{"id":10354,"date":"2023-04-10T17:27:13","date_gmt":"2023-04-10T15:27:13","guid":{"rendered":"https:\/\/ajooda.ch\/?p=10354"},"modified":"2023-04-10T17:42:58","modified_gmt":"2023-04-10T15:42:58","slug":"saule-3a-auszahlung-steuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ajooda.ch\/saule-3a-auszahlung-steuer\/","title":{"rendered":"Wie viel Steuern bezahle ich bei der S\u00e4ule 3a Auszahlung?"},"content":{"rendered":"\n
Die S\u00e4ule 3a lohnt sich aufgrund der grossen Steuervorteile und um das Kapital l\u00e4ngerfristig durch Zinsen zu erh\u00f6hen. Dieser Kapitalzuwachs innerhalb der 3. S\u00e4ule ist komplett steuerfrei!<\/p>\n\n\n\n
Bei der Auszahlung der 3. S\u00e4ule, fallen jedoch Steuern an. Wann das Kapital bezogen werden kann und wie es versteuert wird, erfahren Sie in diesem Blog.<\/p>\n\n\n\n
Die 3. S\u00e4ule ist ein \u00abgesperrtes Konto\u00bb und alle Beitr\u00e4ge, welche Sie in die 3. S\u00e4ule einzahlen, k\u00f6nnen Sie bis zu einem j\u00e4hrlichen Maximalbetrag (aktuell CHF 7’056), von der Einkommenssteuer abziehen.<\/p>\n\n\n\n
Mit dem Kapital in diesem Konto k\u00f6nnen Sie in Wertschriften, Obligationen, Gold und andere Rohstoffe investieren, damit das Konto nicht nur Steuern spart, sondern auch Zinsen einbringt.<\/p>\n\n\n\n
Sie k\u00f6nnen mit der 3. S\u00e4ule optional auch eine zus\u00e4tzliche Erwerbsunf\u00e4higkeitsrente oder Lebensversicherung einschliessen.<\/p>\n\n\n\n
Die 3. S\u00e4ule ist nicht komplett steuerfrei, sondern wird bei der Auszahlung besteuert, jedoch zu einem viel tieferen Prozentsatz.<\/p>\n\n\n\n
Damit Sie weniger Steuern zahlen, empfiehlt es sich, mehrere 3a-Konten oder -Vertr\u00e4ge zu er\u00f6ffnen und diese gestaffelt auszahlen zu lassen. So kann die Steuerprogression reduziert werden. Denn 1x CHF 100’000 wird h\u00f6her besteuert als 2x CHF 50’000.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Das angesparte Kapital wird zum Zeitpunkt der Auszahlung als Einkommen besteuert, jedoch zu einem reduzierten Satz (1\/5 des Einkommenssteuersatzes Ihrer Gemeinde) und getrennt von den anderen Eink\u00fcnften<\/strong>. Das nennt sich Kapitalauszahlungssteuer<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Steuerbeispiel 3. S\u00e4ule<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n Sie verdienen im letzten Jahr vor der Pensionierung CHF 100’000 und haben CHF 500’000 in der 3. S\u00e4ule<\/a>.<\/p>\n\n\n\n Nehmen wir als Beispiel an, dass in Ihrer Wohngemeinde der Einkommenssteuersatz f\u00fcr CHF 100’000 bei 25% liegt.<\/p>\n\n\n\n Das angesparte Kapital kann fr\u00fchestens f\u00fcnf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. F\u00fcr M\u00e4nner liegt das Rentenalter bei 65 Jahren, f\u00fcr Frauen bei 64 Jahren.<\/p>\n\n\n\n Heisst: M\u00e4nner k\u00f6nnen ab 60 und Frauen ab 59 Jahren auf ihr 3a-Kapital zugreifen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie sich dazu entschlie\u00dfen, weiterhin erwerbst\u00e4tig zu sein. In diesem Fall kann die Auszahlung um bis zu f\u00fcnf Jahre hinausgeschoben werden.<\/p>\n\n\n\n 1. Selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit: Wenn Sie sich selbst\u00e4ndig machen und nicht mehr in der 2. S\u00e4ule versichert sind, k\u00f6nnen Sie Ihr 3a-Kapital vorzeitig beziehen.<\/p>\n\n\n\n 2. Auswanderung: Bei dauerhafter Auswanderung aus der Schweiz kann das angesparte 3a-Kapital sofort an Sie ausbezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n 3. Erwerb von Wohneigentum: Die vorzeitige Auszahlung des 3a-Kapitals ist m\u00f6glich, wenn Sie damit Wohneigentum finanzieren oder Ihren bestehenden Hypothekarkredit amortisieren m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n 4. Invalidit\u00e4t: Im Falle einer dauerhaften Erwerbsunf\u00e4higkeit aufgrund von Invalidit\u00e4t kann das 3a-Kapital vorzeitig bezogen werden.<\/p>\n\n\n\n 5. Teilpensionierung: Bei einer schrittweisen Reduzierung des Erwerbspensums bis zur Pensionierung kann das 3a-Kapital ebenfalls vorzeitig ausgezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n\n
Wann ist die S\u00e4ule 3a Auszahlung m\u00f6glich?<\/h2>\n\n\n\n
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine vorzeitige Auszahlung der S\u00e4ule 3a m\u00f6glich<\/h3>\n\n\n\n
Steuern sparen durch gestaffelte 3a Auszahlung<\/h2>\n\n\n\n