Immer mehr Personen mit ausländischen Wurzeln unterstützen ihre Eltern oder Schwiegereltern im Heimatland finanziell. Was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Zahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Der sogenannte Unterstützungsabzug kann je nach Kanton zu einer erheblichen Steuerersparnis führen – vorausgesetzt, die Anforderungen werden korrekt erfüllt und dokumentiert.
In diesem Artikel zeigen wir detailliert:
- Was der Unterstützungsabzug ist
- Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten
- Welche Nachweise anerkannt werden
- Wie sich die Regeln in Luzern, Zürich, Aargau, Bern und St. Gallen unterscheiden
- Welche typischen Fehler vermieden werden sollten
- Wie ajooda Sie unterstützen kann
Was ist der Unterstützungsabzug?
Der Unterstützungsabzug erlaubt es steuerpflichtigen Personen in der Schweiz, finanzielle Hilfeleistungen an wirtschaftlich bedürftige Angehörige im Ausland vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Meistens handelt es sich dabei um Eltern oder Schwiegereltern in Ländern wie Portugal, Brasilien oder der Türkei.
Beispiel: Ricardo lebt und arbeitet im Kanton Luzern. Seine Eltern wohnen in Portugal und beziehen dort eine minimale Rente. Er überweist ihnen monatlich CHF 500, also CHF 6’000 pro Jahr. Diese Summe kann er unter bestimmten Bedingungen vom Einkommen abziehen und somit Steuern sparen.
Allgemeine Voraussetzungen (gilt für alle Kantone)
Damit der Abzug gewährt wird, müssen mehrere Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
1. Wirtschaftliche Bedürftigkeit
Die unterstützten Personen müssen bedürftig sein. Das heisst:
- Kein oder sehr geringes Einkommen im Ausland
- Keine nennenswerten Vermögenswerte
Nachweis: Bestätigung der Wohnsitzgemeinde im Ausland (auf Portugiesisch z. B. “Atestado de pobreza” oder “Declaração de rendimentos”).
2. Verwandtschaftsverhältnis
Erlaubt ist der Abzug für:
- Eltern
- Schwiegereltern
- Weitere Verwandte (je nach Kanton und Situation)
3. Regelmässige finanzielle Unterstützung
Einmalige Zahlungen genügen nicht. Anerkannt werden in der Regel:
- Monatliche oder quartalsweise Zahlungen
- Jährlich mindestens CHF 3’000 (empfohlen)
4. Belegbarkeit
Nur Banküberweisungen sind gültig. Bargeld, Revolut oder Western Union werden meist nicht akzeptiert.
Nachweise:
- Kontoauszüge (mit Namen und Betrag)
- Wechselkursnachweise (falls gewünscht)
Kantonal unterschiedliche Regelungen
Die folgenden Unterschiede sind für die Deutschschweiz relevant:
Kanton Luzern
- Maximaler Abzug: CHF 6’500 pro unterstützter Person
- Nachweise: Gemeindeerklärung (Original), Kontoauszüge
- Besonderheit: Auch Schwiegereltern möglich
- Wichtig: Keine Anerkennung bei Barzahlung oder Revolut
Kanton Zürich
- Maximaler Abzug: CHF 6’500
- Nachweise: Kontoauszüge + Bestätigung aus dem Ausland (Übersetzt)
- Sehr strenge Prüfung durch die Steuerverwaltung
- Empfehlung: Dokumente frühzeitig einreichen
Kanton Aargau
- Abzugsfähig: bis CHF 6’500
- Wichtig: Lückenlose Dokumentation erforderlich
- Öffentliche Stellen müssen ausstellen (keine informellen Bestätigungen)
Kanton Bern
- Abzug: CHF 6’500 möglich
- Besondere Beachtung: Wechselkurs und Umrechnung korrekt darstellen
- Nachweise müssen amtlich beglaubigt oder gestempelt sein
Kanton St. Gallen
- Abzug wie bei der direkten Bundessteuer: CHF 6’500
- Kontoauszüge und offizielle Dokumente verlangt
- Oft Nachfrage der Steuerverwaltung bei Unklarheiten
Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
- Barzahlung an Eltern → nicht anerkannt
- Keine offizielle Gemeinde-Bestätigung → Abzug wird abgelehnt
- Unregelmässige Beträge → Zweifel an Ernsthaftigkeit
- Revolut oder Western Union ohne Namen → nicht zuordenbar
- Dokumente fehlen oder sind alt → jedes Jahr neu einholen!
Tipps aus der Praxis
- Verwenden Sie stets denselben Empfängername und dieselbe Bankverbindung.
- Lassen Sie sich die Bescheinigung von der Heimatgemeinde der Eltern im Ausland ausstellen.
- Lassen Sie die Dokumente amtlich übersetzen, wenn sie nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst sind.
- Bereiten Sie alles vor dem Einreichen der Steuererklärung vor (keine Nachreichung möglich, wenn Frist verpasst).
Wie ajooda Sie unterstützt
Wir helfen Ihnen, den maximal möglichen Unterstützungsabzug korrekt geltend zu machen. Dazu bieten wir:
- Prüfung Ihrer Unterlagen
- Checklisten für Ihre Eltern oder Schwiegereltern im Ausland
- Optional: Übersetzungsservice für Dokumente
- Individuelle Beratung für Luzern, Zürich, Aargau, Bern, St. Gallen u. a.
Fazit: Wer korrekt unterstützt, kann viel sparen
Der Unterstützungsabzug ist eine rechtlich verankerte Möglichkeit, seinen ausländischen Angehörigen zu helfen und gleichzeitig seine Steuerlast zu senken. Mit einer klaren Strategie, regelmässiger Zahlung und sauberen Nachweisen können jedes Jahr mehrere Tausend Franken gespart werden.
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