{"id":3100,"date":"2021-09-06T15:55:24","date_gmt":"2021-09-06T13:55:24","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=3100"},"modified":"2023-06-21T14:27:54","modified_gmt":"2023-06-21T12:27:54","slug":"kurzarbeit-aenderungen-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/kurzarbeit-aenderungen-2021\/","title":{"rendered":"Kurzarbeit \u00c4nderungen 2021"},"content":{"rendered":"\n
Die Gesetze zur Kurzarbeit wurden einer Revision unterzogen.<\/p>\n\n\n\n
Der Kongress hat am 23. Juni 2021 die maximale Anwartschaftszeit f\u00fcr die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) auf 24 Monate und das vereinfachte Verfahren f\u00fcr die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung verl\u00e4ngert. <\/p>\n\n\n\n
Die Bewilligungsdauer der Kurzarbeit wurde bis am 31.12.2021\nvon drei auf sechs Monate verl\u00e4ngert.<\/p>\n\n\n\n
Bewilligungen werden nicht mehr f\u00fcr volle 6 Monate, sondern\nnur bis am 31.12.2021 erteilt. Und ab 1.10.2021 gelten Bewilligungen wieder nur\n3 Monate.<\/p>\n\n\n\n
Dar\u00fcber\nhinaus wurde entschieden, die Rechte von Auszubildenden, Leiharbeitern und\nunbefristet Besch\u00e4ftigten auf die KAE auszuweiten und neue Anforderungen\neinzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n
Alle \u00c4nderungen\nder Covid 19 – Arbeitslosenversicherungsverordnung treten ab dem 1. Juli 2021\nin Kraft.<\/p>\n\n\n\n
Ab dem 1.\nSeptember 2021 <\/strong>m\u00fcssen Voranmeldungen f\u00fcr Kurzarbeit wieder per\nordentlichem Verfahren eingereicht werden. Das\nvereinfachte Verfahren gilt nicht mehr!<\/strong><\/p>\n\n\n\n Antr\u00e4ge\nauf befristete Stellen m\u00fcssen vom Arbeitgeber gestellt werden. Diese muss bei\nder zust\u00e4ndigen Kantonalen Amtstestelle (KAST) zur Voranmeldung eingereicht\nwerden.<\/p>\n\n\n\n Die Voranmeldung kann online per <\/strong>elektronischem Service oder Excel-Formular erfolgen. Mitarbeiter m\u00fcssen zustimmen, dass sie auf Kurzarbeit entsandt werden. <\/p>\n\n\n\n Der\nArbeitgeber muss diesen Punkt vorab kl\u00e4ren und durch Vorlage einer Voranmeldung\nbest\u00e4tigen. F\u00fcr die Bearbeitung der Voranmeldungen ist die KAST jenes\nKantons zust\u00e4ndig, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.<\/p>\n\n\n\n Bewilligt\ndas Landesarbeitsamt Kurzarbeit, muss der Arbeitgeber einen weiteren Antrag bei\nder gew\u00e4hlten Kasse stellen. Die Krankenkasse pr\u00fcft die\nAnspruchsvoraussetzungen im Detail und zahlt bei positiver Entscheidung\nKurzarbeitergeld.<\/p>\n\n\n\n Die\nRechnungslegung bestimmt die Berechnung der kurzfristigen Verg\u00fctung und damit\nderen H\u00f6he. Mit COVID19 werden regul\u00e4re Formen mit dem Kurzarbeitergeld KAE\ndeaktiviert.<\/p>\n\n\n\n Sie m\u00fcssen das neue Formular verwenden. Die beiden Formate unterscheiden sich grundlegend:<\/p>\n\n\n\n Die\nArbeitslosigkeit wird nicht f\u00fcr jeden Mitarbeiter einzeln gemeldet, sondern f\u00fcr\nalle beteiligten Mitarbeiter aggregiert.<\/p>\n\n\n\n Bei\nunterschiedlichen Ausfallzeiten ist es ratsam, eine interne Liste jedes\nMitarbeiters zu f\u00fchren, um den Gesamtwert Ihrer Steuererkl\u00e4rung zu ermitteln\nund die individuellen Geh\u00e4lter f\u00fcr jeden Mitarbeiter genau zuzuordnen.<\/p>\n\n\n\n Leistungen\nder Arbeitslosenkasse werden nicht mehr f\u00fcr jeden Arbeitnehmer einzeln bemessen.<\/p>\n\n\n\n Stattdessen\nwird der Gesamtzeitverlust in Prozent der Sollzeit in der Regel durch das\nGesamtgehalt ausgeglichen.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Lehrlinge\ngilt beispielsweise die Schulzeit nicht als Ausfallzeit<\/strong>, daher sind die\nL\u00f6hne und die Ausfallzeiten oft niedrig.<\/p>\n\n\n\n Einzelne Arbeitnehmer\nm\u00fcssen f\u00fcr 80 % des Arbeitsausfalls gesondert entlohnt werden, einerseits der\nArbeitslosenkasse zur Entsch\u00e4digung der Arbeitgeber und anderen\n(\u00dcberschussrechnung).<\/p>\n\n\n\n Ergibt\ndie korrekte Deklaration einen \u00dcberschuss, kann der Arbeitgeber diesen nach\neigenem Ermessen zuweisen. Der Arbeitgeber darf rechtlich gesehen den\n\u00dcberschuss sogar f\u00fcr sich behalten.<\/p>\n\n\n\n Es ist\nerlaubt w\u00e4hrend der Kurzarbeit Ferien zu nehmen. Besteht jedoch keine\nVereinbarung \u00fcber die Dauer des Urlaubs, kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld\neinseitig festlegen. <\/p>\n\n\n\n Bei einem\nPflichturlaub ist die K\u00fcndigungsfrist von meist 3 Monaten zu beachten. <\/p>\n\n\n\n Mit der\nArbeiterunfallversicherung (KAE) \u00fcbernimmt die Arbeitslosenversicherung (ALV)\neinen Teil der Lohnkosten zugunsten von Arbeitnehmern, die von Kurzarbeit\nbetroffen sind. Damit sollen kurzfristige und unvermeidliche Entlassungen\nvermieden werden. <\/p>\n\n\n\n In\nschwierigen Zeiten k\u00f6nnen Unternehmen mit Zustimmung der beteiligten\nArbeitnehmer ihre Arbeitszeit ganz oder teilweise reduzieren, um eine\nEntlassung zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n Die Arbeitslosenversicherung \u00fcbernimmt f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum einen Teil der Lohnkosten der beteiligten Arbeitnehmer. <\/p>\n\n\n\n Bei Verlust des Arbeitsplatzes\nerhalten Sie Kurzarbeitergeld. Dies entspricht 80 % des entgangenen Einkommens.<\/p>\n\n\n\n Grunds\u00e4tzlich sollte dies nicht vorkommen,\nweil es bedeutet, dass genug Arbeit vorhanden ist und die Arbeitszeit nicht\nreduziert wird.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie kurzfristig \u00dcberstunden\nmachen m\u00fcssen, muss Ihr Arbeitgeber Sie entsprechend entsch\u00e4digen. <\/p>\n\n\n\n Bei der Arbeitsverk\u00fcrzung hingegen\nist die \u00dcberstundenverg\u00fctung nicht genau geregelt und wird individuell nach Arbeitsaufwand\nfestgelegt.<\/p>\n\n\n\n Teilarbeitslosigkeit kann vermutet\nwerden, wenn Sie in einer Situation der Teilarbeitslosigkeit h\u00e4ufiger\n\u00dcberstunden leisten m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n Teilarbeitslosigkeit kann bis zu 12\nMonate geltend gemacht werden. Diese Phase kann jedoch unterbrochen werden.<\/p>\n\n\n\n Wenn\ndiese Pause l\u00e4nger als 3 Monate dauert, k\u00f6nnen erneut 12 Monate in Anspruch\ngenommen werden.<\/p>\n\n\n\n Wenn Sie einen Urlaub w\u00e4hrend der\nKurzarbeit nehmen, erhalten Sie das volle Gehalt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die Gesetze zur Kurzarbeit wurden einer Revision unterzogen. Der Kongress hat am 23. Juni 2021 die maximale Anwartschaftszeit f\u00fcr die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) auf 24 Monate und das vereinfachte Verfahren f\u00fcr die Kurzarbeitsentsch\u00e4digung verl\u00e4ngert. Die Bewilligungsdauer der Kurzarbeit wurde bis am 31.12.2021 von drei auf sechs Monate verl\u00e4ngert. Bewilligungen werden nicht mehr f\u00fcr volle 6 Monate, […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":3101,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[151,9],"tags":[],"yoast_head":"\nKurzarbeit Abrechnung <\/h2>\n\n\n\n
Kurzarbeit\nFerien<\/h2>\n\n\n\n
Kurzarbeitsentsch\u00e4digung Luzern<\/h2>\n\n\n\n
Kurzarbeitsentsch\u00e4digung Z\u00fcrich<\/h2>\n\n\n\n
Arbeitsausf\u00e4lle m\u00fcssen\u2026<\/h2>\n\n\n\n
\n
Kurzarbeit\nim Stundenlohn<\/h2>\n\n\n\n
Kurzarbeit \u00dcberstunden<\/h2>\n\n\n\n
Kurzarbeit Rechte und Pflichten <\/h2>\n\n\n\n