{"id":2611,"date":"2021-05-17T23:38:18","date_gmt":"2021-05-17T21:38:18","guid":{"rendered":"http:\/\/ajooda.ch\/?p=2611"},"modified":"2022-09-22T17:05:23","modified_gmt":"2022-09-22T15:05:23","slug":"ahv-rente-irrtuemer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/ahv-rente-irrtuemer\/","title":{"rendered":"Die 5 Irrt\u00fcmer der AHV"},"content":{"rendered":"\n
Nichterwerbst\u00e4tige, Selbst\u00e4ndigerwerbende als auch Unselbst\u00e4ndigerwerbende sind bis zum Erreichen der AHV Rente, in der AHV Pflicht.<\/p>\n\n\n\n
Nichterwerbst\u00e4tige m\u00fcssen sich selber bei der AHV anmelden und die Beitr\u00e4ge bezahlen. Der Minimalbeitrag der AHV liegt 2021 bei CHF 503.-. Diese Beitr\u00e4ge sind immerhin in der Steuererkl\u00e4rung <\/a>abziehbar.<\/p>\n\n\n\n Wer gilt als nicht erwerbst\u00e4tig mit AHV Pflicht?<\/p>\n\n\n\n Darunter finden sich beispielsweise Studenten, Bez\u00fcger von\nIV-Renten, Fr\u00fchpensionierte und ausgesteuerte Arbeitslose.<\/p>\n\n\n\n Nicht beitragspflichtig sind nicht erwerbst\u00e4tige wenn dessen\nEhepartner erwerbst\u00e4tig ist und j\u00e4hrlich min. das doppelte des minimalen AHV\nBeitrages einzahlt, sprich CHF 1\u2018006.-<\/p>\n\n\n\n Falsch. Beim Ehepaar und der eingetragenen Partnerschaft ist\ndie AHV-Rente bei 150% plafoniert. Das heisst das die Rente des Mannes und der\nFrau zusammengerechnet, durch 2 geteilt und mal 1.5 gerechnet wird. Jedoch ist bereits\nbei CHF 3585.-\/Monat Schluss.<\/p>\n\n\n\n Bei Konkubinatspaaren findet die Auszahlung der AHV Rente separat\nstatt und es kommt somit zu keiner Plafonierung aufgrund des Partners.<\/p>\n\n\n\n Beitragsl\u00fccken f\u00fchren zu lebenslangen K\u00fcrzungen der Rente von jeweils 2.27% je fehlendes Beitragsjahr.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die volle AHV Rente erh\u00e4lt wer w\u00e4hrend 44 Jahren bzw. 43 Jahren bei Frauen, Beitr\u00e4ge in die AHV einbezahlt hat. Dies ist durch die sogenannte Skala 44 definiert. Wenn du unsicher bist wie viel Rente du erhalten wirst, kannst du bei uns deine Rente kostenlos ausrechnen lassen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Du kannst maximal f\u00fcr 5 Jahre r\u00fcckwirkend AHV Nachzahlungen\nvornehmen um so die AHV L\u00fccken zu schliessen. Wer als Schweizer B\u00fcrger zB 4\nJahre im Ausland lebte und keine Beitr\u00e4ge zahlte, kann dies also R\u00fcckwirkend\ntun.<\/p>\n\n\n\n Ausserdem hat jeder der in seinem 18., 19. und 20. Lebensjahr erwerbst\u00e4tig war zB Lehrstelle,\ndas Recht diese Jugendjahre ebenfalls anrechnen zu lassen. Studenten haben hier\nden Nachteil dass Sie dies nicht tun k\u00f6nnen, denn Sie sind erst ab Vollendung\ndes 20. Altersjahres AHV Pflichtig.<\/p>\n\n\n\n2. Ehepaare und Konkubinatspaare sind in den Augen der AHV genau gleich<\/h2>\n\n\n\n
3. Beitragsl\u00fccken in der AHV sind nicht so schlimm<\/h2>\n\n\n\n