{"id":10356,"date":"2023-04-10T18:21:07","date_gmt":"2023-04-10T16:21:07","guid":{"rendered":"https:\/\/ajooda.ch\/?p=10356"},"modified":"2023-04-10T18:21:08","modified_gmt":"2023-04-10T16:21:08","slug":"arbeitslosenversicherung-alv-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/arbeitslosenversicherung-alv-schweiz\/","title":{"rendered":"Die Arbeitslosenversicherung (ALV) der Schweiz"},"content":{"rendered":"\n
Werden Sie arbeitslos, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung sofern Sie mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten in der Schweiz gearbeitet haben.<\/p>\n\n\n\n
Erfahren Sie hier, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Schritte Sie unternehmen m\u00fcssen, um diese zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n
Die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz:<\/p>\n\n\n\n
Die Arbeitslosenversicherung der Schweiz eine obligatorische Sozialversicherung, die Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit finanzielle Unterst\u00fctzung bietet. Sie wird durch Beitr\u00e4ge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.<\/p>\n\n\n\n
Der Beitragssatz betr\u00e4gt 2,2% des Bruttolohns, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die H\u00e4lfte tragen.<\/p>\n\n\n\n
Personen, die mehr als CHF 148\u2019200 pro Jahr verdienen, m\u00fcssen zus\u00e4tzlich einen Solidarit\u00e4tsbeitrag von 1% auf den Lohnanteil \u00fcber dieser Grenze zahlen.<\/p>\n\n\n\n
Um Arbeitslosengeld in der Schweiz zu erhalten, m\u00fcssen Sie bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllen:<\/p>\n\n\n\n
Sobald Sie wissen, dass Sie arbeitslos werden oder bereits arbeitslos sind, sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitslosenkasse und beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden.<\/p>\n\n\n\n
Die Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse sollte sp\u00e4testens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen, um Leistungseinbussen zu vermeiden. Beim RAV m\u00fcssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Arbeitslosigkeit anmelden.<\/p>\n\n\n\n
Die Arbeitslosenversicherung zahlt Arbeitslosengeld, das sich nach Ihrem versicherten Verdienst und Ihrem Zivilstand berechnet. Die H\u00f6he des Arbeitslosengeldes betr\u00e4gt in der Regel 70% des versicherten Verdienstes.<\/p>\n\n\n\n
Bei Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern oder einem versicherten Verdienst von weniger als CHF 4’350 pro Monat betr\u00e4gt das Arbeitslosengeld 80%.<\/p>\n\n\n\n
Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes h\u00e4ngt von Ihrem Alter und Ihrer Beitragsdauer ab. Im Allgemeinen betr\u00e4gt die maximale Bezugsdauer 400 Taggelder (ungef\u00e4hr 18 Monate) bei einer Beitragszeit von mindestens 18 Monaten.<\/p>\n\n\n\n
Bei \u00e4lteren Versicherten oder l\u00e4ngerer Beitragsdauer kann die maximale Bezugsdauer bis zu 520 Taggelder betragen.<\/p>\n\n\n\n
W\u00e4hrend Sie Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie bestimmte Pflichten zu erf\u00fcllen. Dazu geh\u00f6rt die aktive Arbeitssuche, die Teilnahme an von RAV organisierten Ma\u00dfnahmen zur Arbeitsmarktintegration sowie die Dokumentation Ihrer Bem\u00fchungen.<\/p>\n\n\n\n
Sie m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig bei Ihrem RAV-Berater vorsprechen und sich an die vereinbarten Termine halten. Zudem sind Sie verpflichtet, zumutbare Stellenangebote anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n
Es ist wichtig, die Vorgaben und Pflichten der Arbeitslosenversicherung zu beachten, da bei Verst\u00f6\u00dfen K\u00fcrzungen oder Sanktionen drohen.<\/p>\n\n\n\n
Beispielsweise kann das Arbeitslosengeld gek\u00fcrzt werden, wenn Sie sich versp\u00e4tet bei der Arbeitslosenkasse oder beim RAV anmelden, unzureichend nach Arbeit suchen oder eine zumutbare Stelle ablehnen.<\/p>\n\n\n\n
Falls Ihr Arbeitgeber insolvent wird und Ihnen den Lohn nicht zahlen kann, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Insolvenzentsch\u00e4digung. Diese wird von der Arbeitslosenversicherung gezahlt und deckt Lohnforderungen f\u00fcr maximal vier Monate.<\/p>\n\n\n\n
Um Insolvenzentsch\u00e4digung zu beantragen, m\u00fcssen Sie sich bei der zust\u00e4ndigen Arbeitslosenkasse melden und die erforderlichen Unterlagen einreichen.<\/p>\n\n\n\n
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten (wie z.B. Covid-Phase im 2020 und 2021) kann Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen, um Entlassungen zu vermeiden. Die Arbeitslosenversicherung zahlt in diesem Fall Kurzarbeitsentsch\u00e4digung, die einen Teil des Lohnausfalls abdeckt.<\/p>\n\n\n\n
Die H\u00f6he der Kurzarbeitsentsch\u00e4digung betr\u00e4gt in der Regel 80% des entfallenden Arbeitsverdienstes.<\/p>\n\n\n\n
Die Arbeitslosenversicherung der Schweiz bietet finanzielle Unterst\u00fctzung, wenn Sie arbeitslos werden oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Um die Leistungen der ALV in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, die Voraussetzungen zu erf\u00fcllen und sich rechtzeitig bei der Arbeitslosenkasse und beim RAV anzumelden.<\/p>\n\n\n\n
Achten Sie darauf, Ihre Pflichten als Arbeitsloser zu erf\u00fcllen, um K\u00fcrzungen oder Sanktionen zu vermeiden. Bei Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich an die zust\u00e4ndige Arbeitslosenkasse und das RAV zu wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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