{"id":4382,"date":"2022-04-18T13:53:46","date_gmt":"2022-04-18T11:53:46","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=4382"},"modified":"2023-09-22T10:46:21","modified_gmt":"2023-09-22T08:46:21","slug":"pensionskasse-im-konkubinat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/pensionskasse-im-konkubinat\/","title":{"rendered":"Pensionskasse im Konkubinat"},"content":{"rendered":"\n
Die Situation mit der Pensionskasse ist im Konkubinat anders\nals in der Ehe. Da Konkubinatspaare bei der Pensionskasse schlechter gestellt\nsind als Ehepaare, gilt es einiges zu beachten.<\/p>\n\n\n\n
Ganz besonders wichtig ist dies, wenn ein Konkubinatspartner\nfinanziell stark vom anderen abh\u00e4ngig ist oder das Konkubinatspaar \u00fcber ein\nEigenheim verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n
Bei den Sozialversicherungen m\u00fcssen Konkubinatspaare gewisse\nVorkehrungen treffen, damit beim Ableben eines Lebenspartners, der andere\nabgesichert ist.<\/p>\n\n\n\n
Unverheiratete haben\nkeinen gesetzlichen Anspruch<\/strong> auf Hinterlassenenleistungen der AHV, der\nobligatorischen Unfallversicherung oder Pensionskasse des verstorbenen Lebenspartners.<\/p>\n\n\n\n In gewissen F\u00e4llen kann die Pensionskasse aber freiwillig\nRenten & Todesfallleistungen erbringen.<\/p>\n\n\n\n Dies ist an eine oder mehrere Voraussetzungen gekn\u00fcpft:<\/p>\n\n\n\n\n
Konkubinatspartner geh\u00f6ren nicht zu den gesetzlichen Erben<\/h2>\n\n\n\n