscheidend:<\/p>\n\n\n\n
Eine steuerliche Korrektur ist nur zul\u00e4ssig, wenn ein\noffensichtliches Missverh\u00e4ltnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt.<\/p>\n\n\n\n
Sich einen tiefen Lohn auszuzahlen, ist seit der Milderung\nder Doppelbesteuerung f\u00fcr den Inhaber sehr interessant geworden. Denn in vielen\nKantonen f\u00fchrt dies zu geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast f\u00fcr den Inhaber.<\/p>\n\n\n\n
Dennoch gibt es auch hier Regelungen, an die man sich halten\nmuss. Falls diese nicht eingehalten\nwerden, f\u00fchrt die zu einer Umqualifizierung durch die Ausgleichskasse.<\/p>\n\n\n\n
Da Dividendenauszahlungen aus bereits versteuerten Gewinnen geleistet werden, gibt es keine Reduktion der Steuerbelastung des Unternehmens. Je nach Beteiligungsh\u00f6he werden diese privilegiert besteuert (Doppelbesteuerung).
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Jedoch spart man sich durch Dividende die Sozialversicherungsabgaben, solang keine Umqualifizierung durch Ausgleichskasse erfolgt. Bedeutet aber auch dass Pensionskassen Beitr\u00e4ge nicht versichert sind. Allerdings ist ein zus\u00e4tzlicher Einkauf in die Pensionskasse pr\u00fcfenswert.<\/p>\n\n\n\n
Die Sozialversicherungsbeh\u00f6rden gehen von einer angemessenen\nDividende aus, wenn:<\/p>\n\n\n\n
Wenn die Dividende 10% des Unternehmenswertes \u00fcbersteigt,\nspricht man von einer \u00fcberh\u00f6hten Dividende. Eine \u00fcberh\u00f6hte Dividende muss nicht\nzu einer Umqualifizierung des Lohnes f\u00fchren. Und zwar wenn es sich um eine Substanzdividende\nhandelt und w\u00e4hrend der Thesaurierung der Gewinne ein branchen\u00fcblicher Lohn\nausbezahlt worden ist. <\/p>\n\n\n\n
Mit anderen Worten heisst das, dass auch in den Jahren der\nReservebildung eine \u00fcberh\u00f6hte Dividende nicht h\u00e4tte in Lohn umqualifiziert\nwerden d\u00fcrfen. Schliesslich wurde w\u00e4hrend dieser Jahre ein branchen\u00fcblicher\nLohn ausbezahlt. Ob im Jahr der Substanzdividendenauszahlung ein angemessener\nLohn ausbezahlt wird, ist unerheblich.<\/p>\n\n\n\n
Der Gewinn kann nicht nur aus dem Reingewinn des vorangehenden Gesch\u00e4ftsjahres ausbezahlt werden. Sie k\u00f6nnen Dividenden auch aus der Substanz aussch\u00fctten. \u00dcbrigens ist auch eine Dividendenaussch\u00fcttung in einem Gesch\u00e4ftsjahr mit Verlust m\u00f6glich, vorausgesetzt der Gewinnvortrag ist h\u00f6her als der Verlust.<\/p>\n\n\n\n
\u00dcbersteigt der Betrag der Dividendenauszahlung 10% des Unternehmenswertes, wird der Lohn kontrolliert. Handelt es sich um einen unangemessenen Lohn, f\u00fchr das zu einer Umqualifizierung durch die Ausgleichskasse. F\u00fcr die Bestimmung eines angemessenen Lohnes wird auf den Lohnrechner des Bundes zur\u00fcckgegriffen (Salarium<\/a>).<\/p>\n\n\n\n Die Umqualifizierung des Lohnes hat auch Auswirkungen auf\ndie Steuerlast. Somit muss das Steueramt diese ber\u00fccksichtigen und die Steuern\nneu berechnen. Wurde das Unternehmen oder der Inhaber bereits definitiv\nveranlagt, gilt dies nicht. In dem Fall m\u00fcssen nur die Sozialversicherungsabgaben\ninklusive Schuldzinsen nachgezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n Anstatt die Gewinne auszuzahlen, kann man die Gewinne auch Einbehalten. Das nennt man Thesaurierung. Hat den Vorteil, dass man als Inhaber Steuern spart. Und f\u00fcr das Unternehmen sinken die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n Bleiben diese jedoch l\u00e4nger in einem Unternehmen und sind nicht betriebsnotwendig, wird das Unternehmen \u00abschwer\u00bb. Die vermeintliche Steuerersparnis der Thesaurierungsstrategie f\u00fchrt oft nicht zur erw\u00fcnschten Einsparung.<\/p>\n\n\n\n Eine Optimierung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Lohn und\nDividende lohnt sich immer f\u00fcr die privaten Steuerersparnisse. Die Lohn- und\nDividendenauszahlung sollte unter Ber\u00fccksichtigung einer Vollkostenrechnung betrachtet\nwerden.<\/p>\n\n\n\n Dabei gilt es nicht nur eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung zu vermeiden, sondern auch aus Sicht der Ausgleichskasse zu verhindern, dass einem Inhaber ein branchenun\u00fcblich tiefer Lohn und eine \u00fcberh\u00f6hte Dividende gezahlt werden, welche zu einem offensichtlichen Missverh\u00e4ltnis von Arbeitsleistung und Lohn sowie Kapitaleinsatz und Dividendenzahlungen f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n Des Weiteren ist die Berechnung der Dividende mit zahlreichen Ermessensspielr\u00e4umen verbunden. Falls der Unternehmer m\u00f6glichst tiefe Sozialversicherungsabz\u00fcge m\u00f6chte, sollte er sich den Lohn eher tief, aber gerade noch branchen\u00fcblich festsetzen.<\/p>\n\n\n\n Und eine Dividende auszahlen, welche die 10%-Dividendenrendite knapp nicht erzielt. In diesem Fall entf\u00e4llt die Pr\u00fcfung, ob der Lohn branchen\u00fcblich ist.<\/p>\n\n\n\n Aus Sicht des Unternehmens gilt es ebenfalls zu beachten, dass wenn die Dividendenauszahlung maximiert und der Lohnbezug minimiert wird, auch die Beitr\u00e4ge in die 1. S\u00e4ule<\/a> und 2. S\u00e4ule<\/a> mindern.<\/p>\n\n\n\n Folge davon k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig geringere Altersleistungen, Vorsorgeleistungen bei Erwerbsunf\u00e4higkeit sowie Hinterlassenenleistungen beim Ableben sein. Also ist aus Sicht der Gesellschaft die Auszahlung von Lohn die steuerg\u00fcnstigere Variante als die Aussch\u00fcttung von Gewinnen in Form von Dividende.<\/p>\n\n\n\n Aus Sicht des Anteilsinhabers kann sich die Sachlage hingegen umgekehrt darstellen. So stellt sich die Frage, wie sich eine Erh\u00f6hung der Parameter in der kurzen sowie auch in der langen Frist auf die private als auch unternehmerische Finanzsituation auswirkt. Erst dann ist eine Entscheidung zu treffen. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Als Unternehmer, der selbst angestellt ist, hat man die M\u00f6glichkeit sich die Arbeitsleistungen in Lohn oder Dividende auszahlen zu lassen. Da man zugleich Inhaber, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist, hat die Wahl Auswirkungen f\u00fcr die private und Unternehmens Steuer. Pauschal l\u00e4sst sich nicht sagen welches vorteilhafter ist. Es kommt immer auf die Situation und Umst\u00e4nde an. […]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":4540,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[151,1,8,9],"tags":[],"yoast_head":"\nThesaurierung<\/h2>\n\n\n\n
Fazit<\/h2>\n\n\n\n